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2011 | OriginalPaper | Buchkapitel

Krisenbewältigung durch juristische Begriffsbildung – Verbraucherschutz als Schuldnerschutz

verfasst von : Curt Wolfgang Hergenröder

Erschienen in: Krisen und Schulden

Verlag: VS Verlag für Sozialwissenschaften

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Die Zahlungsunfähigkeit weiter Kreise der deutschen und der europäischen Bevölkerung ist ein gesellschaftspolitisches Problem ersten Ranges. Betroffen von seiner individuellen Finanzkrise ist nicht nur der jeweilige Schuldner, vielmehr werden von der damit verbundenen Schattenwirtschaft auch die staatlichen und überstaatlichen Finanzsysteme kollektiv tangiert. Zwischen den einzelnen Rechtsordnungen besteht keineswegs Einigkeit, wie mit der einmal eingetretenen Überschuldung von Privatpersonen umgegangen werden soll. Die Spanne reicht von der unbeschränkten Vermögenshaftung bis hin zu sehr großzügigen Entschuldungskonzeptionen. Keine Restschuldbefreiung in diesem Sinne kennen u.a. Bosnien, Bulgarien, Kroatien, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Portugal, Rumänien, die Türkei und Ungarn. Die Schuldner bleiben auf Dauer den Forderungen ausgesetzt. Wieder andere Länder wie die Schweiz und Spanien kennen zwar keine Restschuldbefreiung, ermöglichen dem zahlungsunfähigen Schuldner aber ein Sanierungsverfahren sowie ein Privatinsolvenzverfahren. Der Schuldner kann zwar keine Entschuldung erwirken, die nach Abschluss des Konkursverfahrens verbleibenden Forderungen werden aber beispielsweise gestundet. Die dritte Gruppe von Staaten weist Parallelen zur deutschen Verbraucherinsolvenz auf. Befreiung von den Verbindlichkeiten kann man u.a. in den Benelux-Staaten Belgien, Luxemburg und den Niederlanden, ferner auf der britischen Insel in England, Irland, Nordirland, Schottland und Wales, in Frankreich, Österreich, Slowenien, Tschechien sowie den skandinavischen Staaten Dänemark, Finnland, Norwegen und Schweden erlangen. Seit 31.3.2009 kann man sich auch in Polen seiner Schulden entledigen, in Griechenland gibt es entsprechende Überlegungen des Gesetzgebers. Freilich zeichnen sich die einzelnen Insolvenzrechte durch deutliche Unterschiede im Verfahren aus, insbesondere auch was die Länge der Wohlverhaltensperiode anbelangt. So kann die zahlungsunfähige Person in England in einem Jahr schuldenfrei werden, in Österreich braucht sie dazu sieben Jahre, nimmt man die Nachhaftung für gestundete Verfahrenskosten hinzu, sind es in Deutschland gar zehn Jahre. Angesichts dieser europäischen Vielfalt nimmt es nicht wunder, dass sich auch das deutsche Recht konzeptionell schwer tut; die Verbraucherinsolvenz ist ein ewiger Reformprozess geworden. Hinzuzufügen ist, dass das Institut der Restschuldbefreiung auch außerhalb Europas bekannt ist, so insbesondere geradezu traditionell in den USA, aber zB auch in Südafrika.

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Metadaten
Titel
Krisenbewältigung durch juristische Begriffsbildung – Verbraucherschutz als Schuldnerschutz
verfasst von
Curt Wolfgang Hergenröder
Copyright-Jahr
2011
Verlag
VS Verlag für Sozialwissenschaften
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-531-93085-5_7