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Kreditwesengesetz

weitere Buchkapitel

Chapter 5. Legal Requirements in the Field of Virtual Currencies

The digital world brings new challenges, especially in the legal field. For example, it may be technically unproblematic to create and circulate a crypto currency based on blockchain technology, but this process has far-reaching legal consequences for the issuer. In Germany, issuers of crypto currencies are sometimes unaware that they fall under possible permit requirements of the German Federal Financial Supervisory Authority (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, BaFin). In particular, engaging in transactions requiring a permit without the appropriate permission is punishable by law, which could result in the initiation of administrative offense proceedings as well as the risk of liability under private law toward investors due to a public offering without a prospectus. The objective of the paper is to present the specific legal classification in the field of crypto currencies, taking into account the fundamental view of German law. When issuing or conducting transactions in connection with crypto currencies, the question arises in Germany whether these are subject to licensing.

Sebastian Block
Kapitel 3. Kapitel: Organisierte Kriminalität in der analogen und digitalen Welt – strafrechtliche Perspektive

Die Betrachtung des kriminologischen und strafverfolgungsbehördlichen Begriffsverständnisses Organisierter Kriminalität in der analogen und digitalen Welt bestätigt die Vermutung, dass es sich um ein Phänomen handelt, das aufgrund der Vielgestaltigkeit seiner Erscheinungsformen noch immer schwer zu bestimmen und einzugrenzen ist. Ein Umstand, der durch neuere Erscheinungsformen und Betätigungsfelder verstärkt wird, insbesondere im Kontext der digitalen Welt. Inwieweit sich nun das Strafrecht am Begriff und Begriffsverständnis Organisierter Kriminalität schärfen lässt und damit den Phänomenbereich im Kontext der analogen und digitalen Welt adressiert, ist abhängig von der praktischen Umsetzung, also der Sicht des Gesetzgebers und der Rechtsprechung. Im Folgenden soll daher geprüft werden, inwieweit sich das durch den Gesetzgeber statuierte (Kern-)Strafrecht an den kriminologischen und strafverfolgungsbehördlichen Erkenntnissen orientiert. Hierfür wird in einem ersten Schritt die Computer- und Internetkriminalität aus einer strafrechtlichen Perspektive beleuchtet, um im Anschluss Organisierte Kriminalität in der analogen und digitalen Welt aus einer strafrechtlichen Sicht zu erörtern.

Nicole Selzer
Allgemein-Verbraucherdarlehen

Welche der folgenden Aussagen zu den Leistungen einer Restschuldversicherung ist zutreffend?

Wolfgang Grundmann, Corinna Heinrichs
Baufinanzierung

In Abteilung III eines Grundbuchs befindet sich unter dem Datum 17. September 2010 folgende Eintragung: „100.000,00 EUR Grundschuld nebst 15 % Jahreszinsen für die Südbank AG in München. Sofort gegen den Grundstückseigentümer vollstreckbar“. Wie ist diese Eintragung zu interpretieren?

Wolfgang Grundmann, Corinna Heinrichs
Firmenkredite

Die Scheffler GmbH hat wegen der Finanzierung einer Produktionsanlage mit der Nordbank AG einen Sicherungsübereignungsvertrag geschlossen. Welche Aussagen über die Risiken dieser Sicherungsübereignung treffen zu?

Wolfgang Grundmann, Corinna Heinrichs
Anlage auf Konten

Welche Verfügung führt zum Verlust der Wohnungsbau-Prämie?

Wolfgang Grundmann, Corinna Heinrichs
Kapitel 6. Begrifflichkeiten im Sicherheits-, Kontinuitäts- und Risikomanagement

Begriffen werden oftmals unterschiedliche Bedeutungen zugeordnet. Um ein gemeinsames Grundverständnis zu den hier verwendeten spezifischen Fachbegriffen zu schaffen, enthalten die folgenden Unterkapitel diesbezügliche Erläuterungen. Im Kapitel Glossar und Abkürzungsverzeichnis finden Sie viele weitere Erklärungen. Sollten Sie darüber hinaus Sachwörter oder Abbildungen suchen, so helfen Ihnen das Sachwort- und das Abbildungsverzeichnis beim Finden.

Klaus-Rainer Müller
Kapitel 8. Sicherheits-, Kontinuitäts- und Risikopolitik

Die Kosten für Sicherheit und Kontinuität sind ein immer wiederkehrendes leidiges Thema. Argumentationen laufen oftmals ins Leere, weil keine Transparenz über den Nutzen der Investitionen in die Sicherheit und Kontinuität vorhanden ist sowie die aktuellen und zukünftigen Anforderungen und Risiken des Unternehmens nicht bekannt sind. Diese sind jedoch die Basis für Kosten-Nutzen-Betrachtungen.

Klaus-Rainer Müller
Kapitel 1. Ausgangssituation und Zielsetzung

Bedrohungen nehmen durch technologischen Fortschritt, zunehmende Vernetzung und Globalisierung kontinuierlich zu. Bedrohungen reichen von kriminellen Handlungen, wie z. B. Betrug, Spionage, Einbruch, Diebstahl, Geiselnahme, Terrorattacken und der Verbreitung von Schadsoftware, über Naturgewalten, wie Hochwasser, Stürme, Feuer und Erdbeben, bis hin zu technischen Ausfällen und Fehlern sowie menschlichem Versagen.

Klaus-Rainer Müller
Kapitel 11. Sicherheitsarchitektur

Wie wir bisher gesehen haben, gibt die Sicherheitspolitik, genauer die Sicherheits-, Kontinuitäts- und Risiko- bzw. RiSiKo- bzw. RiSiKo-DK-Politik, den Rahmen für das Management dieser Themenfelder vor. Die zweite Ebene der Sicherheitspyramide spezifiziert die Sicherheitsziele bzw. Sicherheitsanforderungen. Die Sicherheitstransformation leitet daraus Sicherheitsmerkmale für die Schutzobjekte in Form der jeweiligen Prozesse, der Ressourcen und der Organisation sowie für jedes Sicherheitskriterium ab.

Klaus-Rainer Müller
Kapitel 4. Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, Anforderungen

Die folgenden Kapitel geben insbesondere sicherheitsrelevante Gesetze, Grundsätze, Verordnungen, Vorschriften, Ausführungsrichtlinien, Normen und Standards an. Diese sind für die Ermittlung der Anforderungen an Managementsysteme, z. B. zum Sicherheits-, Kontinuitäts-, Risiko-, Datenschutz- und Compliance-Management, aber auch zum Leistungs-, Lizenz-, Vertrags-, Dokumentations- und Personalmanagement wesentlich. Daher stehen diese Aspekte der Gesetze, Grundsätze, Verordnungen, Vorschriften und Ausführungsrichtlinien im Vordergrund. Deren Vielzahl und Vielfältigkeit unterstreichen die Komplexität der Anforderungen an das Sicherheits-, Kontinuitäts- und Risikomanagement.

Klaus-Rainer Müller
2. Painpoints und Killer verstehen

Im wahren Leben heißt Oliver Schmitt natürlich ganz anders, so wie alle Praxisbeispiele in diesem Buch zwar auf realen Erlebnissen beruhen, aber verfremdet und anonymisiert sind. Wie ging es Ihnen beim Lesen seiner Geschichte? Fanden Sie alles übertrieben – oder noch zu harmlos? Welche Punkte beschäftigen Sie selbst gerade und machen Sie vielleicht genauso frustriert oder wütend wie Oliver Schmitt?

Johannes Schmeer
E Kreditgeschäft Teil : Firmenkredit und Baufinanzierung

Bei Firmenkrediten handelt es sich um Kredite an Unternehmen und Selbstständige.

Wolfgang Grundmann, Rudolf Rathner
Kapitel 1. Einleitung

Informationstechnik (IT) ist in Kreditinstituten entscheidend für den Geschäftsbetrieb. Die IT-Sicherheit ist für die Institute von grundlegender Bedeutung, um die Stabilität und den Schutz der Systeme, Netze und Geschäftsprozesse aufrechtzuerhalten.

Christoph Kreiterling
Kapitel 6. Sanierungsbeteiligte

Nur selten wird es dem in der Krise befindlichen Unternehmen gelingen, aus eigener Kraft den Turnaround zu schaffen. Häufig wird man auf die Unterstützung von Banken, Arbeitnehmern, Gesellschaftern etc. angewiesen sein. Um deren Unterstützungsbereitschaft einschätzen zu können, muss man deren Motivation, aber auch deren rechtliche und wirtschaftliche Position, kennen.

Christoph Niering, Christoph Hillebrand
2. Angemessene, transparente und nachhaltige Entwicklung des Instituts sicherstellen: weitere rechtliche Vorgaben eines Vergütungssystems für Bankvorstände

Der Gesetzes- und Richtlinienkatalogkatalog zu Vergütungsfragen in Kreditinstituten ist ohne Beispiel: EU-Recht, EBA-Guidelines for sound compensation, 2.0 aus dem Jahr 2021 (EBA-GSR), § 87 und § 87a AktG (Aktiengesetz 2022), § 25a KWG, MaComp (2021) und die Institutsvergütungsverordnung (InstVV 2021), um nur die wesentlichen zu nennen (vgl. Übersicht in Auslegungshilfe 2018, S. 4). Keine andere Branche hat in den letzten ca. zehn Jahren solche weitreichenden und die Selbstbestimmung der Unternehmen einschränkenden Regulierungen erfahren. Kreditinstitute und Wertpapierfirmen sind den restriktivsten Anforderungen unterworfen (vgl. für viele im ebenso umfassenden wie detaillierten Überblick Binder 2020, S. 67–103, insb. S. 72 f.; Böcking und Bundle 2020a, S. 283–309; bezogen auf Risikomanagement im Speziellen Kaiser und Wahrenburg 2020, S. 242 f.). Dies gilt auch und besonders für die Vergütung von Risikoträgern, d. h. Bankvorstände und weitere Bankmanager.

Wieland Achenbach, Patricia Feldhoff, Karl E. Dürselen

Open Access

Chapter 7. Environmental Due Diligence Obligations in Home State Law with Regard to Transnational Value Chains

The following chapter takes a closer look at transboundary environmental harm caused by business operations in the context of transnational value chains. Here, the transboundary character does not necessarily result from the environmental harm’s course but rather from transboundary economic causal links via transnational value chains. Consequently, the situations considered in this chapter are generally those categorised as one of the ‘type-two cases’ detailed in the previous chapter.

David Krebs
Kapitel 16. Überblick

Im folgenden Kapitel soll die öffentlich-rechtliche sowie zivilrechtliche Einordnung von Krypto-Assets betrachtet werden. Zu ersterer gehört auch die aufsichtsrechtliche Behandlung. Diesbezüglich weist die BaFin darauf hin, dass die Klassifizierung von Kryptowerten sowohl für die Emission von Token als auch für nachgelagerte Tätigkeiten wie beispielsweise den Handel mit Token relevant ist.

Ronja Reinwald
Kapitel 1. Gegenstand der Arbeit

Laut einer Studie der Universität Cambridge stieg die Anzahl der Nutzer von Krypto-Assets von weltweit fünf Millionen im Jahr 2016 auf 101 Millionen im Jahr 2020. Diese Zahl dürfte mittlerweile noch weiter gestiegen sein. Das zusätzliche Steueraufkommen durch Kryptowährungen in Deutschland wurde für 2020 auf etwa 1,2 Milliarden Euro geschätzt. Diese Zahlen verdeutlichen die Relevanz der Thematik der steuerlichen Behandlung von Krypto-Assets.

Ronja Reinwald
11. Finanzierungsvorhaben begleiten

Herr Mario Wende hat in Norderstedt eine Anwaltssozietät mit Notariat. Die Anwaltssozietät unterhält bei der Nordbank AG in Hamburg eine Kontoverbindung. Vor dem Notar Herrn Wende soll am 4. März 2022 ein Grundstückskaufvertrag zwischen Herrn Jens Schubert (Verkäufer) und den Eheleuten Max und Irmi Otterndorf (Käufer) in Höhe von 150.000,00 EUR abgeschlossen werden.

Wolfgang Grundmann, Marion Leuenroth, Rudolf Rathner
Kapitel 11. Kreditvergabe und Kreditrisikomanagement von FinTech-Unternehmen

Unternehmen mit Bezug zu technologiegestützten Finanzdienstleistungen (sogenannte FinTech-Unternehmen) bieten zunehmend verschiedene Formen des Kreditgeschäfts für Privat- und Geschäftskund:innen an und drängen somit ins klassische Bankgeschäft vor. Während sogenannte Buy Now Pay Later-Vereinbarungen Privatkund:innen die Möglichkeit bieten, Anschaffungen zu einem späteren Zeitpunkt oder in Raten zu bezahlen, eignen sich sogenannte Cash Advance-Geschäftskredite insbesondere für kleinere und mittlere E-Commerce-Unternehmen zur Liquiditätsbeschaffung. Welche Besonderheiten bei der Kreditvergabe durch FinTech-Unternehmen im Vergleich zu traditionellen Bankkrediten bestehen und wie sich diese Unterschiede auf das Kreditrisikomanagement von ebenjenen Unternehmen auswirken können, ist Gegenstand des vorliegenden Beitrags.

Johannes Biewer, Joachim Hauser
2. Bankensystem im Überblick

In einer Volkswirtschaft agieren zahlreiche Marktteilnehmer, deren individuelle Einnahmen und Ausgaben zeitraumbezogen i. d. R. nicht deckungsgleich sind. So können beispielsweise Marktteilnehmer mit Geldüberschüssen, z. B. private Haushalte, diese temporär anlegen, um Zinsen zu erzielen. Andere Marktteilnehmer, z. B. Unternehmen, investieren Geld in ein Vorhaben, um hieraus eine attraktive Rendite zu erzielen.Die privaten Haushalte können den Unternehmen einerseits ihr überschüssiges Geld direkt zur Verfügung stellen, beispielsweise durch den Kauf von Schuldverschreibungen des Unternehmens oder in Form einer Unternehmensbeteiligung durch den Kauf von Aktien (► Kap. 7 ). Wenn diese direkte Form von Finanzierung in einer Volkswirtschaft dominiert, spricht man von einem marktbasierten Finanzsystem, welches in angelsächsischen Finanzsystemen eher üblich ist.Andererseits können die privaten Haushalte ihr überschüssiges Geld den Banken als verzinste Sicht-, Termin- oder Spareinlage zur Verfügung stellen. Die Banken stellen den Unternehmen ihrerseits aus diesen Mitteln als Finanzintermediär einen Investitionskredit zur Verfügung. Dominiert diese Form der Finanzierung, wie z. B. in der Bundesrepublik Deutschland und zahlreichen kontinentaleuropäischen Ländern, spricht man von einem bankbasierten Finanzsystem.

Detlef Hellenkamp
1. Grundfunktionen der Kreditinstitute

Einordnung und Abgrenzung bankbetrieblicher Betätigungsfelder aus juristischer Sicht Märkte als Orte von Kapitalangebot und -nachfrage Kreditinstitute und ihre Funktionen als Finanzintermediäre Charakteristika von Bankgeschäften und damit einhergehende Besonderheiten des Bankgeschäftes

Detlef Hellenkamp
5. Aktivgeschäfte

Das Kreditgeschäft ist für Universalbanken ein zentrales Geschäftsfeld. Bilanztechnisch spricht man auch vom Aktivgeschäft der Banken, da das Kreditgeschäft (Forderungen an Kunden/Kreditinstitute) auf der Aktivseite der Bilanz abgebildet wird.Das Kreditgeschäft generiert einen wesentlichen Bestandteil der Zinserträge, weist innerhalb eines Kreditinstitutes gemeinhin aber das absolut größte Risikopotenzial aus.

Detlef Hellenkamp
4. Ausgewählte Rahmenbedingungen zur Durchführung von Bankgeschäften

Die Notwendigkeit besonderer Rahmenbedingungen zum Betreiben von Bankgeschäften leitet sich aus den Funktionen von Kreditinstituten ab (► Kap. 1 ). Hiernach sind Kreditinstitute Unternehmen, die geld- und kreditbezogene Dienstleistungen erstellen und einen Liquiditätsausgleich zu den Werteströmen schaffen, die durch Sachgüter und Dienstleistungen, z. B. durch Unternehmen, erzeugt werden. Wird dieser Liquiditätsausgleich gestört oder unterbrochen und Sachgüter und Dienstleistungen werden nur noch partiell oder gar nicht mehr entgeltet, resultieren hieraus typischerweise erhebliche volkswirtschaftliche Verwerfungen.Insofern können Kreditinstitute nicht im selben Rahmen wie beispielsweise Industrieunternehmen nach den Prinzipien der Marktwirtschaft agieren, sondern müssen ergänzend quantitative und qualitative Rahmenbedingungen einhalten.

Detlef Hellenkamp
3. Strukturveränderungen und deren Auswirkungen auf das Bankgeschäft

Die Zunahme bankbetrieblicher Komplexität hat zahlreiche Ursachen. So resultieren aus einer fortschreitenden Globalisierung die Notwendigkeit regelmäßiger Anpassungen und ein kontinuierlicher Wandel der Institute im Wettbewerb.Darüber hinaus sehen die Kreditinstitute sich konfrontiert mit dynamischen Veränderungen durch Entwicklungen der Digitalisierung/Technisierung sowie mit zunehmend differenzierten Kundenbedürfnissen und -anforderungen, die seit der Finanzkrise im Jahr 2007 einhergehen mit deutlich erhöhten regulatorischen Rahmenbedingungen von Seiten der Bankenaufsicht und einer veränderten politischen und gesellschaftlichen Sicht auf die Kreditwirtschaft im Allgemeinen. Insbesondere Kreditinstitute mit bankbetrieblichen Aktivitäten in der BRD werden dabei zusätzlich auch durch demografische Veränderungen in ihrem Geschäftsmodell berührt. Das Management der Kreditinstitute steht insofern in einem dauerhaften Spannungsfeld unterschiedlichster Anforderungen, das eigene Institut strategisch richtig zu positionieren.

