2021 | OriginalPaper | Buchkapitel
Leasing und das Kreditwesengesetz
verfasst von : Wolfgang Grundmann
Erschienen in: Leasing und Factoring
Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden
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Das von Leasinggesellschaften betriebene Finanzierungsleasing gehört gemäß § 1 Abs. 1a Nr. 10 zu den aufsichtspflichtigen und damit genehmigungspflichtigen Finanzdienstleistungen. Ferner fällt darunter auch die Verwaltung von Objektgesellschaften im Sinne von § 2 A*bs. 6 Kreditwesengesetz. Refinanziert ein Kreditinstitut den Leasinggeber durch Herauslegung von Krediten, gegebenenfalls gegen Beiziehung von Sicherheiten – z. B.