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2016 | OriginalPaper | Buchkapitel

2. Allgemeiner Teil des BGB

verfasst von : Lena Rudkowski

Erschienen in: Wirtschaftsrecht: BGB AT, Schuldrecht, Sachenrecht

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

Der Allgemeine Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) enthält Regelungen, die für das gesamte bürgerliche Recht und darüber hinaus für das gesamte Zivilrecht von Bedeutung sind. Dieses Kapitel stellt das BGB vor, seinen Aufbau, seine Entwicklung und die Prinzipien, die es prägen. Sie lernen die Rechtsfähigkeit kennen als Grundvoraussetzung für die Teilnahme am Rechtsverkehr. Ein Schwerpunkt liegt dann auf der Rechtsgeschäftslehre, die sich mit dem Zustandekommen von Verträgen und ihrer Anerkennung durch die Rechtsordnung (mit ihrer „Wirksamkeit“) befasst. Außerdem lernen Sie, unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch verjährt und was es bedeutet, dass jeder sich redlich, „Treu und Glauben“ entsprechend, zu verhalten hat.

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Fußnoten
1
Ausnahme: Das Sachenrecht! Weil es u. a. mit dem Eigentum an Sachen ein besonders wichtiges Recht regelt, begrenzt der Gesetzgeber hier die Gestaltungsfreiheit der Parteien, etwa durch einen abschließenden Katalog der Wege, Eigentum zu erwerben („numerus clausus der Erwerbsarten“). S. im Einzelnen Kap. 5.
 
2
Berühmt ist der sog. „Haakjöringsköd“-Fall, RGZ 99, 147 ff. (entschieden vom Reichsgericht, als Vorgänger des BGH, in Zivilsachen)
 
3
Die Definition des Zugangs ist umstritten. Sollten Sie auf die erste Staatsprüfung hin studieren, hier vertiefen.
 
4
Die Stellvertretung ist ausgeschlossen bei höchstpersönlichen Geschäften – s. § 1311 BGB für die Eheschließung.
 
5
Auf sie sind deshalb alle für Willenserklärungen geltenden §§ anzuwenden – d. h. etwa auch zur Anfechtung. Vertiefen Sie hier, soweit nach Ihrer Studien- und Prüfungsordnung erforderlich, das Problemfeld „Anfechtung der Vollmacht“.
 
6
Demgegenüber gibt es auch dilatorische Einreden. Sie hemmen nur vorübergehend die Durchsetzbarkeit des Anspruchs (z. B. Stundung).
 
7
Stellen Sie sicher, dass Sie sich parallel zum Privatrecht mit dem Gesetzgebungsverfahren nach Art. 70 ff. GG vertraut machen und mit der Frage, wie das Recht der Europäischen Union auf die deutsche Rechtsordnung wirkt. Nur so können Sie genau wissen, wo Sie das BGB in der Rechtsordnung verorten müssen und was bei Kollisionen des bürgerlichen Rechts mit dem Grundgesetz/dem Unionsrecht gilt. Wenn Sie Verfassungsrecht/Staatsorganisationsrecht/Europarecht im Lehrplan Ihres Studiengangs finden, folgen Sie den Literaturhinweisen der Veranstaltung.
Mit * versehene Themen bedürfen nur der Vertiefung, soweit sie in der Studienordnung Ihres Studiengangs vorgesehen sind (bei Rechtswissenschaft/Staatsexamen ist dies stets der Fall).
 
Metadaten
Titel
Allgemeiner Teil des BGB
verfasst von
Lena Rudkowski
Copyright-Jahr
2016
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-09868-1_2