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2017 | OriginalPaper | Buchkapitel

2. Analytik, Planung und Gestaltung

verfasst von : Bernd Heesen

Erschienen in: Bilanzplanung und Bilanzgestaltung

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

Ab diesem Kapitel wollen wir jetzt in die tiefe Analytik und darauf aufbauende Gestaltungsempfehlungen eintreten.
Wie sie sich vorstellen können, ist es darüber hinaus wichtig, immer zu wissen, wer mein Adressat ist und welche Analysen diese Zielgruppe denn überhaupt sehen sollte oder sehen will. Zunächst werden wir aber noch keine Zusammenstellung von Kennzahlen und/oder Kennzahlengruppen für eine bestimmte ‚Klientel‘ benennen. Dies erfolgt dann erst später. Hier geht es jetzt darum, die wahren Zusammenhänge bei der HTC aufzudecken und quasi für jeden Zusammenhang bzw. für jede Kennzahl dem Buchtitel konform eine Planungs- und Gestaltungsempfehlung zu geben.

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Fußnoten
1
Siehe Ausführungen zu Leasing im Kapitel 1: Die Ausgangssituation.
 
2
Es gibt auch den umgekehrten Fall, dass das Wirtschaftsgut beim Leasingnehmer aktiviert wird, aber darauf wollen wir nicht näher eingehen, weil es auch eine eher seltene Form des Leasing ist.
 
3
Die Anlagendeckung gehört offiziell nicht zu den Vermögens-, sondern zu den Kapitalstrukturkennzahlen, dennoch ist es wichtig, sie hier bereits anzuführen.
 
4
Anlagendeckung I wird auch Anlagendeckung A genannt, I und A sind damit synonym.
 
5
Die Sonderposten mit Rücklageanteil (in Österreich: Unversteuerte Rücklagen) sind hier zu 100% dem Eigenkapital zugerechnet. Zu den Sonderposten, die ab 2009 aufgrund des Bilanzierungsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) nicht mehr ausgewiesen werden und den Eigenkapitaldefinitionen werden wir aber bei den Kapital(struktur)kennzahlen noch genauere Betrachtungen anstellen.
 
6
Kapitalintensive Unternehmen (z.B. Schiffsbau) haben in der Regel passivierte Anzahlungen, d. h. sie haben von den Auftraggebern vor Beginn der Arbeiten bereits eine Anzahlung erhalten und mit Fortschritt der Arbeiten erfolgen weitere (An)Zahlungen. Von daher kann in diesen Fällen auch die Anlagedeckung geringer sein.
 
7
Die Beeinträchtigungen der Berücksichtigung von Fremdkapitalzinsen bei der Gewerbesteuer werden hier außer Acht gelassen.
 
8
Die Sparte V umfasst eigentlich Dienstleistungen, die aber ähnlich den Schnelldrehern im Handel zu würdigen sind.
 
9
Bei dieser Betrachtung vernachlässigen wir die Vor- bzw. Umsatzsteuer.
 
10
Mathematisch wird das EGT nach Steuern folgendermaßen berechnet: EGT x (1- Steuersatz)
 
11
Die Vorsteuer wird erneut vernachlässigt.
 
12
Für unsere Berechnungen ist dies sowieso nicht von Bedeutung, da es hier um das Erkennen von Gestaltungsspielräumen und das darauf abgestimmte logische Handeln geht.
 
13
Umsatzsteuer blieb wieder unberücksichtigt.
 
14
Die folgenden Ausführungen betreffen Unternehmen in Deutschland. Österreich z.B. hat andere Regelungen.
 
16
In der Umsatzsteuervoranmeldung muss diese Schuld zwar aufgeführt, kann aber direkt wieder als Vorsteuer in Abzug gebracht werden.
 
17
Ein Bestandsaufbau ist zunächst einmal nur Bilanz wirksam, da es sich um einen Aktivtausch handelt (Bestände an Kasse/Bank). Die Phase der ausstehenden Rechnungsbegleichung, wo wir Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sehen, ist hier ausgespart. Wird die Verbindlichkeit beglichen (Verbindlichkeit aus Lieferungen und Leistungen an Bank) tritt nämlich genau der zeitlich versetzte Aktivtausch ein.
 
