2017 | OriginalPaper | Buchkapitel
§ 14 Arbeitskampfrecht
verfasst von : Wolfgang Hromadka, Frank Maschmann
Erschienen in: Arbeitsrecht Band 2
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
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Gegenstand des Arbeitskampfrechts sind Zulässigkeit und Rechtsfolgen kollektiver Maßnahmen von Seiten der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber, mit denen diese das Arbeitsverhältnis zu stören versuchen, um bestimmte Ziele zu erreichen. Arbeitskämpfe müssen in einem freiheitlichen Tarifvertragssystem zum Ausgleich von Interessenkonflikten als ultima ratio zulässig sein. Sie sichern die Tarifautonomie, um derentwillen sie gewährleistet sind1. Die Grenzziehung zwischen rechtmäßigen und rechtswidrigen Arbeitskämpfen ist lebhaft umstritten und auch deshalb schwierig, weil die tatsächlichen Erscheinungsformen vielgestaltig sind und einem ständigen Wandel unterliegen. Eine gesetzliche Regelung fehlt. Der von den Professoren Birk, Konzen, Löwisch, Raiser und Seiter 1988 vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Regelung kollektiver Arbeitskonflikte ist Entwurf geblieben2. Zu Entwürfen, die versuchen, die Folgeprobleme aus der Aufgabe des Grundsatzes der Tarifeinheit im Betrieb in den Griff zu bekommen, s. § 13 Rn. 275.