2017 | OriginalPaper | Buchkapitel
Organschaft
verfasst von : Andreas Dinkelbach
Erschienen in: Ertragsteuern
Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden
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Wie im Bereich der Körperschaftsteuer existiert auch gewerbesteuerlich das Rechtsinstitut der Organschaft. Die Voraussetzungen entsprechen denen des Körperschaftsteuerrechts, d. h. es muss eine finanzielle Eingliederung (= Mehrheit der Stimmrechte) einer Organgesellschaft (Kapitalgesellschaft mit Geschäftsleitung im Inland und Sitz in einem EU/EWR-Staat) in ein einziges gewerbliches Unternehmen (Organträger mit inländischer Betriebsstätte i. S. d. § 12 AO, der die Beteiligung an der OG ununterbrochen während der Dauer der Organschaft zuzuordnen ist) vorliegen und ein Gewinnabführungsvertrag i. S. d. § 291 Abs. 1 AktG geschlossen sein.