2019 | OriginalPaper | Buchkapitel
Leasing und die Verteilung der Insolvenzrisiken
verfasst von : Wolfgang Grundmann
Erschienen in: Leasing und Factoring
Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden
Im Leasingdreiecksverhältnis trägt der Leasinggeber das Insolvenzrisiko des Leasingnehmers und das Insolvenzrisiko des Lieferanten, während der Lieferant lediglich das Insolvenzrisiko des Leasinggebers trägt. Der Leasingnehmer hingegen trägt das Insolvenzrisiko des Leasinggebers lediglich formal. Wirtschaftlich trägt er dieses Risiko jedoch nicht, da sich der Leasingvertrag, wenn der Leasinggeber Insolvenz angemeldet hat, zugunsten der Insolvenzmasse fortsetzt.