Detlef Hellenkamp
Empirical Capital Market Research in Germany

The article classifies and evaluates the empirical capital market research for Germany for the last 50 years and relates it to U.S. findings, where research already started in the 1960s. Interestingly, significant differences remain. Topics we discuss are asset-pricing models, information efficiency, and market anomalies, as well as initial public offerings, seasoned equity offerings, and preferred shares. We also reflect on the New Economy period and the Neuer Markt around the turn of the millennium, revealing conflicts of interest in the German universal banking system and shortcomings in capital market regulation. We also discuss the recent research for each topic.

Wolfgang Bessler, Reinhard H. Schmidt
Dokumentierte Unternehmensleistungen verschiedener Unternehmenstypen auswerten

Eigenkapital wird von den Eigentümern des Unternehmens/ der Bank gestellt: Kapitaleinlagen und einbehaltene Gewinne

Wolfgang Grundmann, Rudolf Rathner
Kapitel 2. Besteuerung von Kapitaleinkünften bei natürlichen Personen

In diesem Kapitel werden zunächst die für das allgemeine Verständnis wesentlichen Grundlagen der Besteuerung natürlicher Personen und Personengesellschaften aufbereitet (s. Abschn. 2.1). Anschließend wird die systematisch grundlegend unterschiedliche Besteuerung von privaten Kapitalanlagen und Kapitalerträgen aus Beteiligungen im Privatvermögen (s. Abschn. 2.2) sowie betrieblichen Kapitalanlagen und Beteiligungen im Betriebsvermögen (s. Abschn. 2.3) dargestellt. Es wird jeweils auch auf die Besonderheiten bei ausländischen Kapitaleinkünften eingegangen. Unter Abschn. 2.4 wird die Möglichkeit des Werbungs- bzw. Betriebskostenabzugs und der Verlustberücksichtigung näher beleuchtet.

RA Michael Lorenz, RA Alexander Tsyganov
Aufsicht über Finanzholding-Gruppen
Eine kritische Analyse der Regeln zum aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis

In the course of the Wirecard scandal, banking supervision by the German Federal Financial Supervisory Authority (BaFin) also came under criticism. This article discusses the applicable legal requirements for regulatory group consolidation, which are the reason why large parts of the Wirecard Group were exempt from BaFin supervision. It also discusses which corporate group structures enable such undermining of banking regulatory oversight. Using real existing group structures of selected German companies, we show empirically that such structures also existed outside the Wirecard Group - and still exist today. In particular, we show that the regulatory scope of consolidation can be strongly influenced by the selected group structure - and especially by the use of so-called ‘blocker companies’. This results in de lege ferenda recommendations. Overall, this article thus contributes to the ongoing legal policy review of the Wirecard case. Im Zuge des Wirecard-Skandals geriet auch die bankaufsichtsrechtliche Überwachung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in die Kritik. Dieser Beitrag diskutiert die geltenden Rechtsnormen zur aufsichtsrechtlichen Gruppenkonsolidierung, welche ursächlich dafür sind, dass weite Bereiche der Wirecard-Gruppe der BaFin-Aufsicht entzogen waren. Er erörtert zudem, welche gesellschaftsrechtlichen Konzernstrukturen eine solche Aushöhlung der bankaufsichtsrechtlichen Überwachung ermöglichen. Anhand real existierender Konzernstrukturen ausgewählter deutscher Unternehmen wird empirisch aufgezeigt, dass solche Strukturen auch außerhalb der Wirecard-Gruppe existiert haben und bis heute existieren. Insbesondere zeigt sich, dass der Umfang des aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreises stark durch die gewählte Konzernstruktur – und insbesondere durch den Einsatz sog. Blockergesellschaften – beeinflussbar ist. Daraus ergeben sich de lege ferenda-Empfehlungen. Insgesamt trägt der Beitrag damit zur rechtspolitischen Aufarbeitung des Wirecard-Falls bei.

Bernd Geier, Thorsten Sellhorn
Kreditgeschäft Teil 2: Firmenkredit und Baufinanzierung

Bei Firmenkrediten handelt es sich um Kredite an Unternehmen und Selbstständige.

Wolfgang Grundmann, Rudolf Rathner
Kapitel 1. Umfang und geschichtliche Entwicklung des Meldewesens für Finanzintermediäre

Das Meldewesen für Finanzintermediäre, insbesondere für Banken, hat sich in Österreich parallel zum Bank(aufsichts-)recht entwickelt und ist zu einem bedeutenden Kosten- und Aufwandsfaktor für Finanzintermediäre geworden. Vor allem durch die gemeinschaftsrechtlich getriebene Angleichung der Bestimmungen in der EU und hier im Speziellen in der Euro-Zone stellt das Meldewesen ein eigenes weitverzweigtes Themengebiet dar, das stark im Aufsichtsrecht verankert ist, aber teilweise deutlich darüber hinaus geht, mit Querverbindungen zu den Datenanforderungen, die Notenbanken im Rahmen ihrer Geld- und Finanzmarktstabilitätspolitik formulieren. Als eine zu einem großen Teil mit Regulierung und Aufsicht verbundene Thematik wird das Meldewesen akzeptiert, hat aber mittlerweile für die beaufsichtigten Unternehmen, vor allem für die Banken, Grenzen des Machbaren erreicht beziehungsweise überschritten.

Franz Rudorfer, Bernhard Egger
Bankwirtschaft programmierte Aufgaben

Die 16-jährige Ilka Zabel möchte für sich ein Girokonto bei der Nordbank AG in Lüneburg eröffnen lassen, auf das ihre monatliche Ausbildungsvergütung überwiesen werden soll. Die Kundenberaterin ist Frau Dörr. Frau Zabel möchte bei der Speditions GmbH eine Berufsausbildung zur Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistungen absolvieren.

Wolfgang Grundmann, Rudolf Rathner
Bankwirtschaft programmierte Aufgaben

Die KSMA Solar GmbH ist ein mittelständisches Unternehmen, das Solaranlagen in Deutschland und im europäischen Ausland vertreibt. Herr Harms, Geschäftsführer der KSMA Solar mbH, möchte für die Gesellschaft bei der Nordbank AG ein neues Firmenkonto eröffnen lassen. Gleichzeitig wird ein Kontokorrentkredit über 250.000,00 EUR beantragt. Als Legitimationsnachweis liegen der Personalausweis von Ben Harms und der nachstehende Handelsregisterauszug der KSMA Solar GmbH vor. Zusätzlich reicht Herr Harms die Bilanzen der letzten drei Geschäftsjahre ein, die von der Partnerschaftsgesellschaft Klaus Steinbock, Wilhelm Möller & Partner Wirtschaftsprüfer und Steuerberater aufgestellt wurden.

Wolfgang Grundmann, Rudolf Rathner
8. Das neue Geldwäschegesetz: Ein erneuter Vorstoß zur Bargeldbeschränkung

Bargeld hat in Deutschland trotz verschiedener elektronischer Zahlungsmedien (Kredit-/Geldkarte) immer noch eine bedeutende Funktion. Die Umsetzung der Vierten und Fünften EU-Geldwäscherichtlinie in deutsches Recht hat zu einem stark veränderten Geldwäche-Gesetz (GwG) geführt. Damit verbunden sind eine erhebliche Ausweitung der Regulierungen und eine de facto Beschränkung des Bargeldverkehrs. Insbesondere Kreditinstitute, aber auch bargeldintensive Dienstleister und Händler werden zukünftig erhebliche Prüfauflagen erfüllen müssen. Es findet ein weiterer Schritt in die Richtung “gläserner Bürger” statt.

Dirk Meyer
Kapitel 2. Der deutsche Bankenmarkt

Deutschland ist „Overbanked“! So oder so ähnlich lautet das Urteil vieler, die sich als Kenner der deutschen Bankbranche zu erkennen geben.

Andreas Schmidt, Michael Deeken
Kapitel 18. Exkurs: Einblicke in eine akademische Studie

Obwohl Leasing mittlerweile gut etabliert ist, gibt es noch eine große Lücke bei der empirischen Forschung mit Bezug zu Leasing bzw. Leasinggesellschaften. Eine akademische Studie mit mehr als 40 in Deutschland ansässigen Leasinggesellschaften versuchte, diese Lücke zu schließen.Ziel der Studie war es, die gelebte Risikomanagementpraxis sowie Verbesserungspotenziale zu ermitteln. Der Ansatz geht also deutlich über die rein regulatorische Compliance-Sicht des Risiko-managements hinaus.Dabei zeigte sich unter anderem, dass es speziell für kleine und mittelständische Leasinggesellschaften wichtig ist, einfache und wenig komplexe (Risikomanagement-)Konzepte zu erarbeiten. Aus Risikomanagementsicht ist es essenziell, im ersten Schritt ein gemeinsames Risikobewusstsein zu schaffen, das auch maßgeblich von der Risikostrategie gestützt wird. Speziell auch der Begriff der Risikokultur wurde in Verbindung mit der Risikostrategie aufsichtsrechtlich ja bereits zur Genüge diskutiert.Bei großen Leasinggesellschaften werden schnelle Entscheidungen durch die zunehmende Komplexität, die speziell auch durch die immer weiter fortschreitende Arbeitsteilung weiter gesteigert wird, erschwert. Im Rahmen der neuen MaRisk-Novelle sowie den BCBS 239-Vorgaben zur Daten-integration laufen bereits vielfach Projekte, um die fragmentieren IT-Landschaften zu integrieren und einfacher und insbesondere schneller die benötigten Daten zu ermitteln.

Christian Glaser
Kapitel 10. Aufbau eines ganzheitlichen Risikomanagementsystems

Beim Aufbau eines ganzheitlichen Risikomanagements für eine Leasinggesellschaft geben die bankaufsichtsrechtlichen Vorgaben aus den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) eine wichtige Leitlinie vor. Der Großteil der Anforderungen ist regulatorischer Natur. Mittlerweile dürften die meisten Leasinggesellschaften, die seit 2009 einer eingeschränkten Aufsicht („KWG light“) unterstellt sind, diese Vorgaben – unter Berücksichtigung des Proportionalitätsprinzips – erfüllen. Gleichzeitig hat es sich etabliert, eine eigenständige, zentrale Risikomanagementfunktion zu schaffen und den Bereich Risikomanagement nicht mehr nur der Internen Revision oder den Wirtschaftsprüfern zu überlassen, wie dies in vielen Gesellschaften vor der Unterstellung unter die eingeschränkte Aufsicht der Fall war.Auch gilt es institutsindividuell in einem ersten Schritt festzulegen, wie sich die Gefährdungssituation darstellt und anhand welcher aufbau- und ablauforganisatorischen Strukturen die Risikosituation am besten gemanagt werden kann. So trifft man bei größeren Leasinggesellschaften regelmäßig eine zentrale Risikomanagementfunktion sowie kleinere, häufig dezentrale „Risikokomitees“ an. Das zentrale Risikomanagement ist dabei regelmäßig auf Geschäftsführungs- bzw. Vorstandsebene angesiedelt.Beim Aufbau eines Risikomanagementsystems sollte allerdings der Leitsatz „lieber ein einfaches, transparentes und gut gepflegtes Risikomanagementsystem als ein hoch komplexes und (wenn überhaupt) nur sehr schwer handhabbares System“ gelten. Insbesondere für kleine und mittelständische Leasinggesellschaften erweisen sich beispielsweise hoch-komplexe Berechnungsmodelle als unüberwindbare Hürde.

Christian Glaser
Kapitel 1. Grundlagen und rechtlicher Rahmen

Der Begriff „Risiko“ leitet sich vom altgriechischen Wort „rhiza“ ab, das als „risicare“ und „resecum“ Eingang in den italienischen Sprachraum fand und frei übersetzt „ein Wagnis eingehen“ bzw. „eine Klippe umfahren“ bedeutet. Ein Risiko beschreibt damit also das subjektiv empfundene Gefühl, nicht alle zukünftigen Entwicklungen genau prognostizieren und beherrschen zu können. Während der ursprüngliche Risikobegriff noch stärker auf die Widrigkeiten der Seefahrt bzw. Natur im Allgemeinen begrenzt war, wird der Begriff Risiko heute hauptsächlich mit der negativen Abweichung bestimmter Zielgrößen vom Plan in Verbindung gebracht.Durch ein gut funktionierendes Risikomanagementsystem hat eine Leasinggesellschaft die Möglichkeit, Eintrittswahrscheinlichkeiten bestimmter, in der Zukunft liegender und deshalb mit Unsicherheit behafteter, Alternativen mit ausgewählten Indikatoren zur Operationalisierung zu bestimmen.Seit der Unterstellung unter die eingeschränkte Bankenaufsicht Ende 2008 müssen auch Leasinggesellschaften die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) erfüllen. Dieses Rundschreiben enthält qualitative Anforderungen an das Risikomanagement, wie beispielsweise die obligatorische Durchführung von Stresstests. Weitere qualitative Anforderungen an das Risikomanagement sind außerdem die Risikotragfähigkeitskonzepte, welche auch bei Leasinggesellschaften einen zentralen Bestandteil der gesamten Risikosteuerung einnehmen.

Christian Glaser
6. Der nächste Hype?

Disruptiv! Neu! Besser! Adjektive, die im Zusammenhang mit Blockchain-Technologie genannt werden, gibt es unendlich viele. Sie beschreiben häufig einen Hype, und Blockchain-Technologie hat im Laufe ihrer kurzen Existenz schon einige Hypes gesehen. Nachfolgend werden die unterschiedlichen Token-Modelle beschrieben, die zu unterschiedlichen Zwecken einsetzbar sind. Es werden die Initial-Offering-Modelle dargestellt, die neben der Ausgabe der jeweils entsprechenden Tokens zur Kapitalallokation genutzt werden. Da im Zeitverlauf immer neue Variationen an Token-Modellen hinzukommen, wird eine maßgebliche Grundlage, nämlich der so genannte ERC20-Token in Zusammenhang mit dem ERC721-Token von Ethereum tiefergehend betrachtet. Dies ermöglicht ein besseres Verständnis des neuen Trends 2021: so genannte Non-Fungible-Token (NFT). Weiterhin wird dargelegt, wie digitales Zentralgeld (CBDC; Central Bank Digital Currency) in diesem Kontext zu verorten ist.

Katarina Adam
Crisis Management in German Leasing Companies

The globalized “VUCA world” (volatility, uncertainty, complexity and ambiguity) with numerous crises over the last years and increasing complexity leads to a higher need for crisis management also for leasing SMEs. Also, COVID-19 showed recently the importance of immediate actions during crises. In comparison with other industries, the German leasing industry is regulated through banking supervision. Therefore, the respective implementation and execution of crisis management are subject to public investigations performed by the regulatory auditors. Regulative requirements focus mainly on IT aspects. The following article comes up with a comprehensive approach considering not only IT but also other important aspects such as liquidity management, HR and (knowledge) risk management as well as business continuity management.

Christian Glaser
19. Die Informationsbereitstellung für die kapitalmarktorientierte Erfolgsziel-Planung des Unternehmens

Es ist eine wesentliche Anforderung an die Unternehmenserfolgsrechnung, Informationen über Inhalt, Höhe und Zeitbezug des Erfolgsziels für die Unternehmensführung bereitzustellen. Wie in Abschn. 1.2 dargestellt, ist der Marktwert des Unternehmens kein geeignetes Erfolgsziel. Aus diesem Grund sind aus dem Kapitalmarkt Kennzahlen abzuleiten, die sach- und/oder formallogisch mit der Entwicklung des Eigenkapitalwertes verbunden sind.Es ist eine wesentliche Anforderung an die Unternehmenserfolgsrechnung, Informationen über Inhalt, Höhe und Zeitbezug des Erfolgsziels für die Unternehmensführung bereitzustellen. Wie in Kap. 18 dargestellt, ist der Marktwert des Unternehmens kein geeignetes Erfolgsziel. Aus diesem Grund sind aus dem Kapitalmarkt Kennzahlen abzuleiten, die sach- und/oder formallogisch mit der Entwicklung des Eigenkapitalwertes verbunden sind.

Jürgen Reim
Modernisierung der Terrorismusfinanzierung – Herausforderungen für die Industrie

Die Abwehr der Terrorismusfinanzierung muss sich fortwährend an neue Entwicklungen und Herausforderungen anpassen. Der Beitrag skizziert die Finanzierungsmechanismen der drei grundlegenden Kategorien von Terrorgruppen: Gruppen mit quasi-staatlichen Strukturen, Netzwerkorganisationen und Einzeltäter/Anschlagszellen. Die wachsende Bedeutung des Cyberspace zur Terror-Finanzierung durch den Missbrauch von Internetdiensten und Kryptowährungen wurde durch die CORONA-Pandemie verstärkt. Eine neuere Herausforderung stellt die Abwehr der Finanzierung des gewaltbereiten, transnationalen rechtsextremistischen und -terroristischen Netzwerks dar.

