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Erschienen in: Bankfachklasse 7-8/2020

01.07.2020 | Rechnungswesen

Kostenarten im Bankbetrieb

verfasst von: Meinrad Lippach

Erschienen in: Bankfachklasse | Ausgabe 7-8/2020

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Auszug

Kostenbegriff
■ Unter Kosten ist der in Geld bewertete Verbrauch an Gütern und Dienstleistungen zu verstehen, der in unmittelbarem Zusammenhang bei der Erstellung und Verwertung von Bankleistungen entsteht.
■ Die Ermittlung von Kosten ist eine zentrale Aufgabe der Kosten- und Erlösrechnung, dem internen Rechnungswesen von Kreditinstituten.
■ Kosten sind die Grundlage für die Kalkulation der Preise und Entgelte der am Markt angebotenen Leistungen und Produkte sowie für die Kontrolle der Wirtschaftlichkeit der betrieblichen Leistungsprozesse.
■ Für die Kalkulation und fundierte Preisentscheidungen werden die Kosten nach verschiedenen Gesichtspunkten gegliedert.
Kosten nach der Art der Erfassung
■ Die Kosten- und Erlösrechnung ermittelt einen Großteil der Kosten aus den Daten der Finanzbuchhaltung, dem externen Rechnungswesen. Darüber hinaus setzt sie Kosten an, die Werteverzehr berücksichtigen, der vom externen Rechnungswesen nicht erfasst wird.
■ In diesem Zusammenhang werden zwei Kategorien von Kosten unterschieden.
Grundkosten
■ sind Kosten, denen im externen Rechnungswesen Aufwendungen in gleicher Höhe gegenüberstehen. Sie werden daher auch als aufwandsgleiche Kosten bezeichnet.
■ Beispiele: Personalkosten, Aufwendungen für Material, Zinsaufwendungen, Provisionsaufwendungen, Kursverluste aus bankeigenen Wertpapieren
Kalkulatorische Kosten
■ stellen sicher, dass in der Kostenrechnung der Werteverzehr vollständig und nach rein betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten erfasst wird.
■ Unterschieden werden Zusatzkosten, denen überhaupt keine Aufwendungen gegenüberstehen, und Anderskosten, deren Höhe sich von den entsprechenden Aufwendungen unterscheidet. Man spricht auch von aufwandslosen beziehungsweise aufwandsungleichen Kosten.
■ Beispiele: kalkulatorische Abschreibungen, kalkulatorische Miete, kalkulatorische Eigenkapitalzinsen, kalkulatorische Risikokosten (siehe Bankfachklasse 5-6/2020, Seite 24-27)
Kosten nach der Art der Leistung
■ Abhängig von den bei der Leistungserstellung beanspruchten Ressourcen werden Kreditinstitute in einen Betriebs- und einen Wertbereich sowie ihre Marktleistungen entsprechend in Betriebs- und Wertleistungen eingeteilt. In den beiden Bereichen verursachen die Leistungsprozesse unterschiedliche Arten von Kosten.
Betriebskosten
■ werden verursacht bei der Erstellung von Betriebsleistungen, beispielsweise der Vermietung von Schließfächern.
■ resultieren etwa aus dem Einsatz von Personal, der Nutzung der Betriebseinrichtungen und dem Verbrauch von Sachmitteln.
■ Beispiele: Personalkosten, Kosten für Büromaterial, Raumkosten, Kosten für den Fuhrpark, Abschreibung auf Sachanlagen
Wertkosten
■ entstehen bei der Erstellung von Wertleistungen, beispielsweise der Gewährung von Krediten.
■ resultieren aus der Annahme beziehungsweise der Überlassung von Kapital.
■ Beispiele: Zinskosten für Einlagen und aufgenommene Gelder, kalkulatorische Risikokosten für Forderungsausfälle, kalkulatorische Eigenkapitalzinsen
■ Die Kostendifferenzierung ist aufgrund unterschiedlicher Kalkulationsmethoden erforderlich. Die Kosten von Wertleistungen werden nach der Marktzinsmethode kalkuliert, die Kosten von Betriebsleistungen mit Verfahren der Betriebs- oder Stückleistungskalkulation.
■ Im Gegensatz zu den Wertkosten müssen Betriebskosten für die Kalkulation weiter differenziert werden.
Kosten nach der Art des Werteverzehrs
■ In der so genannten Kostenartenrechnung werden die Betriebskosten systematisch geordnet zusammengestellt. In Kreditinstituten üblich ist eine Gliederung auf Grundlage der verbrauchten Produktionsfaktoren.
■ Ein Kostenartenplan zeigt übersichtlich, welche Kosten in welcher Höhe im Abrechnungszeitraum angefallen sind.
Personalkosten
