Unter den vielen gesetzlichen Bestimmungen, Vorschriften und Normen setzen die im Hinblick auf einen möglichst ungehinderten Verkehrsfluss und mit Rücksicht auf die Schonung der Straßenverkehrswege festgeschriebenen Grenzen für Abmessungen (§ 32 StVZO) sowie Gewichte und Achslasten (§ 36 StVZO) die wesentlichen Rahmenbedingungen für das Fahrzeugkonzept dar.
Während bis in die 1980er Jahre hinein in den europäischen Staaten bisweilen sehr unterschiedlich Vorschriften bestanden, wurde im Zuge der Harmonisierungsbestrebungen innerhalb der Europäischen Union deren Richtlinie 96/53/EWG [1] bis September 1977 verbindlich in nationales Recht (StVZO) [2] umgesetzt. Jedoch gibt es in einzelnen Mitgliedsstaaten auch abweichende Bestimmungen. Hier stellen die Werte der EU-Richtlinie nur erlaubte Werte dar [3].
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