Hans-Jakob Schindler
Kapitel 3. Theoretischer und explorativer Analyserahmen zur Erfüllung und Erbringung öffentlicher Energieversorgungsaufgaben mittels finanzieller Bürgerbeteiligung im Sinne der Daseinsvorsorge

In den vergangenen Jahrzehnten gab es unterschiedliche Entwicklungen, welche eine Auswirkung auf die Verantwortungsstufen, die Organisation und Lenkung der öffentlichen Aufgabenwahrnehmung und damit verbunden auf die staatliche Leistungsfähigkeit, die sich in Staats- und Verwaltungsreformen widerspiegelt, hatten. In diesem Kapitel werden die kommunalen Stadtwerke und das Finanzierungsinstrument finanzielle Bürgerbeteiligung im sozialwissenschaftlichen Beziehungsgeflecht aufgezeigt. Aus dem Wandel der Erfüllung öffentlicher Aufgaben auf globaler und nationaler Verwaltungsebene werden entsprechende Konsequenzen für die Energiewirtschaft abgeleitet und in den theoretischen Kontext der NPM- und NPG-Theoriestränge gebracht.

Jennifer Kowallik
2. Grundkenntnisse für die Immobiliardarlehensvermittlung und -beratung

Die rechtlichen Grundlagen der Immobiliardarlehensvermittlung umfassen neben alten Bekannten (Rechts- und Geschäftsfähigkeit, Datenschutz u.a.) auch die neuen Regelungen (Wohnimmobilienkreditrichtlinie, Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung u.a.).

Ulrike Götz
5. Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 des Vermögensanlagengesetzes

Die letzte Produktgruppe der Finanzanlagen ist die der Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG). Sie erfordert aufgrund zusätzlicher und erhöhter Risiken einen besonderen Verbraucherschutz. Dieser wurde in den letzten Jahren schrittweise verbessert. Zuerst mit der Einführung des Vermögensanlagengesetzes und zuletzt 2015 mit der Einführung des Kleinanlegerschutzgesetzes. Die Produktbezeichnung „Fonds“ ist für Vermögensanlagen gesetzlich verboten. Damit soll eine klare Abgrenzung zu den wesentlich umfassender regulierten offenen und geschlossenen Fonds / Investmentvermögen für den Verbraucher sichtbar gemacht werden.

Ulrike Götz
3. Offene Investmentvermögen
Ulrike Götz
2. Kenntnisse für Beratung und Vertrieb von Finanzanlageprodukten
Ulrike Götz
3. Subjekte der Wirtschaft und Wirtschaftskreislauf

In Kreislaufmodellen auf gesamtwirtschaftlicher Ebene unterscheiden wir Pole und Ströme. Pole sind Gruppen handelnder Wirtschaftssubjekte – die Sektoren. Das Modell vom Basiskreislauf enthält die beiden Sektoren Unternehmen und Private Haushalte. Im Modell des erweiterten Wirtschaftskreislaufs kommen die Sektoren Banken, Staat und Ausland hinzu. Zwischen den Sektoren finden Austauschbeziehungen statt, die sich in Güterströme und Geldströme aufteilen. Güterströme und Geldströme fließen in entgegengesetzte Richtungen und gleichen einander aus. Das Kreislaufaxiom besagt, dass die Summe der in einen Sektor hineinfließenden Ströme gleich der aus einem Sektor herausfließenden Ströme ist. Grundlage und Voraussetzung für Sektoren der Wirtschaft und zwischen ihnen fließende Austauschströme ist die gesellschaftliche Arbeitsteilung. Mit zunehmender Internationalisierung der Arbeitsteilung, Integration der Volkswirtschaft in die Weltwirtschaft, Globalisierung wächst die Bedeutung des Sektors Ausland für die Widerspiegelung des Wirtschaftsgeschehens in Kreislaufmodellen.

Andreas Forner
11. Geld Geldund GeldpolitikGeldGeldpolitik

Geld ist Geld, wenn es die Funktionen als Tauschmittel, Rechenmittel und Wertaufbewahrungsmittel wahrnimmt. Hauptträger der Geldpolitik ist die Zentralnotenbank. Ihre Aufgabe ist die Steuerung der Geldversorgung der Wirtschaft mit dem primären Ziel der Preisniveaustabilität. Die Rolle der Kreditinstitute besteht darin, Ersparnisse der Haushalte gegen Zahlung von Zinsen zu bündeln und gegen Zahlung von Kreditzinsen für Investitionen zeitweilig weiterzureichen. Eine der wichtigsten Erfahrungen der Deutschen Bundesbank war die Festschreibung ihrer Unabhängigkeit von der Regierung. Mit Beginn der dritten Stufe der Europäischen Währungsunion ist im Eurogebiet die Europäische Zentralbank für die Geldpolitik zuständig. Sie nimmt diese Aufgabe im Europäischen System der Zentralbanken zusammen mit den Zentralnotenbanken der Mitgliedsländer des Euro-Systems wahr. Seit 1999 ist der Euro die gemeinsame europäische Währung der Mitgliedsstaaten des Euro-Systems. Seine Einführung ist die Vollendung der dritten Stufe der Europäischen Währungsunion, bietet Vorzüge für Menschen und Wirtschaft und ist ein Signal europäischer Integration.

Andreas Forner
25. Digitale Transformation im Consumer Banking durch FinTech

Große Teile der etablierten Finanzwirtschaft kämpfen gegen hohe Kosten, geringe Produktdifferenzierung sowie niedrige Zinsen. In diesem schwierigen Marktumfeld gelingt es jedoch einer steigenden Anzahl von Unternehmen, den so genannten FinTechs, Marktanteile zu erobern und sogar neue Märkte zu schaffen. Der Grund hierfür sind durch die Digitalisierung geschaffene strategische Lücken. Die Lösungen basieren primär auf neuen Problemstellungen in der digitalen Welt, kundenorientierten Prozessen, vollkommen digitalisierten Kundenschnittstellen sowie der direkten Vernetzung von Kunden. Im vorliegenden Artikel wird zuerst eine Kundensicht der Finanzbedürfnisse sowie ein beispielhafter Kundenprozess dargestellt. Anhand dessen werden vier FinTech Unternehmen (Klarna, Scalable Capital, Raisin und Auxmoney) vorgestellt und eingeordnet. Für diese FinTech Unternehmen wird das Geschäftsmodell analysiert, sowie spezifische Erfolgsfaktoren herausgearbeitet und gegenübergestellt und damit deren strategische Nachhaltigkeit bewertet.

Christian Locher, Stefan Mesch
1. Bankrechtliche Rahmenbedingungen

Lernziele: Sie werden die Begriffe Institut und Finanzunternehmen sowie Bankgeschäfte erläutern können. Ihnen werden die Grundlagen der Bankengründung aufgezeigt. Sie werden die Begriffe Handelsbuchinstitut und Nichthandelsbuchinstitut darstellen können. Ihnen werden das Einlagensicherungssystem sowie die nationale Bankenaufsicht vorgestellt.

Olaf Fischer
Kapitel 8. Experteninterviews

Wie Sie ja schon wissen, habe ich für dieses Buch verschiedene, spannende Menschen aus der Branche interviewt. Jede von diesen Personen hat einen ganz eigenen Hintergrund. Silke Bittmann, Wiebke Schattschneider und Christine Müller haben Sie schon kennengelernt. In diesem Kapitel lesen Sie neben weiteren spannenden Antworten dieser drei Interviewpartnerinnen zudem noch das komplette Interview mit der Journalistin und Geldcoach Dani Parthum.

Daniela Landgraf
13. Krisenstäbe in Wirtschaftsunternehmen

Grundsätzlich unterscheiden sich Krisenstäbe in Unternehmen, die aufgrund ihrer Dienstleistungen oder Produkte kein explizites Gefahrenpotenzial aufweisen, und deren Auftrag nicht von anderen Krisenstäben. Ad hoc sollen komplexe Probleme durch klare Verantwortlichkeiten strukturiert und effizient bewältigt werden. Unternehmensstäbe werden in diesem Beitrag unter den Aspekten rechtliche Grundlagen, Auf- und Ablauforganisation, Stabsräumlichkeiten und eingesetztem Personal betrachtet. Essenziell sind dabei zwei Faktoren: Gesetzliche Anforderungen und Wirtschaftlichkeit. Ihre Balance sind Ursache, Treiber und Ziel von Investition und Aufbau. Diese Spannungsfelder stehen im Mittelpunkt des Beitrags. Krisenstäbe aus Unternehmen der Kritischen Infrastruktur (KRITIS) werden nicht näher betrachtet.

Katrin Osarek, Gesine Hofinger
Chapter 5. Unconstitutionality and Failure of Sarbanes-Oxley Act, and the PCAOB (USA) and Similar Institutions

Sarbanes Oxley Act (SOX), the PCAOB and the Dodd-Frank Act have pervasive effects on accounting firms, consulting firms and Credit Rating Agencies (CRAs) in the US (i.e. disclosures, professional standards, regulation/compliance, standard-of-care, legal liability, etc.), and also have Global Multiplier Effects across countries and industries via US multinational corporations (MNCs) and foreign companies that do business in the US and/or list their shares/debts on US financial exchanges. This chapter explains why SOX and the PCAOB are partly or wholly unconstitutional. The theories in this chapter can be extended to similar statutes in other countries.

Michael I. C. Nwogugu
Kapitel 11. Kreditfinanzierung und Mezzanine-Finanzierung

Um die Besonderheiten der KreditfinanzierungKreditfinanzierung und Mezzanine‐FinanzierungMezzanine‐Finanzierung zu verdeutlichen, wird zunächst im Abschn. 11.1 auf deren wesentlichen Merkmale und Voraussetzungen eingegangen. Im Mittelpunkt der darauf folgenden Abschn. 11.2 und 11.3 steht die Kreditfinanzierung, und zwar unterteilt nach kurzfristigen Krediten sowie mittel- und langfristigen Krediten. Der abschließende Abschn. 11.4 beschäftigt sich mit der Mezzanine‐Finanzierung.

Hans Paul Becker, Arno Peppmeier
Drei Dekaden Nachhaltigkeitsverständnis – Der Frankfurt-Hohenheimer Leitfaden (FHL): Umfeld – Entwicklung – Wirkung – Grenzen – Weiterführung

Aristoteles unterschied zwischen Geld als Tauschmittel und Geld als Geldkapital und folgerte, dass sich aus der Rolle des Geldes als Kapital eine ganz bestimmte Wirtschaftsweise ergibt, nämlich Kapitalismus. Ganz im Sinne seines Schöpfungsglaubens vertrat Thomas von Aquin die Ansicht, dass die Menschen die Welt von Gott als Lehen erhalten haben, damit alle einen hinreichenden Anteil am Gemeingut Erde zum Gebrauch bekommen. Im Grunde spiegelt sich diese Grundauffassung auch im Konzept vom Geld in einer sozialen Marktwirtschaft wider: Geld ist danach eine soziale Institution von der Regierung eines Staatswesens, bei uns der EU, geprägt und von der Arbeitsleistung vieler in seinem Wert erhalten. Welche Folgerungen ergeben sich für den Umgang mit Geld? Dieser Frage folgte die Forschungsgruppe Ethisch-Ökologisches Rating. Sie entwickelte ethisch-ökologische Kriterien zur Bewertung von Unternehmen und Kapitalanlagen; geprägt von der Hoffnung, dass mit der Annahme und der Anwendung der ethisch-ökologischen Kriterien on the long run die Entwicklung einer sozial-ökologischen Marktwirtschaft erreicht werden könnte. Die Autoren beschreiben die Entstehung des Frankfurt-Hohenheimer Leitfadens, das Umfeld, die Grenzen bis hin zum Übergang in das Corporate Responsibility Rating und darüber hinaus: Eine Weiterentwicklung, die am Anfang nicht vorstellbar war, erhält nach rund drei Jahrzehnten unermüdlicher Forschung außerordentliche Wirkung und Aktualität am Weltfinanzmarkt.

Johannes Hoffmann, Benedikt Hoffmann
Kapitel 34. Potenzialfeld 6: Frauenbanking

Banking ist begrifflich und von der Produktgenese als Männerbanking gewachsen. Für den Bedarf von Frauen gibt es noch viel Entwicklungsbedarf, der mit der frauengerechten Kombination vorhandener Produkte gedeckt werden kann.

Heinz Benölken
Regulation of Crowdfunding in Germany

There is no specific German legislation or regulation, as at the date of this study, which specifically address and regulate crowdfunding activities. One should nevertheless acknowledge the rapid growth of the crowdfunding market and observe the new forms of legal relationships resulting from fund raising campaigns conducted through the means of internet platforms. This study thus aims to highlight the main legal issues raised by the conduct of crowdfunding activities in Germany by confronting such activities with the legal framework currently in force in Germany.

Tobias H. Tröger
Kapitel 6. Asymmetrische Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung

In Kapitel 6 werden die theoretischen Erkenntnisse über die Ausgestaltung des aktienrechtlichen Überwachungssystems auf anwendungsorientierte Fragen der Prüfung der Geschäftsführung übertragen. In einem ersten Schritt wird die Geschäftsführungsprüfung durch den Aufsichtsrat herausgearbeitet, die in drei wesentliche Überwachungsbereiche zu untergliedern ist: die allgemeine Überwachung (§ 111 AktG), die Prüfung der Rechnungslegung (§ 171 Abs. 1 AktG) sowie die Prüfung der Überwachungssysteme (§§ 91 Abs. 2, 107 Abs. 3 Satz 2 AktG). Im zweiten Schritt wird die Geschäftsführungsprüfung durch den Abschlussprüfer analysiert, die nicht Teil seiner gesetzlichen Abschlussprüfung nach § 317 HGB ist, sondern nur in Ausnahmefällen vorgenommen wird, etwa dann, wenn die Abschlussprüfung entsprechend den Bestimmungen des § 53 HGrG erweitert wird. Das Kapitel schließt mit der Frage, ob sich eine dem § 53 HGrG entsprechende Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nicht ebenso für eine Übertragung auf börsennotierte Aktiengesellschaften in privatem Anteilsbesitz empfiehlt.

Willy Wirth
Kapitel 1. Basiswissen zu Kryptowerten

Ein Grundverständnis zu Kryptowerten ist zur Beurteilung ihrer regulatorischen Bedeutung unerlässlich. Aufgrund der Komplexität und Vielschichtigkeit von Kryptowerten erfolgt in diesem Kapitel eine wesentliche Einführung in das Themengebiet.

Hannah Appel

Open Access

Die Forschungsgruppe Ethisch-Ökologisches Rating (FG EÖR) am Fachbereich Katholische Theologie der Goethe-Universität Frankfurt

Der Beitrag informiert über die Arbeit der Forschungsgruppe Ethisch-Ökologisches Rating der Goethe-Universität in Frankfurt. Die Gruppe war interdisziplinär, interkulturell, ökumenisch und transdisziplinär zusammengesetzt. Sie hat als erste bereits in den 90-er Jahren anhand einer Wertbaumanalyse eine wissenschaftlich gestützte Kriteriologie zur Bewertung von Kapitalanlagen, den sogenannten Frankfurt-Hohenheim Leitfaden (FHL) entwickelt. Der FHL wurde gemeinsam mit einer Ratingagentur, nämlich der oekom research GmbH in München, in ein Ratingkonzept übertragen, nämlich das Corporate Responsibility Rating (CRR). Der Beitrag informiert über die Entwicklung, Anwendung, Grenzen und die mögliche Weiterentwicklung des Konzeptes. Inzwischen wird das CRR weltweit umgesetzt.

Johannes J. Hoffmann
Kapitel 2. Finanzmarkthandel und Soziologie

Wie sieht der soziologische Blick auf den Finanzmarkthandel aus? Welche Facetten der finanzwirtschaftlichen Praxis hat die Soziologie freigelegt, die über eine – zweifelsohne notwendige – Kritik am „Modell-Platonismus“ (Albert 1965) des „neoklassischen Paradigmas“ in der Wirtschaftswissenschaft hinausreichen? Ein naheliegender Beginn dies zu tun ist, nach den sozialen Dimensionen beim Finanzmarkthandel zu fragen und diesen damit als gänzlich „normale“ soziale Praxis zu erfassen: mit Akteur:innen, die sich gegenseitig beobachten, deuten und miteinander interagieren, mit Organisationen, für die sie tätig sind und die sie prägen, oder mit Netzwerken, in denen sie eingebettet sind und Statuspositionen einnehmen und über die sie Informationen erhalten (oder auch nicht). Auch kann nach den Wechselwirkungen der finanzwirtschaftlichen Praxis mit anderen gesellschaftlichen Bereichen gefragt werden, etwa mit Staat, Wissenschaft, Erziehung, Religion bzw. einer „Zivilgesellschaft“ als solches.

Markus Lange
Kapitel 24. Factoring und das Kreditwesengesetz

Factoring ist kein Bankgeschäft i. S. des § 1 I 2 des Kreditwesengesetzes, sondern eine Finanzdienstleistung gemäß § 1 Ia 2 Nr. 9 des KWG. Factoringinstitute sind von daher Finanzdienstleistungsinstitute und in der Regel Tochtergesellschaften von Kreditinstituten.

Wolfgang Grundmann
Kapitel 28. Fragen zur Wiederholung und Vertiefung

1 Worin unterscheiden sich das echte und das unechte Factoring? 2 Kennzeichnen Sie die gewerbesteuerliche Behandlung beim echten und unechten Factoring. 3 Beschreiben Sie, wie das Factoring nach dem Kreditwesengesetz eingestuft wird! 4 Was versteht man unter Forfaitierung?

