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2021 | Buch

Kompass 2/2021

Abgesenkte Garantien, Sicherheit, Rendite, (betriebliche) Altersvorsorge und Niedrigzins

herausgegeben von: Henriette Meissner, Alexander Schrehardt

Verlag: VVW

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Inhaltsverzeichnis

Frontmatter

Altersvorsorge-Produkte und Niedrigzins

Frontmatter
1. Garantien in der Altersvorsorge — Kollektives Sparen und Beitragserhalt
Zusammenfassung
In Folge der sehr niedrigen, teils negativen Zinsen ist in der privaten und betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland eine intensive Debatte um den Sinn und die Darstellbarkeit von Garantien entstanden. Sollte es überhaupt noch Garantien geben? Wie hoch können Garantien noch sein? Sind solche Garantien überhaupt noch gefragt? Der vorliegende Text diskutiert die aktuellen Rahmenbedingungen für versicherungsförmige Garantien in der Altersvorsorge.
Guido Bader
2. Garantien: Ja — aber die richtigen!
Zusammenfassung
Es ist inzwischen weitgehend bekannt, dass Garantien stets — und bei niedrigen Zinsen sogar besonders stark — die Chancen eines Altersvorsorgeprodukts reduzieren. Darüber hinaus wird üblicherweise angenommen, dass hohe Garantien stets mehr Sicherheit bieten als geringe Garantien. Dies gilt aber nicht mehr unbedingt, wenn Chancen und Risiken in Bezug auf die Kaufkraft der Leistung — und nicht nur in Bezug auf den Eurowert der Leistung — gemessen werden.
Sandra Blome, Alexander Kling, Jochen Ruß
3. Hybridprodukte (Fondspolicen) und Garantieerzeugung: Die Kosten von Garantien
Zusammenfassung
Fondspolicen in Form von Hybridprodukten sind mittlerweile Standardprodukte in der privaten und betrieblichen Altersversorgung. Angenehmerweise vereinen sie Garantien mit höheren Renditechancen. Doch die Garantieerzeugung ist nicht umsonst. Sie hat „implizite Kosten‟ (Opportunitätskosten). Der nachfolgende Beitrag zeigt die Hintergründe und Auswirkungen, insb. in der andauernden Niedrigzinsphase.
Michael Hauer
4. Fondspolicen mit und ohne Garantien in der Vorsorgeberatung
Zusammenfassung
Aktuell wird beim Thema Altersvorsorge viel über Fondspolicen gesprochen. Unter Fondspolicen versteht man Rentenversicherungslösungen, bei denen das Sparguthaben nicht im Sicherungsvermögen des Versicherungsunternehmens angelegt wird, sondern in Investmentfonds. Oftmals ist die Auswahl dieser Investmentfonds vom Kunden frei wählbar. Viele Versicherungsunternehmen bieten im Rahmen der Fondspolicen auch gewisse Bruttobeitragsgarantien an. Dies ist ein wesentlicher Vorteil der Fondspolicen gegebenüber einem Direktinvestment in Investmentfonds. Darüber hinaus besitzen die Fondspolicen noch den Vorteil der Abgeltungsteuerfreiheit und sie sichern das Langlebigkeitsrisikos ab1. Doch der Abgleich von Fondspolicen mit Fonds soll nicht das Thema dieses Beitrags sein.
Michael Hauer
5. Fondsgebundene Produkte in der Unterstützungskasse?
Zusammenfassung
In Zeiten der Niedrigzinsphase werden fondsgebundene Produkte auch in der betrieblichen Altersversorgung zunehmend nachgefragt. Doch im Durchführungsweg Unterstützungskasse scheinen die komplexen steuerlichen Regelungen zum Betriebsausgabenabzug beim Arbeitgeber den Einsatz zu verhindern. Im Folgenden wird dargelegt, dass fondsgebundene Produkte auch als Rückdeckungsversicherung in der Unterstützungskasse eingesetzt werden können und welche Voraussetzung ein Produkt dafür erfüllen muss.
Sandra Blome, Ralf Linden

