2011 | OriginalPaper | Buchkapitel
Kommunale Finanzen und Finanzierung kommunaler Sozialleistungen
verfasst von : Heinz-Jürgen Dahme
Erschienen in: Handbuch Kommunale Sozialpolitik
Verlag: VS Verlag für Sozialwissenschaften
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Die Bearbeitung sozialer Probleme in den Kommunen wird in Deutschland überwiegend aus kommunalen Mitteln finanziert, da die Zuständigkeit der Gemeinde für Fürsorgeaufgaben seit dem 19. Jh. gesetzlich geregelt ist. Die Sozialgesetzgebung der Weimarer Republik hat zwar erstmals für einen Teil der den Kommunen obliegenden Aufgaben (bspw. Arme, Kinder und Jugendliche) einheitliche Standards für die Hilfeprozesse vor Ort geschaffen, die Durchführungs- und Finanzierungsverantwortung aber weiterhin den Gemeinden überlassen. Die Bundesrepublik hat diese Tradition fortgesetzt. Schaffung und Weiterentwicklung der sozialen Infrastruktur und die Bereitstellung sozialer Dienste vor Ort (Grunow u. Olk 2005) ist in der Bundesrepublik Aufgabe der kommunalen Sozialpolitik und Sozialverwaltung. Soziale Infrastruktur und soziale Dienste sind i.d.R. sozialstaatlich gewollte und organisierten Handlungsvollzüge, für die Kommunen im Rahmen der ihnen staatlich zugewiesenen Gesamtverantwortung zuständig sind. Die Mittel zur Erfüllung dieser Aufgabe müssen die Kommunen aus den ihnen zur Verfügung stehenden Steuermitteln und sonstigen Einnahmen finanzieren. Die Finanzierung der Kommunen ist seit Jahrzehnten eine Dauerbaustelle, da ihnen – vor allem im Sozialbereich – durch den Sozialgesetzgeber immer mehr Aufgaben zugewiesen werden, ihre Einnahmen aber mit dem Aufgabenzuwachs nicht Schritt halten.