Wolfgang Grundmann
Kapitel 17. Formen und Besonderheiten beim Immobilienleasing

Das Leasing von Gebäuden wird als Immobilienleasing bezeichnet. Das Immobilienleasing bezieht sich auf Grundstücke und Gebäude, z. B. Verwaltungsgebäude, Park-, Geschäftsoder Warenhäuser, Lager- und Produktionshallen, Verbrauchermärkte, Einkaufszentren. Zum Immobilienleasing zählen aber auch Flugzeuge und Schiffe.

Wolfgang Grundmann
Kapitel 13. Leasing und das Kreditwesengesetz

Das von Leasinggesellschaften betriebene Finanzierungsleasing gehört gemäß § 1 Abs. 1a Nr. 10 zu den aufsichtspflichtigen und damit genehmigungspflichtigen Finanzdienstleistungen. Ferner fällt darunter auch die Verwaltung von Objektgesellschaften im Sinne von § 2 A*bs. 6 Kreditwesengesetz. Refinanziert ein Kreditinstitut den Leasinggeber durch Herauslegung von Krediten, gegebenenfalls gegen Beiziehung von Sicherheiten – z. B.

Wolfgang Grundmann
2. Kapitel: Vorbemerkungen und Bestandsaufnahme

In diesem Kapitel werden zunächst wichtige Begrifflichkeiten erläutert, eine Einordnung des Crowdfundings in das deutsche Recht vorgenommen und ein kurzer Überblick über den Gesetzgebungsprozess dargestellt. Anschließend erfolgt eine rechtstatsächliche Untersuchung verschiedener Crowdfunding-Plattformen.

Malte J. Drews
7. Fremdkapitalbeteiligung der Mitarbeiter

Mitarbeiter können als Fremdkapitalgeber am Arbeit gebenden Unternehmen beteiligt werden. In diesem Kapitel werden die Beteiligungsformen Mitarbeiterdarlehen, partiarisches Darlehen, Nachrangdarlehen, Schuldverschreibung sowie Wandelschuldverschreibung und Mitarbeiterguthaben dargestellt, ihre jeweiligen Vor- und Nachteile diskutiert sowie die steuerlichen Auswirkungen angesprochen.

Stefan Fritz, Hans J. Schneider
8. Mezzanine Beteiligung

Wenn es um die Verknüpfung der Eigenschaften von Fremd- und Eigenkapitalbeteiligung der Mitarbeiter geht, stellen mezzanine Beteiligungsformen einen guten Kompromiss dar. Mitarbeiter als stille Gesellschafter in direkter wie indirekter Form und die Genussrechtsbeteiligung bieten sich hier an und finden eine immer höhere Akzeptanz. In diesem Kapitel werden die Charaktermerkmale der mezzaninen Beteiligung dargestellt und in diesem Rahmen die Beteiligungsformen direkte und indirekte Beteiligung sowie das Genussrecht im Detail dargestellt. Zudem kommen die Rahmenbedingungen einer mezzaninen Beteiligung zur Sprache.

Stefan Fritz, Hans J. Schneider
Kapitel 2. Finanzierung

Da jedes Unternehmen zur Finanzierung seiner Investitionen und laufenden Geschäftstätigkeit Finanzmittel benötigt, ist deren Beschaffung und Sicherung von existenzieller Bedeutung. Nur in seltenen Fällen verzichten Existenzgründer bewusst auf die Inanspruchnahme von fremdem Kapital (sogenanntes Bootstrapping), was grundsätzlich hinreichende Eigenmittel, möglichst ein Minimum Viable Product und in der Folge einen angemessenen Cashflow voraussetzt.

Rudolf Schinnerl
Das Potenzial der Sozialen Marktwirtschaft: Wechselnde Versprechen

Die Soziale Marktwirtschaft gilt in Deutschland als wirtschaftspolitisches Leitbild und Teilhabeversprechen gleichermaßen. Dieses Leitbild stellt jedoch kein starres Gebilde dar, sondern ist durch historische Erfahrungen begründet und gewachsen, und es muss heutzutage im Lichte aktueller Entwicklungen und künftiger Herausforderungen betrachtet werden.Der vorliegende Beitrag beschreibt die historische Prägung der deutschen Wirtschaftsordnung und ihren Wandel vom einfachen Zuordnungsregime zum System marktwirtschaftlicher Steuerung, der mit einer Ausdehnung staatlicher Macht durch vielfältige Eingriffe in den Wirtschaftsprozess verbunden ist. Es wird dargelegt, welche Pfadabhängigkeiten und Einflüsse von kulturellen, traditionellen und habituellen Mustern bei der Gestaltung der deutschen Wirtschaftsordnung relevant sind. Dabei wird die Soziale Marktwirtschaft nicht nur als Ausdruck einer gesellschaftlichen Wertebasis beschrieben, sondern auch als ein für Wohlstand und Veränderung sorgender Innovationsmotor sowie als Garant für allokative Effizienz und Chancengleichheit. Neben dieser Darstellung der zugrundeliegenden Historie, Prinzipien und Rolle der deutschen Wirtschaftsordnung beschreibt der Beitrag künftige Aufgaben und Herausforderungen, erweitert hieraus den Kanon ordnungspolitischer Prinzipien und beschreibt die notwendige zeitgemäße Einbettung der Sozialen Marktwirtschaft in demokratische und zivilgesellschaftliche Prozesse.

Michael Hüther
Chapter 7. Success Factors of RPA Implementations

This chapter summarises the success factors for an RPA implementation that have been worked out so far and explains them in a coherent and detailed manner. In addition, success factors that have not yet been dealt with in detail, such as the consideration of regulatory framework conditions, are also supplemented. The latter are particularly important in the financial sector, and increasingly also for the large area of information technologies. It is shown how the obstacles and challenges repeatedly mentioned in practice can be overcome by taking the success factors into account.

Mario Smeets, Ralph Erhard, Thomas Kaußler
Die prozessuale Durchsetzung der Drittschuldnererklärung

Auf Grundlage der gefundenen Ergebnisse soll untersucht werden, ob der Gläubiger den Drittschuldner auf prozessualem Wege zur Abgabe der Erklärung nach § 840 Abs. 1 ZPO zwingen kann.

Christian Thot
Kapitel 6. Kreditgeschäft

Die Kreditinstitute verstehen unter einem Kredit die zeitlich befristete Überlassung von Kapital, wobei die Zinsen das Entgelt für die Überlassung des Kapitals darstellen.

Wolfgang Grundmann, Marion Leuenroth
8. Ausgewählte rechtliche Implikationen

Das Kapitel widmet sich ausgewählten Grundzügen der rechtlichen Einordnung des Einsatzes von Informations- und Kommunikationstechnik (IT), insbesondere (1) in Krisensituationen, (2) im Bereich sogenannter Kritischer Infrastrukturen in bestimmten Sektoren (z. B. Energie, Logistik, Banken) und (3) dem Einsatz solcher Systeme, deren Ausfall erhebliche Folgen jedenfalls für den Betreiber zeitigen bzw.

Klaus Gennen
Kapitel 1. Einleitung

Die Vorstandsvergütung stellt einen wesentlichen Bestandteil der Corporate-Governance-Forschung dar. Corporate Governance beschreibt „die Ausgestaltung der internen und externen Steuerungs- und Überwachungsmechanismen eines Unternehmens.“ Die internen und externen Corporate-Governance-Mechanismen wirken durch Kontrolle, Anreizsetzung und Transparenz.

Laura Bundle
B

Dieses Kapitel enthält die Stichworte zum Buchstaben B von Backend as a Service bis By-laws des Gabler Kompakt-Lexikon Unternehmensgründung.

Tobias Kollmann
Maßnahmen gegen Kreditgefährdungen

Das gerichtliche Mahnverfahren ist ein formularmäßig durchgeführter, abgekürzter Zivilprozess, der dem Gläubiger (Antragsteller) schnell und kostengünstig einen Vollstreckungstitel verschafft. Der Vollstreckungstitel berechtigt den Gläubiger zur Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners (Antragsgegner). Grundsätzlich ist das Amtsgericht des Gläubigers für das Mahnverfahren zuständig. Anträge auf Erlass eines Mahnbescheids können auch im Wege des Datenträgeraustauschs eingereicht werden. Bei einem streitigen Verfahren (Widerspruch, Einspruch) ist das Gericht, bei dem der Antragsgegner seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, örtlich zuständig.

Wolfgang Grundmann, Rudolf Rathner
Kapitel 2. Changemanagement in Anwendung auf den Bankensektor

Nachdem in diesem Kapitel zunächst der Bankensektor kurz definiert wird, erfolgt eine Zusammenfassung der Marktsituation. Zudem werden die daraus entstehenden Herausforderungen skizziert. Im weiteren Verlauf werden der Begriff Changemanagement definiert und der klassische Veränderungsprozess schematisch vorgestellt.

Lea Alexandra Grunwald
Transparency in Insurance Regulation and Supervisory Law of Germany

Increasing transparency is a key element of the still relatively new EU supervisory system that has been implemented in Germany through a fundamental reform of the Insurance Supervision Act (VAG) and accompanying Acts. Several instruments of German insurance supervisory law additionally address the regulatory goal of increasing transparency in various facets. Not only the German supervisory authority BaFin (and indirectly also EIOPA) shall be fully informed but also the public by generally available information on the insurer(s) and the insurance industry. The underlying principle-based approach complicates efforts of insurance companies to comply, which is particularly problematic since companies are now confronted with existential sanctions such as the imposition of fines and so-called naming and shaming. The Insurance Distribution Directive also enhances transparency by increasing information for the policyholder on the intermediary, the distribution and the insurance product. In addition, the supervisory authority regains influence on the production process by product oversight and governance.

Kevin Bork, Manfred Wandt
Bankwirtschaft programmierte Aufgaben

Die 16-jährige Ilka Zabel möchte für sich ein Girokonto bei der Nordbank AG in Lüneburg eröffnen lassen, auf das ihre monatliche Ausbildungsvergütung überwiesen werden soll. Die Kundenberaterin ist Frau Dörr. Frau Zabel möchte bei der Speditions GmbH eine Berufsausbildung zur Speditionskauffrau absolvieren.

Wolfgang Grundmann, Rudolf Rathner
Bankwirtschaft programmierte Aufgaben

Die KSMA Solar GmbH ist ein mittelständisches Unternehmen, das Solaranlagen in Deutschland und im europäischen Ausland vertreibt. Herr Harms, Geschäftsführer der KSMA Solar mbH, möchte für die Gesellschaft bei der Nordbank AG ein neues Firmenkonto eröffnen lassen. Gleichzeitig wird ein Kontokorrentkredit über 250.000,00 EUR beantragt.

Wolfgang Grundmann, Rudolf Rathner
Prüfungssatz I

Die Kontoeröffnung ist rechtswirksam, da Frau Baumeister als Geschäftsführerin gemäß Handelsregisterauszug allein vertretungsberechtigt ist.

Wolfgang Grundmann, Rudolf Rathner
1. Kreditinstitute in Deutschland, Markt- und Strukturdaten

Unter dem Begriff Kreditinstitute werden Banken und Sparkassen subsumiert. Der deutsche „Bankenmarkt“, welcher Banken und Sparkassen beinhaltet, unterscheidet sich sowohl nach der Anzahl der Institute als auch nach der Struktur der Branche deutlich von den „Bankenmärkten“ aller anderen wesentlichen Volkswirtschaften deutlich.

Thomas H. Schädle
7. Künftige Abwicklungsmechanismen und – Regelungen für nicht-systemrelevante Banken

Das Sonderinsolvenzrecht für Kreditinstitute ist in Deutschland seit dem Jahr 2015 in Kraft. Es ermöglicht, Kreditinstitute nicht mehr nur nach den Regelungen des allgemeinen Insolvenzrechts sondern nach den Regelungen des Sonderinsolvenzrechts abzuwickeln. Dieses Sonderinsolvenzrecht steht ausschließlich nur den Kreditinstituten zur Verfügung. Die Abwicklung der ehemaligen VALOVIS BANK Aktiengesellschaft war kein Spaziergang und hat erhebliche Ressourcen in Anspruch genommen. Der Gesetzgeber sollte bei der Abwicklung nicht-systemrelevanter Institute für ein hohes Maß an Rechtssicherheit sorgen und dem zuständigen institutsspezifischen Sicherungssystem geeignete Handlungsoptionen an die Hand geben.

Thomas H. Schädle
6. Die Abwicklung nicht-systemrelevanter Kreditinstitute in der Praxis

Der Rückbau sämtlicher Bankgeschäfte sowie bilanzieller als auch nicht-bilanzieller Positionen einer Bankbilanz im Rahmen einer Fortführungsprognose – im sogenannten Going Concern – unter Beibehaltung der allgemeinen Bankerlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften gemäß den Regelungen des Kreditwesengesetzes ist in Deutschland noch eine absolute Ausnahme. Beginnend im Jahr 2012 wurden sowohl die VALOVIS BANK Aktiengesellschaft als auch die Düsseldorfer Hypothekenbank Aktiengesellschaft nach erfolgten Stützungsmaßnahmen durch den Bundesverband deutscher Banken e.V., Einlagensicherungsfonds in den geordneten Rückbau im Going Concern überführt. Das folgende Kapitel stellt die verschiedenen durchgeführten Maßnahmen auf Basis öffentlich zugänglicher Informationen am Beispiel der VALOVIS BANK Aktiengesellschaft dar.

Thomas H. Schädle
5. Notlagen von Kreditinstituten und deren Marktaustrittsmöglichkeiten im Kontext regulatorischer und gesetzlicher Rahmenbedingungen

Wie in anderen Branchen der Realwirtschaft auch, existieren für den Marktaustritt von Kreditinstituten, das heißt, für das Löschen eines Kreditinstituts aus dem Handelsregister, diverse Möglichkeiten. Während bis in die jüngste Vergangenheit im Bereich der genossenschaftlichen Kreditinstitute sowie bei öffentlich-rechtlichen Instituten Notlagen von Kreditinstituten zumeist durch intrasektorale Fusionen und Übernahmen geregelt wurden, waren im Bereich der privaten Banken seit Ende des Zweiten Weltkrieges vornehmlich Insolvenzen zu beobachten. Die Insolvenzen wurden dabei nach den Regelungen des allgemeinen Insolvenzrechts abgewickelt. Seit der Finanzkrise im Jahr 2007 wurde auf europäischer Ebene ein einheitliches Regime für die Abwicklung systemrelevanter Institute geschaffen, welches im Jahr 2015 in Deutschland in nationales Recht umgesetzt wurde. Dieses sogenannte Sonderinsolvenzrecht gilt dabei anders als das Kreditwesengesetz nur für Kreditinstitute und die überwiegenden Regelungen betreffen ausschließlich systemrelevante Kreditinstitute. Die Abwicklung nicht-systemrelevanter Institute ist dagegen weder auf europäischer noch auf nationaler Ebene einheitlich im Rahmen von Gesetzen geregelt.

Thomas H. Schädle
7. Fachwissen/Glossar

Lexikon der Internen Revision und Compliance – aktuelles Glossar der wichtigsten deutschen und englischen Fachbegriffe für Interne Revision und Compliance in alphabetischer Reihenfolge. Die unternehmensinterne Überwachung enwickelt sich zu einem umfassenden Governance-System. Die wichtigen Funktionen Interne Revision, aber auch die anderen Corporate Governance-Funktionen Compliance Management und Risikomanagement sind in diesem Glossar / Lexikon als Stichworte definitorisch und teils detailliert dargestellt. ### bitte hier neuer Absatz ### Internal audit and compliance management glossary. German explanation of current internal audit, compliance management, risk management and corporate governance terms (german/english).

Jörg Berwanger, Ulrich Hahn
Kreditarten

Welche der folgenden Aussagen zur Beleihungswertermittlung nach dem Ertragswertverfahren sind richtig?

Wolfgang Grundmann, Corinna Heinrichs
Kreditsicherheiten

Die Scheffler GmbH hat wegen der Finanzierung einer Produktionsanlage mit der Nordbank AG einen Sicherungsübereignungsvertrag geschlossen. Welche Aussagen über die Risiken dieser Sicherungsübereignung treffen zu?

Wolfgang Grundmann, Corinna Heinrichs
Anlage auf Konten

Welche Verfügung führt zum Verlust der Wohnungsbau-Prämie?

Wolfgang Grundmann, Corinna Heinrichs
Kreditarten

Ermittlung des Ertragswertes für Renditeobjekte.

Wolfgang Grundmann, Corinna Heinrichs
Kapitel 2. Digitalisierungstreiber und -bremsen der Finanzinstitute

‚Digitalisierung‘ ist im engeren Sinne die Umwandlung von analogen Medien in digitale Daten zur Weiterverarbeitung in IT-Systemen. Im weiteren Sinne beinhaltet sie die Durchdringung von Wirtschafts- und Gesellschaftsbereichen mit Informations- und Kommunikationstechnologien und umfasst die Transformation von Daten, Prozessen und Technologien. Ziel der Digitalisierung ist dabei die kontinuierliche Vereinfachung und Automatisierung der Geschäftssysteme durch die Implementierung digitaler Technologien in bestehende Prozesse. Somit werden effektivere und effizientere Wertschöpfungsketten geschaffen, und auch das heutige Geschäft kann an die aktuellen Ansprüche des Marktes angepasst werden.

Cordelia Friesendorf, Julian Stern
3. Kreditgeschäft

Die Finnberg & Co., Alarm- und Sicherheitstechnik OHG beabsichtigt, ihren Fuhrpark zu erneuern. Zu diesem Zweck sollen drei neue Pkw im Gesamtwert von 100.000,00 EUR angeschafft werden. Da die alten Pkw in Zahlung genommen werden und die Finnberg & Co. OHG mit dem Händler günstige Konditionen ausgehandelt hat, rechnet die Geschäftsführung mit einer Investitionssumme in Höhe von 60.000,00 EUR.