■ Gehälter und Löhne, erfolgsabhängige Provisionen, soziale Abgaben, freiwillige Leistungen, Aufwendungen für Altersversorgung
Sachkosten
■ Raumkosten (Miete, Reinigung, Heizung, Strom), Kosten der Instandhaltung, Kosten des Fuhrparks, Abschreibungen auf Sachanlagen
Materialkosten
■ Bürobedarf, Formulare, Vordrucke
Sonstige Kosten
■ Werbungskosten, Kosten der Kommunikation (Fernsprechgebühren, Porto), Zeitungen und Fachliteratur, Betriebssteuern, Versicherungsbeiträge
■ Die Kostenartenrechnung ermöglicht einen Überblick über die Kostenstruktur des Kreditinstituts. Die Entwicklung einzelner Kosten kann zum Beispiel im Zeitablauf oder im Vergleich mit den Zahlen anderer Geldhäuser der gleichen Institutsgruppe analysiert werden.
Kosten nach der Zurechenbarkeit auf Kostenträger
■ Kostenträger sind die Produkte und Leistungen, die das Kreditinstitut am Markt anbietet. Ihre Erlöse sollen die von ihnen verursachten Kosten decken.
■ Um die Kosten von Betriebsleistungen zu ermitteln, müssen die in der Kostenartenrechnung festgestellten Betriebskosten verursachungsgerecht verteilt werden. Abhängig davon, ob eine eindeutige Zuordnung zu einzelnen Leistungen möglich ist, werden sie hierzu in zwei Kategorien untergliedert.
Einzelkosten
■ sind all jene Kosten, die einem einzelnen Kostenträger unmittelbar zugerechnet werden können. Sie werden daher auch als direkte Kosten bezeichnet.
■ Beispiele: Formular für einen Kontovertrag, Porto für eine zugesandte Depotaufstellung
Gemeinkosten
■ fallen für das Kreditinstitut insgesamt beziehungsweise für mehrere Leistungen gemeinsam an. Eine Zurechnung auf einzelne Leistungen und Produkte ist nur mittelbar über Verteilungsschlüssel möglich, weshalb sie auch indirekte Kosten genannt werden.
■ Beispiele: Miete für Geschäftsräume, Abschreibungen auf Sachanlagen, Energiekosten
■ Die Kalkulation von Betriebsleistungen kann als Voll- oder als Teilkostenrechnung durchgeführt werden.
■ Bei der Vollkostenrechnung werden alle im Betriebsbereich angefallenen Kosten auf die Leistungen verteilt, wodurch die Stückkosten auch einen Anteil an den Gemeinkosten beinhalten. Dagegen werden bei der heute üblichen Teilkostenrechnung in die Kosten von Bankleistungen nur direkt zurechenbare Einzelkosten einbezogen. Gemeinkosten werden nicht auf Einzelleistungen umgelegt, sondern in weiterführenden Kalkulationsstufen verrechnet.
Kosten nach der Abhängigkeit von der Beschäftigung
■ Unter Beschäftigung oder Ausbringung versteht man die innerhalb eines bestimmten Zeitraums erbrachte Menge an Leistungen, zum Beispiel die Anzahl der in einem Quartal abgeschlossenen Fondssparpläne.
■ In Bezug auf das Verhalten bei einer Änderung der Leistungsmenge sind zwei Gruppen von Kosten zu unterscheiden.
Fixe Kosten
■ sind vom Umfang und von der Höhe der erbrachten Bankleistungen unabhängig. Sie bleiben konstant, wenn die Beschäftigung zu- oder abnimmt, und fallen auch an, wenn keine Leistungen abgegeben werden.
■ Beispiele: Personalkosten in Höhe der Festgehälter, Miete für Geschäftsräume, Abschreibungen auf Sachanlagen
Variable Kosten
■ sind von der Beschäftigung abhängig. Sie steigen mit zunehmender und sinken mit abnehmender Ausbringung und fallen erst an, wenn auch eine Bankleistung erbracht wird.
■ Beispiele: erfolgsabhängige Vergütungsanteile, Formulare für Kreditverträge und beleghafte Überweisungen
■ Die Aufspaltung in beschäftigungsabhängige und beschäftigungsunabhängige Kosten ist Voraussetzung für die Festlegung absoluter kurzfristiger Preisuntergrenzen für Leistungen im Betriebsbereich oder auch für die Bestimmung des so genannten Break-Even-Points, das heißt der Menge, die erbracht werden muss, damit mit einer Leistung ein Gewinn erzielt wird.

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Metadaten
Titel
Kostenarten im Bankbetrieb
verfasst von
Meinrad Lippach
Publikationsdatum
01.07.2020
Verlag
Springer Fachmedien Wiesbaden
Erschienen in
Bankfachklasse / Ausgabe 7-8/2020
Print ISSN: 0170-6659
Elektronische ISSN: 2192-8665
DOI
https://doi.org/10.1007/s35139-020-0193-y

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