Abgesenkte Garantien in der betrieblichen Altersversorgung

Frontmatter
1. Abgesenkte Garantien in der bAV: Die beitragsorientierte Leistungszusage — ein rechtliches Mysterium?
Zusammenfassung
Aktuell findet in der Versicherungswirtschaft eine Neujustierung der versicherten Leistungen statt. Vor dem Hintergrund der andauernden Niedrigzinsphase nehmen immer mehr Lebensversicherungsunternehmen davon Abstand, Produkte mit einer garantierten Versicherungsleistung anzubieten und bieten stattdessen überwiegend nur noch Produkte mit einer abgesenkten Beitragsgarantie an. Dies führt in der betrieblichen Altersversorgung zwangsläufig zu der Frage, ob über eine BoLZ überhaupt eine Leistung zugesagt werden kann, die unterhalb des 100 %-igen Beitragserhalts liegt. Hintergrund hierfür ist eine bereits in der Vergangenheit geführte kontroverse rechtliche Diskussion über die Abgrenzung der BoLZ zu einer ebenfalls im BetrAVG vorgesehenen Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML).
Uwe Langohr-Plato
2. bAV: Das Garantieniveau in der Beratungspraxis, Teil 1
Zusammenfassung
Der Beitrag von RA Dr. Langohr-Plato1 hat die erforderlichen, arbeitsrechtlichen Grundlagen geschaffen, um die Diskussion über die Mindestleistung der beitragsorientierten Leistungszusage in der betrieblichen Altersversorgung einzuordnen und besser zu verstehen.
Erika Biedlingmeier, Elisabeth Lapp
3. bAV: Das Garantieniveau in der Beratungspraxis. Teil 2: Informationspflichten
Zusammenfassung
Eine beitragsorientierte Leistungszusage zeichnet sich somit nach der Definition des BetrAVG und der Konkretisierung durch die Rechtsprechung des BAG durch folgende Merkmale aus (s.a. oben, Kompass 2):
  • — Einen durch den Arbeitgeber in der Versorgungszusage festgelegten oder zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer vereinbarten Beitrag, der aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber erbracht und in eine Anwartschaft auf eine Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung umgewandelt wird,
  • — eine in der Versorgungszusage definierte Leistung der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung
  • — sowie eine zum Zeitpunkt der Umwandlung der Beiträge feststehende Mindesthöhe der Anwartschaft.
Erika Biedlingmeier, Elisabeth Lapp
4. Beitragsorientierte Leistungszusage — Wertgleichheit — Werthaltigkeit — Information — Was sagen Gesetz und Rechtsprechung?
Zusammenfassung
Die Beiträge von Langohr-Plato und Biedlingmeier/Lapp haben die arbeitsrechtlichen Grundlagen für beitragsorientierte Leistungszusagen mit abgesenkter Garantie analysiert und für die Praxis interpretiert und auch erläutert, auf was bei der Umsetzung zu achten ist. Diese arbeitsrechtlichen Überlegungen gründen im Wesentlichen auf dem Gesetz und einigen prägenden Urteilen des Bundesarbeitsgerichts. Im Folgenden sind die Texte, auf denen im Wesentlichen die gesamte Kommentarliteratur aufbaut, zusammengestellt.
Henriette Meissner
5. Die Sicht der Aktuare: Garantien in der bAV im Niedrigzinsumfeld
Zusammenfassung
Der Ergebnisbericht behandelt Fragestellungen zur Zusage von Garantien in der bAV und betrifft vor allem Aktuare von Versorgungseinrichtungen in der Rolle als Verantwortlicher Aktuar, Sachverständiger, Versicherungsmathematische Funktion etc. bei der Ausführung aktuarieller Aufgaben, insbesondere bei der Einbeziehung von Garantien im Rahmen der Tarifkalkulation und bei der Erstellung der Berichte und Gutachten.
Der Ergebnisbericht ist an die Mitglieder und Gremien der DAV zur Information über den Stand der Diskussion und die erzielten Erkenntnisse gerichtet und stellt keine berufsständisch legitimierte Position der DAV dar.
Die Ad-hoc-Arbeitsgruppe kommt zu dem Ergebnis, dass bei der Beitragszusage mit Mindestleistung im Niedrigzinsumfeld ein Garantieniveau in Prozent der Beitragssumme nur bei einem ausreichend hohen Zins und dann auch nur bei ausreichend langen Laufzeiten erreicht werden kann. Bei einem Kalkulationszins von 0,5 % oder weniger ist ein Garantieniveau von 100 % der Beitragssumme und damit auch eine Beitragszusage mit Mindestleistung mit üblichen rechnungsmäßigen Kostenansätzen nicht mehr darstellbar.
Im Rahmen der beitragsorientierten Leistungszusage hingegen steht die zugesagte Leistung im Vordergrund, nicht die Summe der eingezahlten Beiträge. Bei der Wahl angemessener Kalkulationsgrundlagen, insbesondere eines angemessenen Kalkulationszinses, entspricht die versicherungsmathematische Ermittlung der aus den vereinbarten Beiträgen zugesagten Leistung allgemeinen aktuariellen Grundsätzen. Dabei kann auch ein negativer Kalkulationszins angemessen sein, wenn er zur dauernden Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aktuariell erforderlich ist.
Schließlich wird dargelegt, dass bei Einhaltung des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips und Verwendung angemessener Kalkulationsgrundlagen die Wertgleichheit bei einer Entgeltumwandlung aus aktuarieller Sicht erfüllt ist, wobei im Fall der versicherungsförmigen Durchführung die zusätzliche Anforderung besteht, dass die Versicherten nach einem verursachungsorientierten Verfahren an etwaigen Überschüssen beteiligt werden. Dies gilt auch dann, wenn das Deckungskapital bei Eintritt der Versorgungsfalls betragsmäßig unterhalb des Beitragserhalts liegen sollte.
Henriette Meissner
Backmatter
Metadaten
Titel
Kompass 2/2021
herausgegeben von
Henriette Meissner
Alexander Schrehardt
Copyright-Jahr
2021
Verlag
VVW
Electronic ISBN
978-3-96329-372-6
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-96329-372-6