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27.08.2021 | Kryptowährungen | Gastbeitrag | Online-Artikel

Neue EU-Regeln nehmen anonyme Krypto-Wallets ins Visier

verfasst von: Dr. Alexander Schmid

3:30 Min. Lesedauer

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Die Europäische Kommission will Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche stärker bekämpfen und sieht in neuen Vorschriften erweiterte Pflichten für Dienstleister im Krypto-Bereich vor. Betroffen sind auch anonyme Krypto-Wallets.

Nach dem Willen der Europäischen Kommission soll insbesondere die Bereitstellung anonymer Krypto-Asset-Wallets verboten werden. Das zeigt die Entwurfsfassung der Regelungen. Dass dies weitreichende Auswirkungen auf die Sicherheit von Kryptowährungen haben kann, bleibt bei den bisherigen Entwürfen dabei bislang unerörtert.

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Was sind Kryptotransaktionssysteme?

Zusammengefasst nutzen Kryptotransaktionssysteme den hohen technischen Fortschritt auf dem Gebiet der asymmetrischen Kryptologie, um Transaktionen verschlüsselt durchzuführen und in einer transparenten, nachvollziehbaren und fälschungssicheren Datenbank (Blockchain oder Cryptoledger genannt) zu erfassen. Sowohl die Durchführung als auch die Erfassung der Transaktionen in der Datenbank erfolgt dabei zur Gänze in einem (dezentralen) Peer‐to‐Peer‐Netzwerk, dessen Algorithmus auf einem Konsensus‐Mechanismus basiert.

Kryptowährungen, wie Bitcoin und Ethereum, basieren auf der sogenannten Blockchain-Technologie. Diese kann man sich als eine kontinuierlich erweiterte Liste an Datensätzen, die Blöcke, vorstellen. Jeder neue Block wird dabei mathematisch-kryptografisch mit vorherigen verbunden. Damit wird die Integrität früherer Blöcke verifiziert. Da die Generierung von neuen Blöcken auf zahlreiche Miner verteilt wird, also dezentral und redundant stattfindet, sind Blockchains besonders ausfallsicher.

Jeder Teilnehmer (Node) einer Blockchain besitzt ein eindeutiges Schlüsselpaar, bestehend aus Private Key und Public Key, das in einer digitalen Geldbörse, der Wallet, gespeichert wird. Während der Public Key die jeweilige Wallet adressiert und zum Empfang von Kryptowährungen dient, wird der Private Key verwendet, um Zahlungen aus der Wallet heraus an andere Nodes vorzunehmen.

Wallets enthalten gekaufte Kryptowerte

Wallets existieren dabei in den verschiedensten Formen. Unter anderem erhält jeder Nutzer einer Kryptobörse, beispielsweise Coinbase, eine eigene Wallet und kann dort gekaufte Kryptowerte speichern. Weiterhin existieren aber auch sogenannte Software- und Hardware-Wallets, die entweder in Form von Computerprogrammen oder als spezielle USB-Sticks die jeweiligen Schlüsselpaare speichern.

Während Wallets auf Kryptobörsen bereits heute einem KYC-Prozess (Know Your Customer) unterliegen, also einer identifizierten Person zugeordnet werden können, werden Software- und Hardware-Wallets bislang hauptsächlich anonym verwendet. Dies soll mit dem neuen Vorstoß der EU jedoch geändert werden.

Auswirkungen eines Verbots anonymer Wallets

Während sich der Vorstoß der EU-Kommission zunächst wie ein logischer Schritt zur Reduzierung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung anhört, wirft er bei genauerem Hinsehen zahlreiche Fragen auf. Insofern ist derzeit völlig unklar, wie ein KYC-Verfahren bei Software- und Hardware-Wallets umgesetzt werden soll. Dabei ist zu beachten, dass zwar Auszahlungen von Kryptobörsen auf Software- oder Hardware-Wallets noch einer Person zugeordnet werden können (nämlich dem Auszahlenden), die Identität aber spätestens verloren geht, wenn dieser die Kryptowerte dann an andere Software- oder Hardware-Wallets weiter übertragt. Besonders bedenklich ist es, wenn dies faktisch dazu führt, dass Software- und Hardware-Wallets in der EU nicht mehr angeboten werden dürften.

Für die Validierung neuer Transaktionen auf der Blockchain existieren insofern zwei unterschiedliche Mechanismen. Die bekanntesten Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum arbeiten (noch) mit dem sogenannten Proof-of-Work-Verfahren, bei dem neue Transaktionen durch Zurverfügungstellung von Rechenleistung validiert werden. Der hiermit verbundene, hohe Energieverbrauch steht unter starker Kritik. 

Bei Proof of Stake entscheidet nicht Rechenpower

Nicht zuletzt aus diesem Grund hat sich in jüngster Vergangenheit ein Trend hin zu Proof of Stake entwickelt. Hierbei entscheidet nicht Rechenpower, sondern die Anzahl an Kryptowerten in der Wallet der Nodes, ob diese Transaktionen bestätigen dürfen. Besonders geläufig ist dabei das sogenannte Delageted-Proof-of-Stake(DPos)-Verfahren, bei dem nicht jeder einzelne Teilnehmer selbst Transaktionen bestätigt, sondern die Stimmrechte an sogenannte Validatoren abgegeben werden und hierdurch sogenannte Staking Pools gebildet werden.

Jeder Inhaber einer Software- oder Hardware-Wallet kann dabei selbst entscheiden, zu welchem Staking Pool er seine Kryptowerte delegiert, sodass die Redundanz und Dezentralität auch bei Proof of Stake grundsätzlich gewahrt bleibt. Beim Staking von Wallets auf Kryptobörsen wird dagegen in der Regel automatisch an den Staking Pool der jeweiligen Kryptobörse delegiert. Dies führt schon heute dazu, dass die größten Staking Pools von Kryptobörsen betrieben werden, wodurch die Dezentralität bereits etwas leidet. Dies könnte sich mit dem neuen Vorstoß der EU weiter verschärfen, sollte dies zu einem faktischen Verbot von Software- und Hardware-Wallets führen.

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