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Kontoführung

  • 2021
  • OriginalPaper
  • Buchkapitel
Erschienen in:
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Zusammenfassung

Ein Freistellungsauftrag (FSA) bewirkt, dass Kapitalerträge (z. B. Zinsen und Dividenden) bis zur Höhe des erteilten FSA ohne Abzug von Abgeltungsteuer und Solidaritätszuschlag sowie Kirchensteuer ausgezahlt werden. Die Höhe des erteilten FSA darf bei Alleinstehenden den Sparer-Pauschbetrag von 801,00 EUR, bei Zusammenveranlagung 1.602,00 EUR nicht übersteigen. Ehegatten, bei denen die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung vorliegen, können entweder einen gemeinsamen FSA bis zum gemeinsamen Sparerpauschbetrag von 1.602,00 EUR oder Einzelfreistellungsaufträge bis zu jeweils 801,00 EUR erteilen.

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Titel
Kontoführung
Verfasst von
Wolfgang Grundmann
Rudolf Rathner
Copyright-Jahr
2021
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-33815-2_1
    Bildnachweise
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