Leasing und Factoring
Formen, Rechtsgrundlagen, Verträge
- 2021
- Buch
- Verfasst von
- Wolfgang Grundmann
- Verlag
- Springer Fachmedien Wiesbaden
Über dieses Buch
Dieses Buch hilft bei der systematischen Vorbereitung auf die Abschlussprüfung zum Leasingfachwirt. Die Inhalte sind dazu übersichtlich nach Formen, Vertragsarten, weiteren rechtlichen und steuerlichen Aspekten gegliedert. Zur Festigung des Erlernten bzw. zur eigenen Kontrolle dienen die Aufgaben am Ende der Kapitel. Auch für auszubildende Bankkaufleute, die sich besonders für die Finanzierungsformen Leasing und Factoring interessieren, ist dieses Buch ein idealer Leitfaden.
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Inhaltsverzeichnis
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Frontmatter
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LEASING
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Frontmatter
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Kapitel 1. Leasingformen
Wolfgang GrundmannZusammenfassung42 Prozent der deutschsprachigen Bevölkerung, die nach eigenen Angaben Leasing kennen, haben sich noch nie konkret mit Leasing auseinandergesetzt. Gleichzeitig war knapp ein Drittel der Befragten der Auffassung, ein Objekt lieber besitzen zu wollen, als es zu mieten. Wirtschaftlich betrachtet sollte der Wert eines Objekts in seiner Nutzung liegen, nicht in seinem Besitz. Im gewerblichen Bereich ist Leasing gerade bei Gütern mit kurzen Technologiezyklen, wie z. B. in der Informationstechnologie, eindeutig die bessere Alternative gegenüber der klassischen Eigen-oder Fremdkapitalfinanzierung. -
Kapitel 2. Kreditfinanzierung, Mietkauf, Vermietung
Wolfgang GrundmannZusammenfassungLeasing ist eine Finanzierungsmethode und wird in Bereichen wie Autofinanzierung, Maschinenund Immobilienfinanzierung angewendet. Der Leasingvertrag wird zwischen dem Käufer, dem Händler bzw. Hersteller und der Leasinggesellschaft (Dreiecksverhältnis) abgeschlossen. -
Kapitel 3. Vertriebswege im Leasing
Wolfgang GrundmannZusammenfassungDer Leasinganbieter sucht bei dieser Vertriebsform den Kontakt zum potentiellen Kunden. Anzeigen in Tageszeitungen und Fachzeitschriften sollen Aufmerksamkeit erregen und die Leasinggesellschaft bekannt machen. Erfahrungsgemäß ist bei diesen Ansprechformen die Erfolgsquote gering, da die Hemmschwelle beim Investor nicht weggeräumt wird. Es besteht Misstrauen gegenüber dieser Art von Werbung. -
Kapitel 4. Dreipunktbeziehung
Wolfgang GrundmannZusammenfassungDem Abschluss eines Leasingvertrags liegt i. d. R. folgender wirtschaftlicher Sachverhalt zugrunde:Ein Unternehmer trifft eine Investitionsentscheidung, sucht das Investitionsobjekt und dessen Lieferanten aus. Er handelt mit dem Lieferanten den Preis und die Bedingungen des Kaufvertrages aus und schließt regelmäßig den Kaufvertrag ab. Entscheidet der Unternehmer sich daraufhin für eine Leasingfinanzierung, wählt er eine Leasinggesellschaft (Leasinggeber) aus. -
Kapitel 5. Leasingverträge im Steuerrecht
Wolfgang GrundmannZusammenfassung§ 39 (Zurechnung)1(1) Wirtschaftsgüter sind dem Eigentümer zuzurechnen.2(2) Abweichend von Absatz 1 gelten die folgenden Vorschriften. -
Kapitel 6. Kaufvertrag
Wolfgang GrundmannZusammenfassungDer Kaufvertrag gehört zu den wichtigsten und im Wirtschaftsleben am häufigsten getätigten Umsatzgeschäften. Ziel dieses Vertragstyps ist die Übereignung von Waren oder Rechten gegen Entgelt. Der Kaufvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, denn die zu erbringenden Leistungen von Käufer und Verkäufer stehen in einem Gegenseitigkeitsverhältnis. -
Kapitel 7. Leasing und Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wolfgang GrundmannZusammenfassungDie Freiheit der inhaltlichen Gestaltung des Vertrags wird oft weitgehend durch AGB (§§ 305 bis 309 BGB) eingeschränkt. Die Anwendbarkeit der §§ 305 bis 309 BGB setzt voraus, dass es um die Gestaltung eines Vertrages durch AGB geht. AGB sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der andersen bei Abschluss eines Vertrages stellt (§ 305 Abs. 1 BGB). -
Kapitel 8. Übernahme der Mängelbeseitigungsansprüche
Wolfgang GrundmannZusammenfassungDa die Leasinggesellschaft keinen direkten Einfluss auf die Investitionsentscheidung des Leasingnehmers hat, wird die Leasinggesellschaft rechtlich geschützt, indem dem Leasingnehmer sämtliche Erfüllungsrechte (Nacherfüllung, Schadensersatz und Rücktritt), die ursprünglich dem Leasinggeber aus dem Kaufvertrag gegen den Lieferanten/Hersteller zustehen bedingungslos abgetreten werden. Die mietrechtliche Mängelhaftung des Leasinggebers (§§ 536 ff. BGB) lebt jedoch immer wieder dann auf, wenn es dem Leasingnehmer wegen zwischenzeitlicher Insolvenz des Lieferanten unmöglich wird, die Ansprüche durchzusetzen. -
