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EU hilft Google bei KI-Zugangsregeln

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Unfaire Marktmacht? Die EU will Google dazu bringen, KI-Konkurrenten einen gerechten Zugang zu Android und Suchdaten zu geben. Nutzer sollen langfristig beim Suchen Alternativen haben.

Die EU-Kommission strebt an, dass KI-Chatbot-Anbieter auf die Daten der führenden Suchmaschine Google zugreifen dürfen.


Im Ringen um fairen Wettbewerb im Markt für Künstliche Intelligenz (KI) arbeitet die EU-Kommission einen Plan für Google aus, mit dem der Tech-Riese sich an europäische Digitalregeln halten kann. Dabei geht es auch um Konkurrenten des vom US-Konzern entwickelten KI-Assistenten Gemini, wie die Brüsseler Behörde mitteilte. Die Wettbewerbshüter wollen sicherstellen, dass sich Google an bestehende europäische Digitalgesetze hält und auch anderen Entwicklern von Künstlicher Intelligenz Zugang zum Handybetriebssystem Android gewährt.

Künstliche Intelligenz verändere die Art, wie Menschen mit ihren Smartphones online nach Informationen suchen und diese erhalten, sagte die Vizepräsidentin der EU-Kommission und Wettbewerbsbeauftragte Teresa Ribera. Aus diesen neuen Möglichkeiten wolle die EU-Kommission das Maximum herausholen, indem sie einen fairen Wettbewerb schafft.

Vorgaben basieren auf dem Digital Markets Act

Darüber hinaus will die Kommission Empfehlungen dazu ausarbeiten, wie Google die Daten seiner Suchmaschine mit anderen Suchmaschinenanbietern teilen sollte. Dabei geht es nach Kommissionsangaben auch um die Berechtigung von anderen KI-Chatbot-Anbietern, auf die Daten der führenden Suchmaschine zugreifen zu dürfen. Dadurch sollen Wettbewerber demnach in die Lage versetzt werden, Nutzern eine echte Alternative zur Google-Suche anzubieten.

Innerhalb der kommenden drei Monate schlagen die Brüsseler Wettbewerbshüter Google erste Maßnahmen vor, nach sechs Monaten soll der Prozess abgeschlossen sein. Sollte sich der US-Konzern nicht bereiterklären, die Maßnahmen umzusetzen, könnte die Kommission gegen den US-Konzern ermitteln und letztendlich auch Strafen verhängen. Die Vorgaben basieren auf dem Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA).

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