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2016 | Buch

Die rechtssichere Abmahnung

Ein Leitfaden für Personalabteilung und Geschäftsführung

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Über dieses Buch

Dieses Werk dient als praktische Hilfe für den Alltag von HR-Managern und Personalverantwortlichen. Es zeigt, wie Arbeitgeber eine korrekte Abmahnung verfassen.

Der unprofessionelle Umgang mit Abmahnungen als Vorstufe der Kündigung führt häufig zu unschönen Überraschungen im Kündigungsschutzprozess: Oft ist es nicht der Kündigungssachverhalt an sich, der die Kündigung zu Fall bringt, sondern die vorangegangene mangelhafte Abmahnung.

Das Werk zeigt, was für eine ordnungsgemäße, formal und inhaltlich wirksame Abmahnung zu beachten ist und verzichtet dabei bewusst auf Anwaltsdeutsch. Eine Checkliste, rund 30 Beispiel-Abmahnungen zu verschiedenen Anlässen sowie zahlreiche rechtliche Hinweise runden den Nutzwert des Buches ab. Neu in der 2., aktualisierten Auflage ist unter anderem der „Sonderfall: Korrekturvereinbarung“ mit einem entsprechenden Muster.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
1. Grundlagen
Zusammenfassung
Der Abmahnung kam im Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland von Anfang an eine bedeutende Rolle zu. Erstmalig Erwähnung findet die Abmahnung im Rahmen der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) in einer Entscheidung vom 03.12.1954.
Pascal Croset, Markus Dobler
2. Führen und Mitarbeiterkommunikation
Zusammenfassung
Die Leistung eines Mitarbeiters hängt von mehreren Voraussetzungen ab. So benötigt ein Mitarbeiter zum Beispiel eine Mindestklarheit über seine Aufgabenstellung. Ebenso braucht er alle Informationen für die Ausführung seiner Aufgabenstellung (Informationsgrad) sowie Arbeitsmittel und einen gewissen Gestaltungsspielraum, der ja über die Organisation definiert wird. Diese Voraussetzungen für die Leistung muss der Arbeitgeber schaffen.
Pascal Croset, Markus Dobler
3. Anforderungen an eine wirksame Abmahnung
Zusammenfassung
Eine Abmahnung ist nur wirksam, wenn sie von einer abmahnungsberechtigten Person erteilt wird. Mit dem Ausspruch einer Abmahnung wird nicht in den Bestand des Arbeitsverhältnisses eingegriffen, vielmehr soll der betroffene Arbeitnehmer zu einer Verhaltensänderung bewegt werden. Daher sind nicht nur kündigungsberechtigte Personen abmahnungsberechtigt, sondern alle Mitarbeiter, die aufgrund ihrer Aufgabenstellung dazu befugt sind, verbindliche Anweisungen bezüglich des Ortes, der Zeit sowie der Art und Weise der arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeitsleistung zu erteilen.
Pascal Croset, Markus Dobler
4. Abmahnung und Kündigung
Zusammenfassung
Wie bereits unter 3.2.1.3 ausgeführt, darf eine Abmahnung nur auf Vertragsverletzungen gestützt werden, denen ein steuerbares Verhalten des Arbeitnehmers zugrunde liegt. Spiegelbildlich besteht das Abmahnerfordernis nur bei der verhaltensbedingten Kündigung. Für die Wirksamkeit einer personen- oder betriebsbedingten Kündigung kann eine Abmahnung daher grundsätzlich weder positive noch negative Bedeutung entfalten.
Pascal Croset, Markus Dobler
5. Sonderfall: Korrekturvereinbarung
Zusammenfassung
Wie bereits unter 2.1 ausgeführt, gilt es gut abzuwägen, ob eine Abmahnung zielführend ist oder am Ende mehr Schaden als Nutzen anrichtet.
Nicht selten entwickeln Arbeitnehmer nach Erhalt einer Abmahnung eine Abwehrhaltung gegenüber dem Arbeitgeber und gehen zum „Dienst nach Vorschrift“ über, weil sie die Abmahnung als Vertrauensbruch oder Angriff empfinden. Vor diesem Hintergrund kann als Alternative zu einer klassischen einseitigen Abmahnung mit dem betreffenden Arbeitnehmer eine verbindliche gemeinsame Absprache in Form einer sogenannten Korrekturvereinbarung sinnvoll sein.
Pascal Croset, Markus Dobler
6. Vorgehen des Arbeitnehmers gegen eine ausgesprochene Abmahnung
Zusammenfassung
Nach ständiger Rechtsprechung des BAG haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte, sofern diese rechtswidrig vom Arbeitgeber erteilt wurde. Die Rechtsprechung leitet den Anspruch aus dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers her und stützt diesen auf die §§ 12, 862, 1004 BGB analog.
Pascal Croset, Markus Dobler
7. Checkliste Abmahnung
Zusammenfassung
Ein mangelhaft vorbereitetes Abmahnungsgespräch ist kontraproduktiv!
Pascal Croset, Markus Dobler
8. Musterabmahnungen
Zusammenfassung
Am 27.06.2011 waren Sie im Rahmen des Bauvorhabens Koch AG, Königstraße 6, 12107 Berlin, damit beauftragt, Abwasserleitungen im Einfahrtbereich zu verlegen. Um 10:30 Uhr beobachtete der Baustellenleiter, Herr Wilhelm Fischer, Sie dabei, wie Sie dort aus einer Glasflasche tranken. Als Herr Fischer Sie unmittelbar zur Rede stellte, sah er in Ihrer Hand eine halbleere Flasche der Marke „Südbrand Krongold“, Volumen 0,7 L, Alkoholgehalt 32 %. Als Herr Fischer Sie auf das Alkoholverbot hinwies, antworteten Sie, dass Sie „nur einen kleinen Schluck“ aus der Flasche genommen hätten und durchaus noch in der Lage seien, Ihre Arbeit unbeeinträchtigt auszuführen.
Pascal Croset, Markus Dobler
Backmatter
Metadaten
Titel
Die rechtssichere Abmahnung
verfasst von
Pascal Croset
Markus Dobler
Copyright-Jahr
2016
Electronic ISBN
978-3-8349-4695-9
Print ISBN
978-3-8349-4694-2
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-8349-4695-9