Das Widerrufsrecht sorgt bei Banken für Verunsicherungen.
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Die Regelung betrifft die zwischen 2002 und 2010 abgeschlossene Verträge zu Immobilienkrediten. Die Bundesregierung reagiert nach eigenen Angaben damit darauf, dass das Entstehen unbefristeter „ewiger Widerrufsrechte" gerade bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen zu erheblicher Rechtsunsicherheit führe. Der im Juli 2015 verabschiedete Regierungsentwurf zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie enthielt bereits Vorschläge, die für neu abgeschlossene Baufinanzierungen das Entstehen des ewigen Widerrufsrechts verhindern. Hintergrund der Regelung ist, dass etliche Geldhäuser bei einem Großteil älterer Baufinanzierungsverträge die Widerrufsbelehrung an die Kunden fehlerhaft aufgenommen haben. Betroffene Kreditnehmer konnten deshalb ihren Kreditvertrag auch Jahre nach Abschluss kostenfrei widerrufen.
Bittere Pille
Kreditinstituten entgehen bei solchen Kündigern von Altverträgen Vorfälligkeitsentschädigungen und Zinserträge, weil die Verträge meist in günstigere Anschlussfinanzierungen überführt werden. Verbraucher mit Altverträgen können nach Inkrafttreten des Gesetzes noch drei Monate von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen.
Banken sollen sich bei "der Vergabe von Immobiliendarlehen mit langer Zinsbindung künftig nicht zurückhalten", wünscht sich die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme zur Entscheidung. Die Deutsche Kreditwirtschaft hatte hierzu bereits im Februar 2015 argumentiert, dass Kredite mit langfristiger Zinsbindung nur angeboten werden könnten, wenn sich auch der Darlehensgeber darauf verlassen könne, dass der Vertrag bis zum Ende der Laufzeit vertragsgemäß durchgeführt wird, da die Geldinstitute während der Darlehenslaufzeit die Refinanzierungskosten tragen. Ein Rückzahlungsrecht solle daher die Ausnahme bleiben.
Aufruf der Kapitalschutzvereinigung
Die Kapitalschutzvereinigung hat zum Entscheid das Verbraucherinteresse im Blick. So hat sie betroffene Kreditnehmer jetzt dazu aufgerufen, zügig prüfen lassen, ob für eigene Darlehen aus den Jahren 2002 bis 2010 ein Anspruch auf Widerruf besteht und diesen dann geltend machen. Nach dem Stichtag am 21. Juni 2016 entfallen für Immobilienkäufer mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung beträchtliche finanzielle Vorteile. Dann ist es nicht mehr ohne weiteres möglich, sich vom Darlehensvertrag zu lösen.
Der Parlamentarische Staatssekretär für Verbraucherschutz, Ulrich Kelber, glaubt, dass mit der Regelung "ein angemessener Ausgleich zwischen dem Interesse der Kreditwirtschaft an Rechtssicherheit und dem Interesse von Verbraucherinnen und Verbrauchern geschaffen wird."