Wolfgang Grundmann
2. Geld- und Vermögensanlage

Die 47-jährige Privatkundin der Isarbank AG Birgit Knop (ledig) hatte im Jahr 2020 vom Nachlassgericht in München die nachstehenden Vermögenswerte zugesprochen bekommen: 0,75 % abgezinster Sparbrief Typ A, Laufzeit 1 Jahr, Rückzahlung 20.000,00 EUR, Kauf 14. Januar 2020 1,25% Sparschuldverschreibungen Typ N, 50.000,00 EUR, Laufzeit 5 Jahre, Kauf 15. April 2020, Zinstermin 1. März gzj. 1,0 % aufgezinster Sparbrief Typ V, 30.000,00 EUR, Kauf 2. Juni 2019, Laufzeit 4 Jahre, Festgeld 48.000,00 EUR vom 10. August bis 10. September 2020, Zinssatz 0,1 % Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist, Guthaben Stand 31. Dezember 2019 10.453,10 EUR, Sparzins für 2020: 0,05 %

Wolfgang Grundmann
Kapitel 2. Definitorische Grundlagen

In einem ersten Schritt sollen die Grundlagen für den weiteren Verlauf der Arbeit gelegt werden. Um eine einheitliche Basis zu gewährleisten und einen ersten Rahmen zu schaffen, werden in den folgenden Kapiteln wichtige Modelle sowie Begrifflichkeiten kurz erläutert und konkretisiert.

Marcus Mursch
Kapitel 1. Einleitung

Wenn in der populären Trilogie „Chroniken der Finsternis“ (2017) Nikolai Gogol, Alexander Pushkin und Michail Lermontow als Ermittler und Geheimbund-Jäger unterwegs sind, um Korruption in den Reihen der Polizei und Verschwörung der Mächtigen aufzudecken, wobei ihnen das gesamte slawische Bestiarium oft im Wege ist, dann sollte man nicht vergessen, dass es auch Gogol, Puschkin und Lermontow waren, die uns durch ihre Werke Einblicke in die Lebensart und Gesellschaft des Zarenrusslands gewährt haben. Nikolai Gogol verdankt man einen der ersten Einblicke in die Funktion und Aufgaben eines Revisors. In seiner Komödie „Der Revisor“, für die das Sujet von Alexander Pushkin stammen sollte, gewährte er gleich auch Einblicke in Korruption und Missmanagement der Beamten eines kleinen russischen Städtchens – jenseits der Politikzentren Moskau oder Sankt Petersburg.

Aleksandra Sowa
5. Wie die Nachhaltigkeitslogik und neue Deutungsmuster das Feld der Banken strukturieren und stabilisieren

In diesem Beitrag nutzen wir drei verschiedene Forschungsperspektiven, um aufzuzeigen, ob und wie Nachhaltigkeit im Bankwesen zu einer Stabilisierung des Finanzmarkts beitragen kann. Dazu analysieren wir das Bankwesen unter anderem auf Basis von diskursiven Interviews, die wir mit Vertreter/innen deutscher Banken geführt haben. In der ersten Analyse rekonstruieren wir die institutionellen Logiken im Feld der Banken. Die Charakterisierung einer nachhaltigkeitsbasierten Bankenlogik liefert uns Anhaltspunkte, wie das nachhaltige Bankwesen zu einem resilienten Finanzmarkt führen kann. Unsere zweite Analyse dient der Identifikation von Deutungsmustern bei Banken. Die drei von uns herausgearbeiteten Deutungsmuster – Abgrenzung von ‚schlechten‘ Banken, Rolle der Banken in der Gesellschaft und ‚richtige‘ Rendite – verweisen auf Problemdeutungen sowie darauf, welches Potential sich daraus im Hinblick auf eine Stabilisierung des Finanzmarkts ergibt. Die dritte Analyse ist eine Clusterung der Interviewpassagen, die die stabilisierende Wirkung von Nachhaltigkeit im Bankwesen thematisieren. Die vier dort unterschiedenen Perspektiven auf die potentielle Stabilitätswirkung von Nachhaltigkeit deuten an, welchen Beitrag ein nachhaltiges Bankwesen zu einem resilienten Finanzmarkt leisten kann.

Gesa Griese, Sebastian Nagel, Stefanie Hiß
23. Daten, Verhalten, Persönlichkeit
Wie man datenbasiert Persönlichkeit analysiert und Verhalten prognostiziert – ein empirisches Beispiel

Verhalten folgt der Persönlichkeit des Handelnden. Wir zeigen mit unserem täglichen Verhalten, wer wir sind, welche Persönlichkeitseigenschaften bei uns wie stark ausgeprägt sind – im privaten wie beruflichen Handeln und in den Spuren, die unser Verhalten in sozialen Medien und im Internet hinterlässt. Die Analyse der Persönlichkeit des Handelnden auf Basis der digitalen Spuren steht noch am Anfang – existieren die Verhaltensspuren im Internet doch gerade erst seit einer Dekade. Umso mehr lohnt der Blick auf den Zusammenhang von in diesen Daten gezeigtem Verhalten und Persönlichkeit des Handelnden, um künftiges Verhalten mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit zu prognostizieren. So ist der Ansatz des Social Credit Rating grundsätzlich valide.Wie eng Daten, Verhalten und Persönlichkeit miteinander verbunden sind, wird anhand einer Studie gezeigt, in der mehr als 100 verurteilte Wirtschaftskriminelle in deutschen Justizvollzugsanstalten hinsichtlich Ihrer Persönlichkeit untersucht und mit einer Kontrollgruppe verglichen wurden. Dabei konnten anhand nur weniger gemessener Persönlichkeitseigenschaften 86 Prozent der Wirtschaftsdelinquenten korrekt als solche identifiziert werden.

Alexander Schlegel
2. Von den Anfängen bis zur Finalisierung von Basel III

Die vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht entwickelten Basler Eigenkapitalvorschriften wurden seit ihrer Einführung im Jahr 1988 laufend überarbeitet, erweitert und an die Entwicklungen auf den Finanzmärkten angepasst. So wurde die dritte Basler Eigenkapitalvereinbarung noch einmal deutlich ergänzt und unter der offiziellen Bezeichnung „Basel III Finalisierung“ fertiggestellt. Aufgrund der umfassenden Anpassungen wird für diesen Stand der Basler Eigenkapitalvereinbarung in Praktikerkreisen bereits seit geraumer Zeit auch die Bezeichnung „Basel IV“ verwendet, welche auch in diesem Buch genutzt wird. Alle Versionen der Basler Eigenkapitalvereinbarungen bauen aufeinander auf und zielen vor allem auf das Eigenkapital der Kreditinstitute zur Gewährleistung der Stabilität des Finanzsystems.

Bernd Zirkler, Jonathan Hofmann, Sandra Schmolz
Vereinbarkeit mit dem Datenschutzrecht

Da die DSGVO gem. Art. 1 Abs. 1 DSGVO nur für „personenbezogene Daten“ anwendbar ist, entscheidet (auch) das Merkmal des Personenbezuges grundlegend darüber, welche Daten nach der DSGVO verarbeitet werden müssen. Die Beurteilung, ob hinsichtlich verarbeiteter Daten ein Personenbezug vorliegt oder nicht, ist sehr relevant, da die DSGVO abhängig vom Merkmal des Personenbezuges ihren Schutz bzw. ihre Verpflichtungen entweder ganz oder gar nicht entfaltet.

Carlo Peitz
Kapitel 6. Durchführung der Jahresabschlussprüfung

Der dem Rechnungsprüfungsamt vorzulegende Jahresabschluss ist prüffähig, wenn alle zum Jahresabschluss gehörenden Bestandteile (§ 128 NKomVG, vgl. Kapitel IV 2) einschließlich der Erklärung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Hauptverwaltungsbeamtin bzw. des Hauptverwaltungsbeamten vorliegen.

Berta Diekhaus
Chapter 4. Implementation of the MiFID and MiFID II Conduct of Business Rules in the Member States

This chapter investigates the implementation of EU investor protection regulation in the national legal systems of Germany, the Netherlands and the UK. The aim is to show how national legislators have designed the enforcement of the conduct of business rules in these legal systems. A closer look is taken at the financial supervision frameworks in which these rules have been transposed and how these frameworks have evolved. The chapter deals with the financial supervision and administrative enforcement regimes to which the conduct of business rules have been subjected, focusing on the authority responsible for enforcement and the available enforcement and sanctioning tools. Furthermore, the chapter examines the transposition of the MiFID and MiFID II information disclosure duty and suitability rule as well as the levels of (national) legislation over which the implementation has been spread out. In addition, the chapter explores how the relationship between the conduct of business rules and redress is shaped within national financial supervision frameworks. Discussed are the perceived nature of the conduct of business rules and whether the frameworks either confer a cause of action on investors or enable the responsible authority to ensure redress on behalf of investors. It is analysed why retail investors might still prefer to bring a damages action in common law despite the importance of the Financial Ombudsman Service and the ability of the Financial Conduct Authority to secure consumer redress. It is also shown why investors generally depend on national private law for redress in Germany and the Netherlands.

Marnix Wallinga
Umsetzung von Country-by-Country Reporting und Internationalem Informationsaustausch

Das im Zuge des BEPS-Projekts von der OECD (weiter)entwickelte CbCR hat seinen Ursprung in Initiativen diverser NGOs, die Großkonzerne der Rohstoffindustrie in den Jahren 2002 und 2003 zu mehr Transparenz verpflichten wollten. Die Zielsetzung dieser Initiativen besteht darin, Zahlungsströme an Regierungen von ressourcenreichen Entwicklungsländern zu veröffentlichen, um der lokalen Bevölkerung ein Kontrollinstrument an die Hand zu geben, ob ihr Staat für den Abbau von Bodenschätzen eine adäquate Vergütung erhält. Aufbauend auf diesen – auf wenige Branchen und Staaten ausgerichteten – Transparenzinitiativen entwickelten Murphy und Christensen ein erstes Konzept für eine öffentliche Berichterstattung multinationaler Unternehmen, das im Laufe der nächsten Dekade weiter konkretisiert wurde.

Christian Heider
Chapter 12. Beyond Democracy or Dictatorship: Structuring Sovereign Debt in Germany from Weimar to the Postwar Period

The chapter scrutinizes the structuration of sovereign debt and state power in Germany after the end of the First World War, under democratic as well as under dictatorial rule. It argues that the history of German public debt practices in this period cannot be understood without taking the intermingling logics of national politics and international finance into account. Two aspects are highlighted: the blurring lines between state agency and market interests, and the growing importance of intermediary institutions and financial mediators. The findings show that the power of the state was measured decreasingly by the amount of subscriptions of public bonds by individual citizens. The most powerful asset of the state became its differential, sometimes even coercive impact on the capacity of (national as well as international) market actors to realize their goals. These developments transcended the caesura of 1933 and question normative narratives that connect parliamentarian representation, economic liberalism and sustainable debt.

Stefanie Middendorf
Projektentwicklung und Immobilienmanagement

In diesem Kapitel werden zunächst Projektentwicklungsmodelle und 15 Module der Projektentwicklung von der Marktrecherche für eine Projektidee bis zur Entscheidungsvorlage vorgestellt. Es folgen Ausführungen zu Wirtschaftlichkeitsberechnungen mit finanzmathematischen Grundlagen, statischen und dynamischen Investitionsrechenverfahren sowie Nutzen-Kosten-Untersuchungen. Im Unterkapitel Real Estate Management nehmen u. a. das Portfoliomanagement und die Due Diligence von Immobilienbeständen breiteren Raum ein. Den Abschluss bildet die Immobilienbewertung mit Erläuterung der Wertbegriffe, Darstellung des Vergleichs-, Ertrags- und Sachwertverfahrens und einigen Hinweisen zum Sachverständigen- und Gutachterausschusswesen.

Claus Jürgen Diederichs, Norbert Preuß
7. Professionalisierung der IT-Governance und -Managementprozesse mithilfe von COBIT – Ein methodisches Vorgehen zur Analyse des Reifegrads und der Identifikation des Handlungsbedarfs am Beispiel von Donner & Reuschel

Die Bankaufsichtlichen Anforderungen an die Informationstechnologie (BAIT) setzen die Finanzdienstleister stark unter Druck, ihre IT-Governance und -Managementprozesse zu optimieren. Donner & Reuschel Bank hat nach der Veröffentlichung der BAIT entschieden, ihre Ist-Situation in Bezug auf die IT-Governance zu analysieren und zu bewerten, Gaps zu einem definierten Soll-Zustand zu identifizieren und gegebenenfalls Maßnahmen zur Verbesserung einzuleiten. Konform zur IT-Strategie sowie unter Beachtung der Anforderungen aus der BAIT sollte hierbei auf dem Rahmenwerk Control Objectives for Information and Related Technology (COBIT) aufgesetzt werden. In dem Artikel wird ein methodischer Ansatz beschrieben, durch ein stufenweises Self Assessment den Handlungsbedarf in den IT-Governance- und Managementprozessen zu identifizieren. Das Ziel dabei ist, die IT-Governance und IT-Managementprozesse an dem internationalen Information Systems Audit and Control Association-Standard (ISACA-Standard) COBIT auszurichten. Für die Vorgehensweise wurde die Methode des Transformation Managements gewählt. Sie gewährleistet eine Balance zwischen den Zielen einer maximalen Integration der Betroffenen und einer möglichst hohen Änderungsgeschwindigkeit. Das Vorgehensmodell des Enterprise Transformation Cycle (ETC) der Transformation Consulting International GmbH (TCI) berücksichtigt alle notwendigen Bereiche einer Business Transformation. Beginnend mit der Überprüfung der Strategie werden die Prozesse, die Organisation, die Menschen, die Systeme und Werkzeuge und die Governance schrittweise optimiert. Der Fokus der Optimierung lag im Bereich der Governance-Prozesse. Als anerkanntes Prozessmodell wurde COBIT als Referenzmodell eingesetzt. In einem ersten Schritt konnten in einem Quick Self Assessment von den 37 COBIT-Prozessen die für D&R mit dem größten Handlungsbedarf versehenen Prozesse identifiziert werden. In einem zweiten Schritt wurde ein ausführliches Self Assessment mit allen Prozessverantwortlichen und Stakeholdern durchgeführt. Die Ergebnisse zeigten unterschiedliche Sichtweisen, aber auch Interpretationsschwierigkeiten auf und wurden in gemeinsamen Abstimmgesprächen besprochen. Einige Bewertungen mussten korrigiert werden, bei anderen war deutlich die jeweilige unterschiedliche Perspektive auf die Prozesse erkennbar.Für alle Prozesse wurde ein Konsens für notwendige Verbesserungsmaßnahmen gefunden, die sukzessive umgesetzt werden sollen.

Nico Pantelmann, Andreas Werner-Scheer
3. Finanzierungsformen für investive Zwecke

Das Ziel von Kap. 3 besteht darin, dem Leser einen fundierten Überblick über die wesentlichen Finanzierungsformen zu verschaffen, die Unternehmen zur Verfügung stehen. Im Mittelpunkt der Ausführungen stehen die Eigenkapitalfinanzierung, die langfristige Fremdkapitalfinanzierung einschließlich Leasing, die als Mezzanine Finance bezeichnete „Mischfinanzierung“, bestehend aus Eigen- und Fremdfinanzierungsmerkmalen, sowie die wichtigsten Maßnahmen der Innenfinanzierung. Die Finanzierungsformen werden auf Basis praxisnaher Beispiele erörtert und es wird bei einigen Formen der Zusammenhang zu den Verfahren der dynamischen Investitionsrechnung aus Kap. 2 hergestellt.

Ralf Kesten
3. Rechtlicher Hintergrund

Um die in Kapitel 2.2 beschriebenen Ziele zu erfüllen, muss die Bankenaufsicht einen ausreichenden Überblick und Einblick über/in die Struktur, die Geschäfte und die Risiko- und Ertragslage haben. Grundlage hierfür sind einerseits die in der folgenden Box 3.1 dargestellten, wichtigsten Anzeige- und Vorlagepflichten von Finanzdienstleistungsinstituten und Wertpapierhandelsbanken.

Christian Glaser
8. Glossar

Advanced Measurement Approach (fortgeschrittener Ansatz zur Messung der operationellen Risiken)

Christian Glaser
2. Einordnung von Sonderprüfungen in den Wirkungskreis der Bankenaufsicht

Für Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute bilden insbesondere das Kreditwesengesetz (KWG), aber auch weitere Gesetze, Verordnungen, Rundschreiben und Meldepflichten den engen gesetzlichen Rahmen. Außerdem muss ein Institut – im Gegensatz zu vielen anderen Branchen – vor Aufnahme seiner Tätigkeit bereits die ausdrückliche Erlaubnis hierfür bei der BaFin einholen. Die Lizenz kann bei gravierenden Verstößen auch wieder entzogen werden.

Christian Glaser
5. Idealtypischer Ablauf einer Sonderprüfung

Der zeitliche Ablauf einer Sonderprüfung kann je nach Prüfer, Inhalt und auch je nach Intensität abweichen. Trotzdem finden sich die einzelnen, in Abb. 5.1 dargestellten Phasen in jeder und die zeitliche Verteilung in den meisten Sonderprüfungen. Nach einer Darstellung der typischen Prozessschritte einer Sonderprüfung zu Beginn dieses Kapitels werden in den Kapiteln 5.5. bis 5.7. häufige Prüfungsschwerpunkte aus den Bereichen MaRisk, Geldwäscheprävention und IT dargestellt, ehe in Kapitel 5.8. ausgewählte MaRisk-Fokusbereiche umfassender behandelt werden.

