22.12.2016 | Kredit | Nachricht | Onlineartikel
Anpassungen der Kreditrichtlinie für Wohnimmobilien sind auf dem Weg
Wohnimmobilienkredite sollen mit den neuen Anpassungen in der gesetzlichen Richtlinie leichter zugänglich sein.
Unclesam | Fotolia.comDie Änderungen sollen die Vorgaben für Wohnimmobilienkredite entschärfen, die nach Ansicht des Rheinisch-Westfälischen Genossenschaftsverbands (RWGV) 2016 inbesondere für Rentner und junge Familien deutliche Nachteile gebracht haben. Denn bei vier von fünf Volksbanken und Raiffeisenbanken im Verbandsgebiet des RWGV führte die Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie zu einem Rückgang der Kreditzusagen. Laut einer Umfrage des Bundesverbands der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) unter 40 Genossenschaftsbanken vom November dieses Jahres lag der Anteil der Kredite am Neukreditgeschäft, die seit der Gesetzesänderung nicht getätigt werden konnten, in den Monaten April bis September 2016 im Schnitt bei zehn bis 20 Prozent.
Kreditvergabe soll erleichtert werden
Die verdeutlichten Regelungen in der Richtlinie, die dazu dient, zu risikoreiche Finanzierungen und somit eine Überschuldung zu vermeiden und die Finanzstabilität zu sichern, sollen die Rechtssicherheit erhöhen. Außerdem sollen die Anpassungen die Vergabe von Wohnimmobilienkrediten erleichtern. So wird beispielsweise klargestellt, dass
- eine Wertsteigerung durch Baumaßnahmen oder
- die Renovierung einer Wohnimmobilie
bei der Kreditwürdigkeitsprüfung berücksichtigt werden darf. Außerdem soll im Gesetz ausdrücklich geregelt sein, dass die bisherigen Vorgaben, die auch für Verbraucher-Darlehensverträge gelten, grundsätzlich nicht auf so genannte Immobilienverzehrverträge anwendbar sind. Mit dem Gesetzentwurf sollen laut dem Bundesministerium für Finanzen zudem Instrumente geschaffen werden, mit denen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) bei Bedarf den Kreditgebern bestimmte Kriterien für neu zu vergebende Wohnimmobilienkredite vorgeben kann. Dazu zählt beispielsweise eine Obergrenze für das Verhältnis zwischen der Darlehenshöhe und dem Wert einer Immobilie.
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat die überarbeiteten Regelungen zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie begrüßt, sieht aber weiteren Nachbesserungsbedarf. So sollten laut der DK die vorgesehenen Regelungen bezüglich des Immobilienverzehrkredits korrigiert und eine ergänzende Regelung zur Kreditwürdigkeitsprüfung bei Anschlussfinanzierungen getroffen werden. Zudem fordert sie, dass die Leitlinien für die Kreditwürdigkeitsprüfung, die noch verabschiedet werden müssen, zeitnah nach Inkrafttreten des Gesetzes erlassen werden. Banken oder Sparkassen, die diese Standards beachten, sollten zudem gerichtlich nicht für eine mangelhafte Kreditwürdigkeitsprüfung belangt werden können.