2010 | OriginalPaper | Buchkapitel
Irreführende Werbung:
verfasst von : Michaela Beer, Christine Hartmann
Erschienen in: Freiverkäufliche Arzneimittel im Einzelhandel
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
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Eine Irreführung liegt vor, wenn Arzneimittel, Medizinprodukte oder andere Mittel und Verfahren eine Wirkung versprechen, die sie nicht habenfälschlicherweise ein Therapieerfolg suggeriert wirdfälschlich der Eindruck erweckt wird, dass das Medikament bei bestimmungsgemäßem Gebrauch keine schädlichen Wirkungen hatunwahre Angaben über Zusammensetzung und Beschaffenheit von Arzneimitteln, Medizinprodukten, anderen Mitteln oder den Hersteller und seinen Erfolg gemacht werdensuggeriert wird, dass die Werbung nicht zu Wettbewerbszwecken dient