Christian Glaser
B Dokumentierte Unternehmensleistungen verschiedener Unternehmenstypen auswerten

Eigenkapital wird von den Eigentümern des Unternehmens/ der Bank gestellt: Kapitaleinlagen und einbehaltene Gewinne

Wolfgang Grundmann, Rudolf Rathner
16. Qualifizierung in der Ruhestandsplanung – Anforderungen, Status Quo & Perspektiven

Über das Thema Altersvorsorge wird schon lange viel gesprochen. Nicht zuletzt aufgrund des zunehmenden Rückbaus der sozialen Sicherungssysteme ist heutzutage fast jedermann bewusst, dass private Vorsorge in der einen oder anderen Form unabdingbar ist, will man den Lebensstandard im Rentenalter halten. Allerdings hört der irgendwann einmal begonnene Prozess zur Altersvorsorge nicht mit dem Eintritt in den Ruhestand auf. Vielmehr ergeben sich gerade dann zahlreiche neue Herausforderungen und Fragestellungen, die frühzeitig im Rahmen einer Ruhestandsplanung adressiert werden sollten.Ruhestandsplanung ist Finanzplanung für Menschen, die vor dem Eintritt in den Ruhestand stehen oder diesen bereits begonnen haben. Damit umfasst sie mit Ausnahme spezifischer Bausteine, die prinzipiell nur zu Beginn und Mitte des Lebenszyklus eine Rolle spielen, fast alle Bausteine einer klassischen Finanzplanung und fokussiert dabei den Ruhestand als Lebensabschnitt. Zentrale Fragen sind hierbei: Sind existenzielle Risiken hinreichend abgesichert und muss der bestehende Versicherungsschutz altersgerecht angepasst werden? Wie stellt sich die Liquiditätssituation (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung) im Ruhestand dar? Reichen die laufenden Einnahmen zur Deckung der Ausgaben oder müssen Vermögenswerte umdisponiert werden? Ist Langlebigkeit durch ausreichende dauerhafte Einnahmen bzw. Vermögenswerte abgesichert? Wie sieht die Steuerbelastung im Ruhestand aus und inwiefern kann diese optimiert werden? Was passiert mit dem bisherigen Eigenheim? Entspricht dies noch den Anforderungen im Alter und wie soll damit gegebenenfalls umgegangen werden? Inwiefern ist die strategische Asset Allocation und Gesamtvermögensstruktur an geänderte Anlagehorizonte und Chance-/Risikoprofile des Anlegers anzupassen? Neben der materiellen Vorsorge umfasst Ruhestandsplanung darüber hinaus aber auch noch die immaterielle Vorsorge und adressiert damit Fragestellungen der selbstbestimmten Vorsorge (Vollmachten und Verfügungen) und der (vorweggenommenen) Vermögensnachfolge. Darüber hinaus können sich philanthropische Themen oder Fragen der Selbstverwirklichung stellen, die im Rahmen der Stiftungsberatung adressiert werden. Es zeigt sich, dass die Notwendigkeit und Sensibilisierung für eine Ruhestandsplanung bisher weder auf Seiten angehender Ruheständler noch auf Seiten potenzieller Berater besonders ausgeprägt ist. Auf Kundenseite besteht häufig eine Zurückhaltung, da eine Beschäftigung mit Alter und Tod und eine darauf abgestimmte Planung gerne verdrängt werden. Auf Anbieterseite fehlen hingegen häufig auf die Zielgruppe abgestimmte Beratungs- und Produktlösungskonzepte.Diese unzureichende Sensibilisierung muss umso mehr beunruhigen, als der Bevölkerungsanteil der über 50-Jährigen bereits heute ca. 44 Prozent ausmacht (vgl. Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung 2018). Dabei wächst dieser Anteil aufgrund der demografischen Entwicklung sukzessive weiter an. Gleichzeitig stellt die Zielgruppe der über 50-Jährigen 47 Prozent der Kaufkraft dar; die über 60-Jährigen vereinen 31,3 Prozent des gesamten privaten Konsums in Deutschland auf sich (vgl. Vogt 2017, S. 36). In einigen Gütergruppen, wie zum Beispiel Nahrungsmittel, Bekleidung, Reisen, ist die Zielgruppe 50 plus bereits heute für nahezu 50 Prozent der Konsumausgaben verantwortlich (vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2007, S. 10).Die heutige Zielgruppe für Ruhestandsplanung, welche noch von einer guten gesetzlichen und häufig betrieblichen Rente profitiert und darüber hinaus als Erbengeneration auch noch über in der Regel substanzielles Vermögen verfügt, ist damit aus Anbietersicht äußerst attraktiv.Der nachfolgende Beitrag betrachtet unter besonderer Berücksichtigung der Spezifika der Angebots- und Nachfrageseite Anforderungen, Status Quo und Perspektiven der Qualifizierung in der Ruhestandsplanung.

Rolf Tilmes, Ralph Jakob
The Telecommunications and IT Infrastructure Sector

This chapter analyses whether European IT and telecommunications law provides any possibilities to ban direct investments and network supply by third country-companies. A closer look onto the prohibitions of discrimination and the concept of general authorisation shows that preventive investment control in general is neither intended nor justified by the relevant EU directives. Even when interpreting German eligibility requirements for admission to the frequency auction (5G), the main purposes of European telecommunications law—open competition and technological dynamism—hinder a strict exclusion of suppliers from third countries.

Michael Fehling
1. Einführung in das Reporting von Risikodaten

Die Bedeutung von Daten als wichtige unternehmerische Ressource bekommt mit Schlagworten wie „Big Data“, „Industrie 4.0“ oder „Digitale Transformation“ neuen Auftrieb. Insbesondere durch die Digitalisierung der Industrie steigt die Menge an jährlich erzeugten Daten in Unternehmen ständig weiter an (vgl. Voigt und Seidel 2016).

Uwe Rudolf Fingerlos, Guido Golla, Alexander Pastwa, Peter Gluchowski, Roland Gabriel
Maßnahmen gegen Kreditgefährdungen

Das gerichtliche Mahnverfahren ist ein formularmäßig durchgeführter, abgekürzter Zivilprozess, der dem Gläubiger (Antragsteller) schnell und kostengünstig einen Vollstreckungstitel verschafft. Der Vollstreckungstitel berechtigt den Gläubiger zur Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners (Antragsgegner). Grundsätzlich ist das Amtsgericht des Gläubigers für das Mahnverfahren zuständig. Anträge auf Erlass eines Mahnbescheids können auch im Wege des Datenträgeraustauschs eingereicht werden. Bei einem streitigen Verfahren (Widerspruch, Einspruch) ist das Gericht, bei dem der Antragsgegner seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, örtlich zuständig.

Wolfgang Grundmann, Rudolf Rathner
6. Der nächste Hype?

Disruptiv! Neu! Besser! Adjektive, die im Zusammenhang mit Blockchain-Technologie genannt werden, gibt es unendlich viele. Sie beschreiben häufig einen Hype, und Blockchain-Technologie hat im Laufe ihrer kurzen Existenz schon einige Hypes gesehen. Nachfolgend werden die unterschiedlichen Token-Modelle beschrieben, die zu unterschiedlichen Zwecken einsetzbar sind. Es werden die Initial-Offering-Modelle dargestellt, die neben der Ausgabe der jeweils entsprechenden Tokens zur Kapitalallokation genutzt werden.

Katarina Adam
The Banking and Insurance Sector

This chapter focuses on procedures and mechanisms to control foreign direct investments into the EU banking and insurance sector. It explains and analyzes the relationship between the prudential ownership control procedures under EU supervisory law and the proposed FDI screening mechanisms under Regulation 2019/452. In the outset, an overview on prudential ownership control and the FDI screening mechanisms under Regulation 2019/452 is given. Then the main areas and principles of prudential supervision are described for credit institutions, insurance companies and investment firms, followed by a detailed explanation of prudential ownership control requirements and procedures. On this basis, an analysis of the new framework for the screening of foreign direct investments under Regulation 2019/452 is undertaken with regard to the possible design of the screening mechanisms, the application of such mechanisms to financial institutions in addition to the prudential ownership control procedures and the new cooperation mechanisms between Member States and the Commission. The analysis shows that Member States are not obliged to adopt an FDI screening mechanism for foreign direct investments into financial institutions. As prudential ownership control requirements always apply, a Member State may refrain from setting up an additional FDI screening mechanism if security and public order in the sense of Regulation 2019/452 are effectively protected by prudential ownership control procedures. This may be the case with regard to the protection of the financial infrastructure of the Member States and the Union against risks posed by certain foreign investments; the same could be held with regard to the protection of sensitive data collected by financial institutions and to the defence against foreign investors involved in criminal activities. So far, the prudential ownership control procedures may be described as a hidden investment screening mechanism already in place. However, as the prudential ownership control is neutral as to the origin of a foreign investor and does not discriminate against certain foreign states, it may be necessary for Member States to set up an FDI screening mechanism at least to screen the proposed acquisition of qualifying holdings in financial institutions by certain foreign states and state funds. Furthermore, Regulation 2019/452 provides for cooperation mechanisms between Member States and the Commission with regard to foreign direct investments, independent of whether such investments are subject to FDI screenings or not, for which there is no corresponding concept under supervisory law.

Henning Berger
2. Wert- und risikoorientierte Unternehmensführung

Zielsetzung dieses Kapitels ist es, dem Leser einen kompakten Überblick über die Inhalte eines wirksamen Risiko-Managements zu bieten. Ausgehend von relevanten Definitionen werden in einer kompakten Form die rechtlichen Grundlagen, der Regelprozess des Risiko-Managements sowie wesentliche Methoden zur Identifikation und Bewertung sowie Aggregation von Risiken erläutert. Insbesondere werden auch der ökonomische Nutzen sowie in der Praxis existierende Herausforderungen beim Auf- und Ausbau des Risiko-Managements beleuchtet. Grundsätzlich existieren vier Erfolgsfaktoren, damit ein Risiko-Management wirksam ist und einen Mehrwert stiftet. 1. Risiko-Management muss gelebt werden („Risikokultur“). 2. Risiko-Management benötigt einen Prozess in Form eines kontinuierlichen Regelkreises. 3. Risiko-Management muss in eine Organisation eingebettet werden und sollte keinesfalls als isolierter „Silo“ betrachtet werden. 4. Risiko-Management basiert auf adäquaten und auf die Fragestellung angepassten Methoden.

Frank Romeike, Peter Hager
2. Mandatsmanagement und Risikobeurteilung

Dieses Kapitel erläutert den Ablauf der ersten Prozessschritte einer Jahresabschlussprüfung. Dabei wird insbesondere auf die Auftragsannahme sowie Informationsbeschaffung und Risikobeurteilung als Basis der Prüfungsplanung eingegangen. Ebenso wird die Bestellung (Beauftragung) des Abschlussprüfers und seine Auftragsannahme thematisiert. Das Kapitel zeigt außerdem auf, wie Informationen über ein Unternehmen, sein Umfeld und seine internen Prozesse, einschließlich eines internen Kontrollsystems, erlangt werden und aus diesen Kenntnissen relevante Risiken für die Abschlussprüfung abgeleitet und beurteilt werden können.

Christopher Almeling, Caroline Flick, Christoph Scharr
Kapitel 1. Einleitung

Im Zuge der voranschreitenden Digitalisierung sowie auch Internationalisierung werden traditionelle Zahlungsmittel und Investitionsmöglichkeiten immer stärker infrage gestellt. Es wird zunehmend von der (R)Evolution des Finanzmarkts gesprochen. Zentral ist hierbei die Entwicklung von neuen virtuellen Währungen, insbesondere den Kryptowährungen. Korrespondierend dazu ist der Gesetzgeber gefordert, sich dieser Thematik anzunehmen.

Anna Izzo-Wagner, Lea Maria Siering
Kapitel 1. Einführung in das betriebliche Rechnungswesen

Eine wichtige Voraussetzung für zukunftsgerichtete Entscheidungen eines Unternehmens sowie für die Berichterstattung gegenüber Betriebsextemen stellt die Abbildung wirtschaftlich relevanter Betriebsprozesse in überschaubarer Form dar. Diesem Zweck dient das betriebliche Rechnungswesen. Unter dem Begriff betriebliches Rechnungswesen werden sämtliche Verfahren zusammengefasst, die darauf abzielen, alle in einem Unternehmen auftretenden Geld- und Leistungsströme mengen- und wertmäßig zu erfassen und zu überwachen.

Mirja Mumm
Ethik der Digitalisierung in der Finanzbranche am Beispiel der Finanzdienstleistungen

Ein großer Anteil des Finanzhandels wird mittlerweile über Hochgeschwindigkeitsrechner abgewickelt, die in dieser Form maßgeblich den Finanzsektor und von dort ausstrahlend Arbeits- und Gütermarkt beeinflussen. Auch die Finanzkrise wird von einigen Finanzökonomen aus dieser Perspektive kritisch betrachtet, dem Hochfrequenzhandel wird eine wesentliche Rolle zugeschrieben. Die zunehmende Digitalisierung in der Finanzbranche wirft deshalb ethische Fragestellung auf, die im Folgenden diskutiert werden. Ein Grundproblem: Die Vulnerabilität der Systeme steigt mit ihrem Vernetzungsgrad und der Geschwindigkeit ihrer Performanz. Zudem stellt sich am Beispiel der Kundenberatung und der damit verbundenen Integration von Künstlicher Intelligenz die Frage nach dem Leitbild des Ehrbaren Kaufmanns. Die Berater-Kunden-Beziehung wird ebenso diskutiert wie verschiedene sozio-technische Arrangements, die bereits bestehen oder sich ergeben werden. Im Zentrum steht natürlich die Frage nach dem guten Leben, in diesem Kontext, des Kunden und des Beraters. Wichtig erscheint im Zusammenhang auch die Ich-Andere-Beziehung aus Ricœurs Ethik. Insgesamt gilt ein besonderes Augenmerk dem Einzelfall und dem Gestalten von Institutionen für ein gutes Zusammenleben.

Arne Manzeschke, Alexander Brink
National Report on Germany

One of the unique features of German company law is the existence of an explicit regulation for groups of companies which was finally created in 1965. However, due to its limited scope of application and some of its questionable foundations the actual law of group of companies reflects only partially the original concept of the German legislator. In fact, especially in the law of the closed corporation and partnership law the judiciary and legal scholars developed an almost independent legal system for groups of companies. This paper analyzes the legal framework of groups of companies in Germany law and discusses some recent developments in specific areas of law dealing with groups of companies.

Sebastian Mock
Kapitel 14. Bonus: Rechtliche Rahmenbedingungen
von Rechtsanwalt Alexander Pfisterer-Junkert

Worauf gilt es rechtlicher Sicht zu achten? Welche Pflichten hat ein Finanzmakler heute?

Antonio Sommese, Martin Eberhard
Kapitel 5. Potentielle Rationalitätsdefizite im Kreditentscheidungsprozess am Beispiel des Crowdlendings

Ein Ziel des zweiten Teils dieser Arbeit besteht in der Diskussion von Rationalitätsdefiziten, die vorrangig im Rahmen der Online-Kreditvergabe auftreten. Als Untersuchungsobjekt wurde dafür das Crowdlending – eine relativ moderne Variante der Online-Kreditfinanzierung – ausgewählt. Die Ausführungen in diesem Kapitel erläutern zunächst die Grundlagen des Crowdlendings.

Sebastian Heim
Kapitel 6. Sanierungsbeteiligte

Nur selten wird es dem in der Krise befindlichen Unternehmen gelingen, aus eigener Kraft den Turnaround zu schaffen. Häufig wird man auf die Unterstützung von Banken, Arbeitnehmern, Gesellschaftern etc. angewiesen sein. Um deren Unterstützungsbereitschaft einschätzen zu können, muss man deren Motivation, aber auch deren rechtliche und wirtschaftliche Position, kennen.

Christoph Niering, Christoph Hillebrand
Kapitel 8. H

Ludwig Gramlich, Peter Gluchowski, Andreas Horsch, Klaus Schäfer, Gerd Waschbusch
Kapitel 9. I

Ludwig Gramlich, Peter Gluchowski, Andreas Horsch, Klaus Schäfer, Gerd Waschbusch
Kapitel 6. F

Ludwig Gramlich, Peter Gluchowski, Andreas Horsch, Klaus Schäfer, Gerd Waschbusch
Kapitel 7. G

Ludwig Gramlich, Peter Gluchowski, Andreas Horsch, Klaus Schäfer, Gerd Waschbusch
Kapitel 2. B

Ludwig Gramlich, Peter Gluchowski, Andreas Horsch, Klaus Schäfer, Gerd Waschbusch
Kapitel 4. D

Ludwig Gramlich, Peter Gluchowski, Andreas Horsch, Klaus Schäfer, Gerd Waschbusch
Kapitel 5. E

Ludwig Gramlich, Peter Gluchowski, Andreas Horsch, Klaus Schäfer, Gerd Waschbusch
Kapitel 1. A

Ludwig Gramlich, Peter Gluchowski, Andreas Horsch, Klaus Schäfer, Gerd Waschbusch
Kapitel 10. J

Ludwig Gramlich, Peter Gluchowski, Andreas Horsch, Klaus Schäfer, Gerd Waschbusch
Kapitel 3. M

Ludwig Gramlich, Peter Gluchowski, Andreas Horsch, Klaus Schäfer, Gerd Waschbusch
Kapitel 10. T

Ludwig Gramlich, Peter Gluchowski, Andreas Horsch, Klaus Schäfer, Gerd Waschbusch
Kapitel 5. O

Ludwig Gramlich, Peter Gluchowski, Andreas Horsch, Klaus Schäfer, Gerd Waschbusch
Kapitel 1. K

Ludwig Gramlich, Peter Gluchowski, Andreas Horsch, Klaus Schäfer, Gerd Waschbusch
Kapitel 16. Z

Ludwig Gramlich, Peter Gluchowski, Andreas Horsch, Klaus Schäfer, Gerd Waschbusch
Kapitel 8. R

Ludwig Gramlich, Peter Gluchowski, Andreas Horsch, Klaus Schäfer, Gerd Waschbusch
Kapitel 13. W

Ludwig Gramlich, Peter Gluchowski, Andreas Horsch, Klaus Schäfer, Gerd Waschbusch
Kapitel 2. L

Ludwig Gramlich, Peter Gluchowski, Andreas Horsch, Klaus Schäfer, Gerd Waschbusch
Kapitel 4. N

Ludwig Gramlich, Peter Gluchowski, Andreas Horsch, Klaus Schäfer, Gerd Waschbusch
Kapitel 9. S

Ludwig Gramlich, Peter Gluchowski, Andreas Horsch, Klaus Schäfer, Gerd Waschbusch
3. Energiemanagement – Energiebeschaffung für Unternehmen

Ohne Energie funktioniert nichts in der modernen Industriegesellschaft.