Kapitel 9. Beendigung des Leasingvertragsverhältnisses
Wolfgang GrundmannZusammenfassungWährend einer befristeten Grundmietzeit kann nur außerordentlich gekündigt werden, bei einer unbestimmten Vertragsdauer ist auch die ordentliche Kündigung möglich. Die Gründe für die Kündigung sind i. d. R. vertraglich festgelegt. -
Kapitel 10. Leasing und die Verteilung der Insolvenzrisiken
Wolfgang GrundmannZusammenfassungIm Leasingdreiecksverhältnis trägt der Leasinggeber das Insolvenzrisiko des Leasingnehmers und das Insolvenzrisiko des Lieferanten, während der Lieferant lediglich das Insolvenzrisiko des Leasinggebers trägt. Der Leasingnehmer hingegen trägt das Insolvenzrisiko des Leasinggebers lediglich formal. Wirtschaftlich trägt er dieses Risiko jedoch nicht, da sich der Leasingvertrag, wenn der Leasinggeber Insolvenz angemeldet hat, zugunsten der Insolvenzmasse fortsetzt. -
Kapitel 11. Verbraucherleasing
Wolfgang GrundmannZusammenfassungLeasingverträge fallen in den Anwendungsbereich des Verbraucherdarlehensrechts, wenn ein Unternehmer einem Verbraucher nach § 506 BGB eine sonstige Finanzierungshilfe für die entgeltliche Nutzung eines Gegenstands gewährt, mit der Maßgabe. -
Kapitel 12. Leasing und Steuern
Wolfgang GrundmannZusammenfassungDie steuerrechtliche Behandlung von Leasingverträgen wird durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes und Erlasse des Bundesfinanzministeriums bestimmt. Das wirtschaftliche Eigentum ist entscheidend für die steuerrechtliche Interessenbewertung von Leasingverträgen. Diese hängt davon ab, ob es sich um Mobilien- oder Immobilienleasing bzw. um Teiloder Vollamortisationsverträge handelt. -
Kapitel 13. Leasing und das Kreditwesengesetz
Wolfgang GrundmannZusammenfassungDas von Leasinggesellschaften betriebene Finanzierungsleasing gehört gemäß § 1 Abs. 1a Nr. 10 zu den aufsichtspflichtigen und damit genehmigungspflichtigen Finanzdienstleistungen. Ferner fällt darunter auch die Verwaltung von Objektgesellschaften im Sinne von § 2 A*bs. 6 Kreditwesengesetz. Refinanziert ein Kreditinstitut den Leasinggeber durch Herauslegung von Krediten, gegebenenfalls gegen Beiziehung von Sicherheiten – z. B. -
Kapitel 14. Formen und Besonderheiten beim Erwerb und Leasing eines E-Bikes
Wolfgang GrundmannZusammenfassungAuf den deutschen Straßen sind heute mehr als vier Millionen E-Bikes unterwegs. Der Kauf eines neuen E-Bikes ist allerdings häufig mit hohen Kosten verbunden. -
Kapitel 15. Formen und Besonderheiten des Kraftfahrzeugleasings
Wolfgang GrundmannZusammenfassungDas Kfz-Leasinggeschäft hatte 2019 ein Volumen 27,76 Mrd. Euro. Das entspricht 26,9 % aller Kfz-Neuzulassungen in Deutschland. Dies ist damit zu erklären, dass die Kfz-Hersteller die konzerneigenen Leasinggesellschaften als Absatzinstrument benutzen. Die konzerneigenen Leasinggesellschaften bieten sehr günstige Leasingkonditionen, bzw. -
Kapitel 16. Formen und Besonderheiten beim Computerleasing
Wolfgang GrundmannZusammenfassungNutzer von elektronischer Datenverarbeitung (EDV) brauchen nicht nur Maschinen (Hardware), sondern auch Arbeitsanweisungen und Steuerungselemente für diese Maschinen sowie Medien, auf denen diese Arbeitsanweisungen und Steuerungselemente festgehalten sind (Software). Die Hardware ist das Materielle eines EDV-Systems, es ist die Summe der physikalischen Eigenschaften, aus denen eine Datenverarbeitungsanlage besteht, also Zentraleinheit und periphere Geräte (externe Speicher, Ein- und Ausgabegeräte). -
Kapitel 17. Formen und Besonderheiten beim Immobilienleasing
Wolfgang GrundmannZusammenfassungDas Leasing von Gebäuden wird als Immobilienleasing bezeichnet. Das Immobilienleasing bezieht sich auf Grundstücke und Gebäude, z. B. Verwaltungsgebäude, Park-, Geschäftsoder Warenhäuser, Lager- und Produktionshallen, Verbrauchermärkte, Einkaufszentren. Zum Immobilienleasing zählen aber auch Flugzeuge und Schiffe.
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- Titel
- Leasing und Factoring
- Verfasst von
-
Wolfgang Grundmann
- Copyright-Jahr
- 2021
- Electronic ISBN
- 978-3-658-35662-0
- Print ISBN
- 978-3-658-35661-3
- DOI
- https://doi.org/10.1007/978-3-658-35662-0
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