Der Entwicklungsprozess von Produkten muss alle neuen Anforderungen infolge bestehender und neuer Gesetze, Sicherheitsanforderungen und Kundenwünsche wie Komfortverbesserungen im Lastenheft berücksichtigen. Bei Produktaufwertungen und Nachfolgeprodukten sind häufig gestiegene Anforderungen aus diesen Bereichen einzubeziehen. Als Beispiel sei hier die Entwicklung von Fahrzeugkarosserien genannt. Zum Vorgängermodell steigt zunächst das Gewicht infolge höherer Crashsicherheit, Fußgängerschutzanforderungen, steifere Schweller und Akustikmaßnahmen für mehr Komfort an. Die dann angewendeten bekannten und bereits erfolgreich eingesetzten Gewichtsminimierungslösungen reichen oft nicht aus, um das im Lastenheft formulierte Gewichtsziel zu erreichen.
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Anmerkung: Nach der EU-Altauto-Richtlinie müssen ab 01.01.2006 mindestens 85 % des Fahrzeuggewichts verwertet werden; ab 2015 steigt diese Quote auf 95 %. Ab 2005 müssen Autos so konstruiert werden, dass eine Werkstofftrennung möglich ist.