Olaf Schulze
Kapitel 5. Regulatorische Auswirkungen

Sowohl bei Aufsichtsbehörden als auch in der Privatwirtschaft ist das Thema ‚Klimawandel‘ lange Zeit vernachlässigt worden. So gibt es im Bankensektor hinsichtlich der Geschäftsmodelle und des Risikomanagements zahlreiche neue Herausforderungen durch das Auftreten von Klimarisiken. Diesen Risiken kann durch einzel- aber auch gesamtwirtschaftlichen Instrumenten begegnet werden.

Joachim Weeber
Kapitel 2. Definition und Abgrenzung zentraler Begriffe

In diesem Kapital werden die für die weiteren Analysen notwendigen Definitionen dargestellt und Abgrenzungen zu anderen Begriffen vorgenommen. So sind Wetter- von Klimaveränderungen zu unterscheiden. Im Bereich der Finanzmärkte ist der Klimawandel vor allem für Banken, Versicherungen und Aufsichtsbehörden von Bedeutung.

Joachim Weeber
Kapitel 3. Langfristige Geldanlage: Aktien, Anleihen und weitere Anlagemöglichkeiten

In diesem Kapitel werden langfristige Kapitalanlagen vorgestellt, bei denen die Ermittlung des Risikos und die Dauer der Investition eine entscheidende Rolle spielen und die in der Verzinsung widergespiegelt werden. Der Zins macht damit als Ausdruck des bewerteten Risikos und der Zeit Anlagemöglichkeiten vergleichbarer.

Philipp Karl Maximilian Lindmayer, Hans-Ulrich Dietz
Kapitel 2. Kurz- und mittelfristige Geldanlage

In diesem Kapitel werden die klassischen kurz- und mittelfristigen Formen der Geldanlage wie die Anlage auf Konten, das Bausparen und die staatlichen Fördermöglichkeiten sowie die jeweiligen steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten dargestellt. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Einlagensicherung.

Philipp Karl Maximilian Lindmayer, Hans-Ulrich Dietz
2. MaRisk und BAIT im Detail

Die Anforderungen des KWG werden mit zwei Rundschreiben der deutschen Aufsicht BaFin in Bezug auf die IT der Banken konkretisiert und präzisiert. Die MaRisk geben die Mindestanforderungen für das Risikomanagement vor. Darin enthalten sind bereits Regelungen z. B. zu Auslagerungen. Detaillierter sind die BAIT, die sich ausschließlich auf die IT bezieht. In dem Kapitel werden die relevanten Passagen aus den MaRisk, sowie alle Kapitel der BAIT vorgestellt. Auf das in 09/2018 hinzugefügte Kapitel der BAIT wird ebenso eingegangen. Es werden Unklarheiten der BAIT dargestellt, wie auch der Handlungsbedarf, der sich mit den BAIT ergibt. Neben den beiden Rundschreiben wird an dieser Stelle auch auf weitere Vorgaben eingegangen, die zu berücksichtigen sind.

Tomislav Maksimovic, Holger Biernat
Kapitel 5. Kreditgeschäft

Die Kreditinstitute verstehen unter einem Kredit die zeitlich befristete Überlassung von Kapital, wobei die Zinsen das Entgelt für die Überlassung des Kapitals darstellen.

Wolfgang Grundmann, Corinna Heinrichs
Kapitel 11. Bankenregulierung und Einlagensicherung

Eine bislang hoch angesehene Bank bricht zusammen, was zu einem erheblichen Vertrauensverlust im Finanzsektor führt. Es kommen Zweifel an der Solidität anderer Finanzinstitutionen auf, zum einen weil sie möglicherweise eine ähnliche Geschäftspolitik betrieben haben, zum anderen weil sie mit der gescheiterten Bank in Geschäftsbeziehungen standen und deshalb Forderungsausfälle befürchtet werden. Aus Sorge um ihr Geld ziehen viele Menschen Einlagen ab, aber auch professionelle Marktteilnehmer versuchen, ihre Außenstände zu reduzieren.

Horst Gischer, Bernhard Herz, Lukas Menkhoff
Artificial Intelligence and the Financial Markets: Business as Usual?

AI and financial markets go well together. The promise of speedy calculations, massive data processing and accurate predictions are too tempting to pass up for an industry in which almost all actors proceed exclusively instructed by a profit maximising logic. Hence, the strong mathematical prerequisites of financial decision-making give rise to the question: Why do financial markets require a human element anyway? The question is largely of a rhetorical nature due to the lack of complexity of most current AI tools. However, AI tools have been used in finance since the early 1990s and the push to overcome faulty computing and other shortcomings has been palpable ever since. Digitalization has amplified efforts and possibilities. Institutions with business models based on AI are entering the market by the hundreds; banks and insurers are either spinning off their AI expertise to foster its growth or paying billions to acquire expertise. There is no way around AI—at least in certain parts of the financial markets. This article outlines the developments concerning the application of AI in the financial markets and discusses the difficulties pertaining to its sudden rise. It illustrates the diverse fields of application (Sect. 1) and delineates approaches, which major financial regulators are taking towards AI (Sect. 2). In a next step governance through and of AI is discussed (Sect. 3). The article concludes with the main problems that a reluctant approach towards AI results in (Sect. 4).

Jakob Schemmel
4. Umfeld moderner Banksteuerung

Die Banksteuerung ist beeinflusst durch externe Faktoren (Regulatorik im Bereich quantitativer und qualitativer, IT, neue Produkte und Risiken der Gegenwart) wie auch interne Risiken. Ein Mittel der systematischen Behandlung kann eine Risk-Map sein, womit all diese externen Faktoren erfasst, und bewertet werden. Bankinterne Risiken können dagegen anhand von Frühwarnindikatoren erkannt und behandelt werden.

Holger Biernat
3. Analyse Blockchain-basierter Unternehmensfinanzierung

Wie die vorstehenden Ausführungen zeigen, bietet die Blockchain ein überzeugendes Potenzial vielseitig und nachhaltig in heutige Geschäftsprozesse einzugreifen. Jedoch sind viele Einsatzmöglichkeiten aufgrund der disruptiven Veranlagung der Technologie nur perspektivisch von Unternehmungen adaptierbar. Eine (zumindest über die letzten Jahre) praxiserprobte Funktionalität stellt dagegen der Einsatz der Blockchain als Medium der Unternehmensfinanzierung dar. Betrachtet man das Investitionsvolumen der Jahre 2017 und 2018 stellt sich die Frage, warum sich Unternehmen für eine Blockchain-basierte Finanzierungsform entscheiden und welche Vorteile diese gegenüber herkömmlichen Finanzierungsmodellen bietet. In diesem Kapitel werden ICOs hinsichtlich der Ausgestaltungsmöglichkeiten des Tokenmodells sowie deren rechtlichen Implikationen analysiert.

Klaus Himmer
Kapitel 8. Das neue Geldwäschegesetz: Ein erneuter Vorstoß zur Bargeldbeschränkung

Bargeld hat in Deutschland trotz verschiedener elektronischer Zahlungsmedien (Kredit-/Geldkarte) immer noch eine bedeutende Funktion. Die Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie in deutsches Recht hat zu einem stark veränderten Geldwäche-Gesetz (GwG) geführt. Damit verbunden sind eine erhebliche Ausweitung der Regulierungen und eine de facto Beschränkung des Bargeldverkehrs. Inbesondere Kreditinstitute, aber auch bargeldintensive Dienstleister und Händler werden zukünftig erhebliche Prüfauflagen erfüllen müssen. Es findet ein weiterer Schritt in die Richtung “gläserner Bürger” statt.

Dirk Meyer
Kapitel 9. Die Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie: Folge der “außergewöhnlichen” Maßnahmen der Geldpolitik

Die Richtlinie 2014/17/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Februar 2014 über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher (Wohnimmobilienkreditrichtlinie) wurde mit dem Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie vom 11. März 2016 im Schuldrecht (§§ 505a ff. Bürgerliches Gesetzbuch, BGB), wie auch im Aufsichtsrecht (§ 18a Kreditwesengesetz) um neue Regelungen zur Kreditwürdigkeitsprüfung ergänzt. Erst die massive Kritik an einzelnen Kreditmarktregulierungen, die verschiedene Personengruppen von Immobilienkrediten de facto ausschloss, führte mit dem Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz vom 6. Juni 2017 zu Nachbesserungen.

Dirk Meyer
M

Abkürzung für „Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und weitere Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten“ im Sinne der §§ 63 ff. WpHG für Wertpapierdienstleistungsunternehmen, Rundschreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die zuerst 2010 veröffentlichte, 2018 neu gefasste Regelung beinhaltet einen Allgemeinen Teil (Allgemeine Anforderungen für Wertpapierdienstleistungsunternehmen) und einen Besonderen Teil (Besondere Anforderungen nach §§ 63 ff. WpHG).

Ludwig Gramlich, Peter Gluchowski, Andreas Horsch, Klaus Schäfer, Gerd Waschbusch
G

Das Garantiegeschäft ist ein Bankgeschäft im Sinne des KWG, das die „Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen für andere“ beinhaltet (§ 1 I 2 Nr. 8 KWG). Hierunter fallen der Avalkredit, die Akkreditiveröffnung und Akkreditivbestätigung, eine wechsel- oder scheckrechtliche Indossamentsverbindlichkeit, die Schuldmitübernahme, der Kreditauftrag, die Scheckeinlösungszusage und jede Verpflichtung zum Einstehen für einen bestimmten Erfolg. Die Gewährleistungen müssen „für andere“ übernommen werden, das heißt, es wird auf das Vorhandensein einer fremden Schuld abgestellt.

Ludwig Gramlich, Peter Gluchowski, Andreas Horsch, Klaus Schäfer, Gerd Waschbusch
N

Begriff: Verbindlichkeiten, die im Falle der Insolvenz oder der Liquidation eines Unternehmens erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückgezahlt werden, werden als nachrangige Verbindlichkeiten beziehungsweise nachrangige Darlehen bezeichnet. Besondere Bedeutung kommt den nachrangigen Verbindlichkeiten im Rahmen der Bestimmung der Eigenmittelbasis von Instituten im Sinne des KWG zu, da nachrangige Verbindlichkeiten bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen nach Artikel 62 CRR als Ergänzungskapital anerkannt werden und damit die Eigenmittelbasis eines Instituts vergrößern.

Ludwig Gramlich, Peter Gluchowski, Andreas Horsch, Klaus Schäfer, Gerd Waschbusch
H

Frühere Regelung für Institute: Der Begriff „haftendes Eigenkapital“ war früher – zusammen mit den Drittrangmitteln – eine Teilkomponente der Eigenmittel von Instituten im Sinne des KWG. Das haftende Eigenkapital war im Kreditwesengesetz definiert als die Summe aus Kernkapital und Ergänzungskapital vermindert um die Abzugspositionen des § 10 VI 1 KWG a.F. (§ 10 II 2 KWG a.F.). Mit der Capital Requirements Regulation (CRR) fand eine Vereinheitlichung des Bankenaufsichtsrechts der Europäischen Union (EU) auch im Hinblick auf die Eigenmittel der Institute statt (Single Rule Book).

Ludwig Gramlich, Peter Gluchowski, Andreas Horsch, Klaus Schäfer, Gerd Waschbusch
B

Im Gegensatz zum Bail-out tragen bei einem Bail-in die Geldgeber einer Institution deren Verlust mit. Durch die Zahlungsunfähigkeit eines Staates verlieren dessen Gläubiger Teile ihrer Ansprüche oder geben diese auf. In Bezug auf Banken wird in den Vorschriften der BRRD in den Artikeln 43-55 das Instrument des Bail-in zur Abwicklung von Kreditinstituten eingeführt.

Ludwig Gramlich, Peter Gluchowski, Andreas Horsch, Klaus Schäfer, Gerd Waschbusch
T

Unterform des Liquiditätsrisikos.

Ludwig Gramlich, Peter Gluchowski, Andreas Horsch, Klaus Schäfer, Gerd Waschbusch
W

Begriff: Gefahr der Verfehlung unternehmerischer Ziele infolge von Wertveränderungen einer Fremdwährung.

Ludwig Gramlich, Peter Gluchowski, Andreas Horsch, Klaus Schäfer, Gerd Waschbusch
K

Kapitalerhaltungspolster, capital conservation buffer; nach den Bestimmungen von Basel III ist die Einführung eines Kapitalerhaltungspuffers vorgesehen. Eine entsprechende Verpflichtung findet sich auf EU-Ebene in Artikel 129 CRR. In Deutschland ist der Kapitalerhaltungspuffer in § 10c KWG geregelt.

Ludwig Gramlich, Peter Gluchowski, Andreas Horsch, Klaus Schäfer, Gerd Waschbusch
Z

Auftrag, den ein Zahler seinem Zahlungsdienstleister zur Ausführung eines Zahlungsvorgangs entweder unmittelbar oder mittelbar über einen Zahlungsauslösedienstleister oder den Zahlungsempfänger erteilt (§ 675f IV 2 BGB), regelmäßig die Erklärung des Zahlungsdienstenutzers an sein kontoführendes Kreditinstitut, dass ein bestimmter Zahlungsvorgang im Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA), bei Auslandsüberweisungen auch außerhalb des SEPA-Systems, ausgeführt werden soll. Der Zahlungsauftrag wird wirksam, wenn er der kontoführenden Bank zugegangen ist (§ 675n I BGB).

Ludwig Gramlich, Peter Gluchowski, Andreas Horsch, Klaus Schäfer, Gerd Waschbusch
A

Charakterisierung: Anstatt die Erlaubnis für das Betreiben von Bankgeschäften im Sinne des KWG oder von Finanzdienstleistungen im Sinne des KWG aufzuheben, kann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Geschäftsleiter an einer weiteren Tätigkeit für ihr Institut im Sinne des KWG hindern.

Ludwig Gramlich, Peter Gluchowski, Andreas Horsch, Klaus Schäfer, Gerd Waschbusch
D

Umwandlung von Verbindlichkeiten (Darlehen) eines Unternehmens durch Schuldersetzung (Novation) in Mezzanines Kapital.

Ludwig Gramlich, Peter Gluchowski, Andreas Horsch, Klaus Schäfer, Gerd Waschbusch
E

Das Edelmetallpreisrisiko zählt als spezielles Rohwarenrisiko zu den Marktpreisrisiken. Das Edelmetallpreisrisiko ist die Gefahr der negativen Abweichung zwischen tatsächlichem und erwartetem Erfolg aus Geschäften mit Edelmetallen infolge veränderter Preise am Markt für Edelmetalle. Dem Währungsrisiko vergleichbar treten Edelmetallpreisrisiken bei (insbesondere betraglich) offenen Positionen auf.

Ludwig Gramlich, Peter Gluchowski, Andreas Horsch, Klaus Schäfer, Gerd Waschbusch
F

Eine Voraussetzung für die Erlaubniserteilung für Institute ist die fachliche Eignung der Inhaber (= Antragsteller) und der Geschäftsleiter, die eine solche Funktion auch tatsächlich ausüben; sie muss für das konkrete Institut bestehen (§ 33 I 1 Nr. 4 KWG). Bedingung für die fachliche Eignung der Geschäftsleiter ist, dass sie in ausreichendem Maße über theoretische und praktische Kenntnisse in den betreffenden Geschäften verfügen und Leitungserfahrung haben. Fachliche Eignung der Geschäftsleiter ist gemäß § 25c I 3 KWG regelmäßig anzunehmen, wenn eine 3-jährige leitende Tätigkeit bei einem Institut von vergleichbarer Größe und Geschäftsart nachgewiesen wird.

Ludwig Gramlich, Peter Gluchowski, Andreas Horsch, Klaus Schäfer, Gerd Waschbusch
S

Betriebsmittelrisiken; Risiken, die aus der Beschaffung und dem Einsatz von Betriebsmitteln (z.B. Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Datenverarbeitungsanlagen) entstehen.

