Mit einem Lieferkettengesetz will die Bundesregierung dafür sorgen, dass die Menschenrechte bei Zulieferern eingehalten werden. Der Gesetzesentwurf konzentriert sich auf Großunternehmen und soll ab 2023 in Kraft treten.
Deutschland hat im Alleingang ein Lieferkettengesetz für mehr Transparenz bei Zulieferern auf den Weg gebracht.
Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
Die Frage, wo und wie ein T-Shirt produziert oder Rohstoffe gefördert wurden, wird für Verbraucher immer relevanter. Sie wollen sicher sein können, dass weder Kinder- noch Zwangsarbeit dabei eine Rolle spielten oder Umweltstandards verletzt wurden. Nicht immer werden Unternehmen auf diesem Gebiet ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht. Da das Prinzip Freiwilligkeit bei der Kontrolle und Offenlegung von Lieferketten bislang kaum funktioniert, will nun die Bundesregierung mit einem Gesetzesentwurf für Abhilfe sorgen, der mehr Transparenz in die Supply Chain bringen soll.
Lieferkettengesetz zielt auf Großunternehmen
Da dieses Lieferkettengesetz erst ab 2023 in Kraft tritt, haben Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitern reichlich Zeit, die Einhaltung der Menschenrechte bei ihren Zulieferern zu prüfen und gegebenenfalls nachzubessern. Denn in drei Jahren müssen sie verbindlich dafür sorgen, dass ihr erster Hauptlieferant Sozialstandards wie die Menschenrechte wahrt, gute Arbeitsbedingungen für Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten bietet sowie angemessene Löhne zahlt.
Umweltstandards finden nur in diesem Zusammenhang Berücksichtigung. Wird also für die Produktion eines deutschen Großunternehmens Regenwald abgeholzt, gilt dies aktuell nicht als Verstoß gegen das geplante Lieferkettengesetz. Der Gesetzesentwurf hat vor diesem Hintergrund für Kritik bei Umweltverbänden- und schützern gesorgt, da ökologische und Nachaltigkeitstandards kaum berücksichtigt werden.
Keine lückenlose Transparenz der Supply Chain
Alle anderen Zulieferer in der Kette bis hin zum Rohstoffproduzenten müssen nach den Plänen der Bundesregierung von Firmen nur abgestuft überprüft werden. Dies gilt als Zugeständnis an die Unternehmen, da eine Überprüfung der Supply Chain bis ins letzte Glied nur schwer zu leisten und zudem kostenintensiv wäre. Für Mittelständler, auf die das Gesetz ab 2024 peu à peu ausgeweitet werden soll, wäre eine solche lückenlose Transparenz in ihren Lieferketten womöglich nicht zu stemmen gewesen, so die Einschätzung des Gesetzgebers.
Halten sich Firmen nicht an die Vorgaben, können Verbände und Nichtregierungsorganisationen zwar gegen diese klagen, eine Haftung ist allerdings ausgeschlossen. Unternehmen drohen lediglich Bußgelder, die sich in etwa auf zehn Prozent des Umsatzes belaufen können. Zudem ist geplant, Unternehmen, die gegen das Gesetz verstoßen, bis zu drei Jahre von öffentlichen Ausschreibungen auszuschließen. Es empfiehlt sich daher für Unternehmen, allmählich mit dem gezielten Risikomanagement in Logistik und Supply Chain zu beginnen.