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1983 | Buch

Lebensversicherung

verfasst von: Dr. Paul B. Hagelschuer

Verlag: Gabler Verlag

Buchreihe : Gabler-Studientexte

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Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
A. Grundlegendes über die Lebensversicherung
Zusammenfassung
Schon in der römischen Kaiseraeit gab es Personenvereinigungen, deren Ziel die gegenseitige Unterstützung war. Die wesentliche Leistung der Vereinigung bestand in einem Sterbegeld, das ein würdiges Begräbnis sichern sollte. So waren die collegia tenuiorum sterbekassenähnliche Vereinigungen von Leuten minderen Standes. Die Mitglieder kamen mindestens einmal im Monat zu religiösen Veranstaltungen und zur Entrichtung des Beitrages zusammen, Ferner gab es zahlreiche berufsbezogene Vereine von Kaufleuten, Handwerkern, Schauspielern und Soldaten, die ihren Mitgliedern ‘Soziale Leistungen gewährten und die Beerdigungskosten ersetzten. Diese Kosten wurden durch ein Eintrittsgeld finanziert, das die Mitglieder bei Aufnahme in den Verein zu zahlen hatten.
Paul B. Hagelschuer
B. Formei der Lebensversicherung
Zusammenfassung
Hinsichtlich der versicherten Leistung werden die Lebensversicherungen in Kapital- und Rentenversicherungen gegliedert. Bei der Kapitalversicherung besteht die Leistung in einer Kapitalsumme, die in der Eegel einmalig bei Tod des Versicherten oder bei Ablauf der Versicherung gezahlt wird. Im Gegensatz dazu werden bei der Rentenversicherung wiederkehrende Zahlungen (Renten) erbracht. Wie auch in anderen Versicheruegssparten wird in bezug auf den Versicherungsvertrag zwischen Einzel- und Gruppenversicherung unterschieden. Lebensversicherungen sind überwiegend Einzelversicherungen, bei denen jede Versicherung ein individueller Vertrag zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer ist. In der Gruppenversicherung wird demgegenüber eine Personengesamtheit durch einen Vertrag (Gruppenversicherungsvertrag) Versichert.
Paul B. Hagelschuer
C. Vertragliche Gestaltung der Lebensversicherung
Zusammenfassung
Die Versicherung ist ein bürgerlich-rechtlicher Vertrag zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer. Rechtsgrundlagen des Versicherangsvertrages sind neben den allgemeinen Rechtsquellen wie BGB und HGB zusätzlich die speziellen Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Für die Lebensversicherung gelten §§ 1–48 VVG (Vorschriften für sämtliche Versicherungszweige) und insbesondere §§ 159–178, 189 VVG (Lebensversicherung), Weitere speziell auf die Lebensversicherung bezogene Rechtsgrundlagen sind der technische Geschäftsplan, die Versicherungsbedingungen und die geschäftsplanmäßigen Erklärungen.
Paul B. Hagelschuer
D. Kalkulation der Lebensversicherung
Zusammenfassung
Bei der Kalkulation der Lebensversicherung werden die Leistungen des Versicherers (Ver-sicherungsleistuegen) den Leistungen des Versicherungsnehmers (Beiträge) gegenübergestellt. Hierbei bleiben die Kosten, die beim Versicherer im Zusammenhang mit der Gefahrtragung entstehen, zunächst unberücksichtigt. Als Versicherungsleistungen werden nur die vom Versicherer bei Eintritt des Versicherungsfalls zu erbringenden Leistungen in die Rechnung einbezogen. Da die Versicherungsleistungen und die Beiträge zu unterschiedlichen Zeitpunkten anfallen, lassen sich Leistung und Gegenleistung nicht direkt miteinander vergleichen. Um sie vergleichbar zu machen, missen die Versicherungsleistungen und Beitrage auf einen einheitlichen Zeitpunkt bezogen werden. Üblicherweise wird als Bezugszeitpunkt der Beginn der Versicherung gewählt. Beim Leistungsvergleich werden somit die zukünftigen Versicherungsleistungen und Beiträge mit ihren Werten zu Beginn der Versicherung angesetzt, Diese Werte werden mit Hilfe finaezmathematischer Methoden ermittelt, indem min die Versicherungsleistungen und Beiträge auf den Beginn der Versicherang äbzinst (diskontiert). Der bei der Diskontierung angesetzte Zinsfuß ist der sogenannte Rechnungszinsfuß.
Paul B. Hagelschuer
E. Überschußbeteiligung in ier Lebensversicherung
Zusammenfassung
Die weitgehend durch die Richtlinien des BAY bestimmten Rechnungsgrundlagen für die Beitragskalkulation enthalten bezogen auf die heutigen Verhältnisse große Sicherheitszuschläge, die bei den Lebensversicherern zu beachtlichen Überschissen führen. Dabei handelt es sich im wesentlichen um zuviel erhobene, für die Erbringung der zugesagten Leistungen und die Abdeckung der damit verbundenen Kosten nicht benötigte Beitragsteile, Deshalb werden nahezu die gesamten Überschisse den Versicherungsnehmern in Form der Überschußbeteiligung wieder gutgebracht. Auf diese Weise wirkt die Überschußbeteiligung als Korrektiv zu den Beiträgen (Abschnitt D. I. 1). In den Jahren 1976 bis 1980 beliefen sich die von den Lebensversicherern erwirtschafteten Überschüsse im Branchendurchschnitt auf 30 bis 33 % der von den Versicherungsnehmern aufgebrachten Beitrage; davon wurden zwischen 97 und 98 % für die Überschulbeteiligung bereitgestellt.
Paul B. Hagelschuer
F. Sonderfragen der Lebensversicherung
Zusammenfassung
Der Ursprung der deutschen Sozialversicherung geht auf die kaiserliche Botschaft von 17.11.1881 zurück. In ihr wird erstmalig die Verpflichtung des Staates festgestellt, die werktätige Bevölkerung in allen Lebenslagen zu schützen. Die gesetzliche Rentenversicherung wurde durch das Gesetz betreffend die Invaliditäts- und Altersversicherung im Jahre 1889 begründet und durch das Angestelltenversicherungsgesetz 1911 ergänzt. In der Folgezeit wurde sie laufend den geänderten wirtschaftlichen Verhiltnissen angepaßt.
Paul B. Hagelschuer
Backmatter
Metadaten
Titel
Lebensversicherung
verfasst von
Dr. Paul B. Hagelschuer
Copyright-Jahr
1983
Verlag
Gabler Verlag
Electronic ISBN
978-3-663-13209-7
Print ISBN
978-3-409-18530-1
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-663-13209-7