Ludwig Gramlich, Peter Gluchowski, Andreas Horsch, Klaus Schäfer, Gerd Waschbusch
D

In Erfüllung des Verfassungsauftrags aus Artikel 88 GG durch das „Gesetz über die Deutsche Bundesbank” (Bundesbankgesetz [BBankG]) vom 26.7.1957 errichtete Währungs- und Notenbank der Bundesrepublik Deutschland. Die Bundesbank entstand durch Verschmelzung der früheren Landeszentralbanken und der Berliner Zentralbank mit der Bank deutscher Länder (§ 1 S. 2 BBankG). Ihr Sitz ist in Frankfurt am Main.

Ludwig Gramlich, Peter Gluchowski, Andreas Horsch, Klaus Schäfer, Gerd Waschbusch
F

Nach der Begriffsbestimmung in § 36 I BBankG nachgemachte oder verfälschte Banknoten oder Münzen (Falsifikate). Für den Umgang mit Falschgeld gelten die Regelungen des Strafrechts über Geld- und Wertzeichenfälschung.

Ludwig Gramlich, Peter Gluchowski, Andreas Horsch, Klaus Schäfer, Gerd Waschbusch
B

In den drei westlichen Besatzungszonen Deutschlands 1948 errichtete, mit weitgehender Unabhängigkeit ausgestattete öffentlich-rechtliche Bank, die die Zahlungsfähigkeit und Liquidität der angeschlossenen Landeszentralbanken (LZB) koordinierte und als Zentralnotenbank das Recht zur Ausgabe von Banknoten hatte. Neben dem Notenausgabemonopol stand der BdL bis 1950 auch das Emissionsrecht für Münzen zu. Die BdL war ein Tochterinstitut der (damals) rechtlich selbstständigen Landeszentralbanken.

Ludwig Gramlich, Peter Gluchowski, Andreas Horsch, Klaus Schäfer, Gerd Waschbusch
Chapter 5. FinTech Business Models

This chapter uses theoretical considerations and insights from expert interviews to analyze four different aspects of FinTech business models. First, we analyze the FinTechs’ cooperation with banks and find that both sides can usually profit from cooperation, while in practice cooperation also can fail. In a second step, we investigate the use of big data by FinTechs. In particular, we describe some known use cases of big data in FinTechs. We find that, while the potential for big data in the financial industry is large, the use by FinTechs is not that frequent today. We also discuss legal and economic limitations of big data applications. Third, this chapter provides an analysis of the sustainability of FinTech business models. Fourth, we analyze FinTechs that specialize in the provision or brokerage of debt and loan substitutes.

Gregor Dorfleitner, Lars Hornuf
3. Kalkulation weiterer Ergebniskomponenten

Das Kapitel behandelt Ergebniskomponenten, die neben dem reinen Zinsergebnis für Banken relevant sind. Hierunter fällt zunächst das Provisionsergebnis, welches aufgrund verschiedener Treiber (z. B. Verbriefung) in der Gesamtsicht immer bedeutender für die Kreditwirtschaft wird. Das Barwertkonzept ist hierfür ähnlich vorzugswürdig, aber auch problembehaftet (Zuordnungsfrage) wie im Zinsbereich. Das Risikoergebnis umfasst insbesondere das mit dem Kreditgeschäft und mithin dem Zinsergebnis eng verbundene Kreditrisiko. Auch unter den Verfahren zur Quantifizierung von (in den Zins einzurechnenden) Risikoprämien empfehlen sich marktorientierte Ansätze. Die Ermittlung von Produktivitätsergebnissen (im Betriebsbereich) leidet gerade in Banken unter den Problemen von Gemeinkosten(schlüsselung) und Fixkosten(variabilisierung). Die sogenannte Prozessorientierte Standard-Einzelkosten-Rechnung (PSEK) bietet einen Ausweg aus dem bestehenden Dilemma. Abschließend sind auch die gewünschte Gewinnmarge des Instituts bzw. seine Eigenkapitalkosten bei der Ergebniskalkulation zu berücksichtigen. Hierfür kann in marktorientierter Vorgehensweise auf die Renditeerwartungen der Eigenkapitalgeber zurückgegriffen werden.

Andreas Horsch, Daniel Kaltofen
3. Teil Haftung und Strafbarkeit

Betrachtet der Geschäftsführer seinen persönlichen Status, so sind es häufig drei Fragen, die ihn immer wieder beschäftigen:

Rocco Jula
1 Teil Der organschaftliche Status des GmbH-Geschäftsführers

Jede GmbH benötigt einen Geschäftsführer, um handlungsfähig zu sein. Der Geschäftsführer ist das Leitungsorgan der Gesellschaft. Er muss von den Gesellschaftern sorgfältig ausgesucht und überwacht werden. Zahlreiche Krisen und Insolvenzen sind auf das Missmanagement von Geschäftsführern zurückzuführen. Der Geschäftsführer sollte selbst kritisch prüfen, ob er für die Position sämtliche Qualifikationen aufweist bzw. ob er sich dieselben aneignen oder über Dritte beschaffen kann. Es liegt auf der Hand, dass der Manager die erforderlichen Führungsqualitäten besitzen sollte. Er hat nicht nur die fachlichen Qualifikationen mitzubringen, sondern auch eine Leitungspersönlichkeit zu sein. Hierzu gehören ein entsprechendes Durchsetzungsvermögen sowie die Fähigkeit, die Mitarbeiter zu motivieren. Neben den betriebswirtschaftlichen Voraussetzungen für ein erfolgreiches Geschäftsführeramt stellt auch das Recht Anforderungen an einen Geschäftsführer. Die rechtlichen Vorgaben begrenzen den Gestaltungsspielraum des Geschäftsführers. Ihm werden zahlreiche Pflichten aufgebürdet, aber auch Rechte eingeräumt. Die den Geschäftsführer betreffenden Rechtsfragen sind Gegenstand dieser Abhandlung.

Rocco Jula
2. Staatliche Regulierung von ICOs

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) haben am 7. März 2019 ihr Eckpunktepapier für die regulatorische Behandlung von elektronischen Wertpapieren und Kryptotoken zur Konsultation gestellt. Es ist Teil der Blockchain-Strategie, die zu den im Koalitionsvertrag festgeschriebenen wurden. Der Gesetzentwurf soll (als Artikelgesetz) zum einen zivilrechtliche Regelungen zu elektronischen Wertpapieren enthalten und zum anderen das geltende Aufsichtsrecht anpassen. Die Öffnung soll sich zunächst auf elektronische Schuldverschreibungen beschränken; die Regulierung von elektronischen Aktien soll ggf. zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen (vgl. BMF 2019).

Michaela Hönig
Kapitel 11. Risikomanagement

Tritt das Unternehmen in die Sättigungsphase ein, so werden die Umsätze und Margen im härter werdenden Wettbewerb knapper. In dieser Zeit gehen nicht unerhebliche Risiken von den Unternehmenstätigkeiten aus. Diese müssen mit der Analyse existenter Risiken und dem maßvollen Controlling derselben begrenzt werden. Diesem wendet sich das vorliegende Kapitel zu.

Christian Hose
5. Die Implementierung von RPA-Lösungen

Das Kapitel beschreibt ausführlich das Vorgehen bei der Implementierung von RPA. Ein besonderer Fokus wird hier auf Themen und Besonderheiten gelegt, die bei der erstmaligen Einführung von RPA innerhalb der Organisation relevant sind. Viele Aspekte gelten aber auch erst oder gerade bei Folgeimplementierungen. Es werden sämtliche Themen behandelt; vom Aufsetzen einer geeigneten Projektstruktur, über Prozessauswahl und -anpassung, Entwicklung, Test und Implementierung der automatisierten Prozesse, bis hin zu einer Sicherstellung des dauerhaften RPA-Betriebs. An vielen Stellen stehen hilfreiche Übersichten zur Verfügung, die auch als Checklisten für die Praxis verwendet werden können.

Mario Smeets, Ralph Erhard, Thomas Kaußler
7. Erfolgsfaktoren von RPA-Einführungen

Diese Kapitel fasst die bis hierhin erarbeiteten Erfolgsfaktoren für eine RPA-Einführung zusammen und erläutert diese zusammenhängend und detailliert. Zusätzlich werden auch bis hierhin noch nicht im Detail behandelte Erfolgsfaktoren, wie die Berücksichtigung regulatorischer Rahmenbedingungen, ergänzt. Letztere besitzen vor allem in der Finanzwirtschaft eine große Bedeutung, vermehrt auch für den großen Bereich der Informationstechnologien. Es wird gezeigt, wie sich mit einer Berücksichtigung der Erfolgsfaktoren die in der Praxis immer wieder genannten Hemmnisse und Herausforderungen bewältigen lassen.

Mario Smeets, Ralph Erhard, Thomas Kaußler
Optional Choice of Court Agreements: German National Report

This chapter analyzes the treatment of choice of court agreements in German law and was delivered at the 20th Congress of the International Academy of Comparative Law held in Fukuoka on 22–28 July 2018. While Sect. 1 describes the historical developments surrounding choice of court agreements in Germany, Sect. 2 focuses on the civil procedural rules in force, namely Sections 38 and 40 ZPO (Zivilprozessordnung). Sections 3 and 4 then deal with specific questions regarding optional and asymmetrical choice of court agreements. Finally, Sect. 5 provides a critical assessment, as well as comments on current and future reforms.

Matthias Weller
2. Der CFO als Abschluss- und Bilanzierungsexperte

Die Komplexität der Unternehmensstrukturen hat unter anderem aufgrund von Internationalisierung und historisch gewachsenen Konzernverbunden enorm zugenommen. Dies erfordert einen CFO mit hoher Abschluss- und Bilanzierungskompetenz.

Matthias J. Rapp, Axel Wullenkord
K

Kalkulation ist die Ermittlung der Preisuntergrenze eines Produkts (oder einer Dienstleistung).

Wolfram Klitzsch
B

Bad Bank heißt „schlechte Bank“.Eine Bad Bank wird als reine Abwicklungsbank gegründet und übernimmt die weitgehend wertlosen Wertpapiere und Kreditforderungen der (normalen) Bank, damit die normale Bank mit ordentlichen Wertpapieren und normalem Geschäft weiterarbeiten kann.

Wolfram Klitzsch
Informationssicherheitsrecht 4.0

Informationstechnologie bildet die Grundlage nahezu sämtlicher unternehmensinterner Abläufe. Hierbei bietet sie zwar den Vorteil einer hohen Effizienz, jedoch birgt sie auch ein großes Risikopotenzial. Um diese Risiken zu minimieren, ergeben sich für die Unternehmen umfassende Pflichten bezüglich der Gewährleistung der IT-Sicherheit. Diese können (gesellschafts-) rechtlichen, aber auch vertraglichen Ursprungs sein. Zudem müssen Anbieter telemedialer oder digitaler Dienste besondere, gesetzlich vorgegebene Sicherheitsvorkehrungen treffen. Auch aus der zuletzt viel diskutierten DSGVO ergeben sich zu treffende Maßnahmen um den datenschutzrechtlichen Vorgaben im IT-Bereich gerecht zu werden. Im Falle eines Pflichtverstoßes droht im Zweifel ein hohes Bußgeld, weshalb für Unternehmen schon allein aus finanziellen Gründen eine nähere Auseinandersetzung mit dem Thema IT-Sicherheit ratsam ist.

Paul Voigt
Kapitel 2. Geld- und Vermögensanlage

Die 47-jährige Privatkundin der Isarbank AG Birgit Knop (ledig) hatte im Jahr 2019 vom Nachlassgericht in München die nachstehenden Vermögenswerte zugesprochen bekommen.

Wolfgang Grundmann
Kapitel 3. Kreditgeschäft

Die Finnberg & Co., Alarm- und Sicherheitstechnik OHG beabsichtigt, ihren Fuhrpark zu erneuern. Zu diesem Zweck sollen drei neue Pkw im Gesamtwert von 100.000,00 EUR angeschafft werden. Da die alten Pkw in Zahlung genommen werden und die Finnberg & Co. OHG mit dem Händler günstige Konditionen ausgehandelt hat, rechnet die Geschäftsführung mit einer Investitionssumme in Höhe von 60.000,00 EUR.

Wolfgang Grundmann
Kapitel 3. Private Banking in Genossenschaftsbanken

Viele Jahre war das Geschäftsfeld Private Banking kein Kerngeschäftsfeld, das Genossenschaftsbanken bedient haben. Ein möglicher Indikator hierfür ist unter anderem der in diesem Bereich auch heute noch deutlich niedrigere Marktanteil, als im Privat- und Firmenkundengeschäft. Gerade Genossenschaftsbanken jedoch erfüllen mit ihrer Präsenz in der Fläche und der daraus resultierenden Kundennähe zwei der wichtigsten Herausforderungen, um auch das Geschäftsfeld des Private Banking erfolgreich ausfüllen zu können (vgl. Räth 2014, S. 217).

Patrick Pertl
Kapitel 2. Deutscher Bankenmarkt

Kap. 2 befasst sich mit dem deutschen Bankenmarkt als Ganzes. Hierfür wird im ersten Schritt untersucht, welche Voraussetzungen ein Unternehmen erfüllen muss, um als Bank zugelassen zu werden. Im Anschluss daran werden dann die verschiedenen Bankentypen kurz erläutert und auf ihren Einfluss auf den Bankensektor hin untersucht.

Patrick Pertl
Chapter 6. Co-operative Banking in Germany

From its origins, German co-operative banking has grown to form one of the three main pillars of the modern German banking system. Today it comprises 18.5 million members and is one of the three largest banking groups in Germany. Grouped into a national financial network—BVR (Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken)—while still retaining their independence, German co-operative banks continue to demonstrate principles of solidarity enshrined in their original mission and a focus on domestic and SME markets despite diversification opportunities arising from deregulation. This chapter examines the success of this hybrid model in comparison with domestic commercial rivals. Overall, the co-operative banking network and its apex have proved that they are able to develop higher performances than those of the first two German shareholder-oriented groups, recording economic and patrimonial results and distinct operational characteristics over time. The sole network of German CBs has shown to have a noteworthy strategic value that persists over time. The worsening of the average profitability and efficiency of co-operative banks in the last period contributes to supporting the ongoing intra-sector aggregation process.

Federica Poli
Chapter 3. Co-operative Banking in Austria

Co-operative banking developed rapidly in Austria during the second half of the nineteenth century, following the ideas and principles of Schulze-Delitzsch and Raiffeisen. Today, the prevailing “alternative nature” of Austria’s highly competitive banking sector is demonstrated by the market dominance of two co-operative networks, Raiffeisen banks and to a lesser extent Volksbanks, which together provide almost 82% of the country’s total banks. Overall, in the period 2008–2017 the co-operative model shows significant differences in terms of higher capital and liquidity and lower investment space allocated to securities. It turns out to be slightly less involved in lending to customers when compared with the peer non-co-operative groups. However, if we turn to the credit risk exposure of the co-operative sector and the profitability results obtained from it, we find that the combination of risks and returns for the various bank models is rather similar over time. Additionally, co-operative banks (CBs) maintain a degree of operational inefficiency that is significantly higher than that of their peers among the joint-stock and savings banks.

Federica Poli
Democratising Entrepreneurial Finance: The Impact of Crowdfunding and Initial Coin Offerings (ICOs)

Our article sheds light on two recent phenomena in the area of entrepreneurial financing, namely, crowdfunding and Initial Coin Offerings (ICOs). We investigate the main characteristics of the two alternative forms of entrepreneurial financing, their differences and coherences, reasons leading to their occurrence, their market relevance and legal aspects. Furthermore, we provide both an overview of the different motivations backers of the two phenomena have to support campaigns as well as the success factors for the campaigns. Due to their newness, both types are not devoid of risks and limitations which are also discussed. We state that crowdfunding and ICOs have many aspects in common and that a combination of both concepts may be optimal in their future development to overcome the current inefficiencies of crowdfunding or the shortcomings of ICOs. In summary, entrepreneurial financing is positively influenced by the two phenomena leading to a democratisation of financial possibilities for both entrepreneurs and backers.

Erik Ackermann, Carolin Bock, Robin Bürger
40. Echtzeit-Risikomanagement im Energiehandel mittels Value-at-Risk

Risiken zeitnah zu erkennen und zu steuern ist essenziell für den Handel mit Finanzprodukten. Der Beitrag zeigt, dass eine Echtzeitberechnung von Risikomaßen für hochfrequente Marktvariablen technisch in einem Datenstrommanagementsystem möglich ist. Dazu wird der Value-at-Risk als Risikomaß ausgewählt und ein Value-at-Risk-Modell in das Datenstrommanagementframework Odysseus integriert. Die Evaluation mit Aktiendaten zeigt, dass die Echtzeitberechnung des Value-at-Risk bis zu einem 1-minütigen Zeithorizont möglich ist. Durch den Einsatz von Parallelisierung ist eine schnelle Verarbeitung mit Odysseus möglich. Es wird erläutert, warum die Echtzeitberechnung des Value-at-Risk auch für Energieunternehmen und für den Energiehandel interessant sein kann. Risikomanagementsysteme tragen dazu bei, negative Entwicklungen zu erkennen, um Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. Unternehmen können dadurch nachhaltig und langfristig sich am Markt etablieren.

Christoph Schröer, Cornelius Ludmann
Ganzheitliches Fraud Management und der Schlüsselfaktor Mensch

Das Thema Wirtschaftskriminalität (englisch: „Fraud“) spielt in der Wirtschaft eine immer bedeutsamere Rolle, nachdem diese Thematik in den Unternehmen lange Zeit sogar mehr oder weniger negiert wurde. So waren Kommentare wie „Bei uns passiert so etwas nicht“, „Wir sind ja viel zu klein für so etwas“ oder „Da sprechen wir nicht drüber“ häufig anzutreffen.

Peter Zawilla

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