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2017 | OriginalPaper | Buchkapitel

§ 15 Verbrauchervertragsrecht

verfasst von : Justus Meyer

Erschienen in: Wirtschaftsprivatrecht

Verlag: Springer Berlin Heidelberg

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Zusammenfassung

§ 15 behandelt die wichtigsten verbraucherschützenden Spezialregeln des Vertragsrechts. Dabei werden die wesentlichen Mechanismen der AGB-Kontrolle dargestellt und die wichtigsten Besonderheiten des Fernabsatzes. Weitere Schwerpunkte bilden das Verbraucherkreditrecht und der Verbrauchsgüterkauf.

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Anhänge
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Glossar
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen, für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Bedingungen, die der Verwender stellt (§ 305 I BGB).
Einbeziehung von AGB
AGB werden nach § 305 II BGB nur Vertragsinhalt bei entspr. Hinweis, zumutbarer Kenntnisnahmemöglichkeit, Einverständnis. Nicht Vertragsbestandteil: überraschende Klauseln und durch Individualabrede Ausgeschlossenes (§§ 305b f. BGB).
Inhaltskontrolle
Kontrolle des Inhalts von AGB. Auslegung aus obj. Sicht des Durchschnittskunden. Danach Verstoß gegen § 309 BGB (Klauseln ohne Wertungsmöglichkeit) oder § 308 BGB (Klauseln mit Wertungsmöglichkeit) oder § 307 BGB (Generalklausel)? Dann unwirksam, Vertrag im Übrigen (mit gesetzlicher Regelung als Ersatz) wirksam.
Fernabsatzvertrag
§ 312c BGB, entgeltlicher Verbrauchervertrag, der per Fernkommunikationsmittel geschlossen wird. Wesentliche Schutzmechanismen: zweistufige Verbraucherinformation und Widerrufsrecht, über das zu belehren ist (zwingende Regelung).
E-Commerce
Schlagwort für den Handel im elektronischen Geschäftsverkehr, also per Telemedien (§ 312i BGB). Besondere Pflichten für Unternehmer gegenüber Kunden, insb. Informationspflichten und bzgl. der Modalitäten des Vertragsschlusses.
Haustürgeschäft
Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag.
Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag
§ 312b BGB, entgeltlicher Verbrauchervertrag, der jenseits von Geschäftsräumen geschlossen oder angebahnt wird. Wesentliche Schutzmechanismen: zweistufige Verbraucherinformation und Widerrufsrecht, über das zu belehren ist (zwingende Regelung).
Verbrauchsgüterkauf
Unternehmer verkauft bewegliche Sache an Verbraucher. Sonderregeln in §§ 474 ff. BGB. Insb. sind die Käuferrechte weitestgehend zwingend.
Verbraucherkredit
§§ 491 ff. BGB, Darlehen, Ratenzahlungsvereinbarungen und andere Finanzierungshilfen gegenüber Verbrauchern. Wesentliche Schutzmechanismen: Verbraucherinformation, Widerrufs- oder Rückgaberecht, über das zu belehren ist, Schutz auch bei drittfinanzierten Geschäften, Erschwerung der Kündigung bei Zahlungsverzug.
Metadaten
Titel
§ 15 Verbrauchervertragsrecht
verfasst von
Justus Meyer
Copyright-Jahr
2017
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-662-52734-4_15