2017 | OriginalPaper | Buchkapitel
Kreditgeschäft
verfasst von : Wolfgang Grundmann
Erschienen in: Bankwirtschaft Teil 2
Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden
Die Verpfändung macht die Übergabe der Sache zur Bedingung (Faustpfandprinzip). Die Finnberg könnte den Firmenwagen dann nicht nutzen (vgl. § 1205 BGB). Für die Nordbank AG würden bei einer Verpfändung zusätzlich Verwahrungsprobleme anfallen.