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22.07.2016 | Bankstrategie | Nachricht | Online-Artikel

Sparkassenmarke Rot bleibt endgültig geschützt

verfasst von: Eva-Susanne Krah

1:30 Min. Lesedauer

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Im Rechtsstreit gegen die Santander-Bankengruppe hat sich der Deutsche Sparkassen- und Giroverband am 21. Juli 2016 vor dem Bundesgerichtshof durchgesetzt. Die rote Farbmarke der Sparkassen bleibt geschützt.

Das höchste deutsche Zivilgericht hat im Verfahren des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands (DSGV) gegen Santander endgültig zugunsten des bekannten "Sparkassen-Rots" entschieden. Die Farbmarke "Rot (HKS 13)" bleibt für den DSGV und die Sparkassen registriert. Der spanischen Santander-Bankengruppe, die im deutschen Markt Finanzservices im Privatkundengeschäfts der Banken anbietet und für ihren Marktauftritt ebenfalls eine nahezu identische Farbe Rot verwendet, war die geschützte Sparkassenfarbe ein Dorn im Auge. 

Auch Santander nutzt gerne Rot

Die Banco Santander S.A. und ihre deutsche Tochter, die Santander Consumer Bank AG, hatten daher beim Deutschen Patent- und Markenamt die Löschung der Farbmarke des DSGV beantragt. Dem hatte der Gerichtshof der Europäischen Union nach einem Vorabentscheidungsgesuch des Bundespatentgerichts (BPatG) in einem Urteil vom 19. Juni 2014 zunächst stattgegeben. Im Juli 2015 hatte das BPatG dann auf Antrag der Santander-Bankengruppe die Löschung der DSGV-Farbmarke Rot verfügt. Der BGH hat auf die Rechtsbeschwerde des DSGV hin aber nun diese Entscheidung aufgehoben und die Löschungsanträge von Santander endgültig zurückgewiesen.

In einem Interview mit BANKMAGAZIN (Ausgabe 9/2014) vor knapp zwei Jahren fand Georg Fahrenschon, Präsident des deutschen Sparkassen- und Giroverbands, deutliche Worte zum Markenstreit um das Sparkassenrot: "Die Farbe ist für Verbraucher wichtig, denn sie ist ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal. Über zwei Drittel der Deutschen ordnen das Rot richtig den Sparkassen zu. Da wollen wir nicht, dass sich andere Institute in unserem Windschatten breitmachen, indem sie durch die Verwendung des Rots so tun, als seien sie Sparkassen", sagte er damals. Einer Studie des Marktforschungsinstituts Ipsos zufolge gehörten die Sparkassen im Jahr 2013 zu den zehn einflussreichsten Marken in Deutschland.

Das aktuelle Rechtsurteil des BGH begrüßt Fahrenschon: "Das Sparkassen-Rot gibt den Verbrauchern Orientierung im Markt. Das ist wichtig, denn das Geschäftsmodell der Sparkassen unterscheidet sich wesentlich von dem der Privatbanken. Die heutige Entscheidung des BGH ist daher richtig und wichtig.“ 

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