2017 | OriginalPaper | Buchkapitel
Betrag der Einkommensteuer
verfasst von : Andreas Dinkelbach
Erschienen in: Ertragsteuern
Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden
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Die Bemessungsgrundlage für die tarifliche Einkommensteuer ist das zu versteuernde Einkommen (§ 2 Abs. 5 S. 1 Hs. 2 EStG). Das zu versteuernde Einkommen ergibt sich gemäß § 2 Abs. 5 EStG aus dem Einkommen (i. S. d. § 2 Abs. 4 EStG) abzüglich der Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG (Kinderfreibetrag und Betreuungs-/Erziehungs-/Ausbildungsfreibetrag) und der sonstigen vom Einkommen abzuziehenden Beträge (Härteausgleich nach § 46 Abs. 3 EStG, § 70 EStDV).