18
Die hier angestellten Überlegungen betreffen das GuV – Gesamtkostenverfahren. Die im Fall der HTC gezeigte GuV ist ein Gesamtkostenverfahren.
 
19
Mir ist völlig klar, dass weinige Tage Differenz zwischen kreditorischem und debitorischem Ziel mit Vorsicht zu interpretieren sind, da die Bilanz eine Stichtagsbetrachtung ist. Hier wären sicherlich auch unterjährige Analysen notwendig. Aber ich möchte hier die Aussagekraft dennoch exemplarisch an diesem Zahlenbeispiel darstellen.
 
20
Dies ist nicht immer der Fall, sondern Zufall in diesem Fall. Es liegt an der Eigenkapitalquote in Höhe von 25 %.
 
22
Siehe Ausführungen zu ‚Haftendes Eigenkapital‘ in diesem Kapitel.
 
23
§ 272 Abs. 1 HGB.
 
24
Die gelbe Markierung im Excel Tool soll immer wieder daran erinnern, dass eine Einzelfallprüfung pro Bilanzposition notwendig ist. Es können auch lediglich Teilbeträge als ‚werthaltig‘ eingegeben werden.
 
25
Im Excel Tool sind bei den Bilanzpositionen „”wenn“ Abfragen‚ hinterlegt, die beim „x“ in dem vorstehenden Feld keinen Abzug vornehmen.
 
26
Im deutschen spricht man auch vom Verschuldungsgrad.
 
27
Häufig errechnet man die Liquiditäten auch per Saldierung der aktivischen und passivischen Bilanzpositionen. Dann erhält man allerdings als Ergebnis einen absoluten Wert, der nur schwer einzugruppieren und damit zu würdigen ist. Daher sollten Sie besser einen Quotienten berechnen, da eine prozentuale Größe einfacher zu deuten ist. Dies ist auch der Standard in angelsächsischen Ländern. Dort spricht man dann von der Cash -, Quick– oder Current Ratio. Die Liquidität 2. Grades (Quick Ratio) wird auch Acid Test (Säure, als Härte Test) genannt.
 
28
Wir erinnern nochmals daran: Dieser Faktor 9 ist nicht einfach übertragbar auf andere Gesellschaften, sondern spezifisch für die HTC.
 
29
Bitte beachten Sie bei den nachfolgend aufgeführten Formeln, dass das ‚Minus‘ Zeichen nicht als mathematischer Operand, sondern als Worttrennung zu verstehen ist.
 
30
10 % p.a. sind gar nicht so hoch; es gibt Studien, die mit Größenordnungen von weit über 20 % p.a. argumentieren. Ich selbst habe aber mit diesen 10 % p.a. als Durchschnitt gute Erfahrungen gemacht. So sind auch viele Autos heute (Ende 2016) fast doppelt so teuer wie vor 10 Jahren.
 
31
Bitte denken Sie nochmals an die Definition „unserer“ klassischen Dienstleister: Beratungs- und EDV Firmen. Die Lufthansa, die deutsche Bahn und Krankennhäuser sind kapitalintensive Firmen und passen nicht in diese enge „klassische“ Definition.
 
32
Ausnahmen bzw. Einschränkungen gibt es aber hier wie bereits ausgeführt bei der Gewerbesteuer bei der Anrechnung von z.B. Zinsaufwendungen (Dauerschulden).
 
33
Die Schwerindustrie ist hier ausgenommen. Teilweise sehen wir dort aber auch (passivierte) Anzahlungen.
 
34
Wir setzen hier voraus, dass die Ziel-Anlagenintensität erreicht ist, ansonsten müssen wir die Ziel-Größen jeweils um den 1 x den Betrag der Abschreibungen erhöhen.
 
35
Annahme bei uns: Teuerung über 10 Jahre in Höhe von 100 %.
 
36
Wenn man einmal die Bestandsveränderungen, Eigenaktivierungen und sonstigen betrieblichen Erträge vernachlässigt.
 
37
Gesamtkostenverfahren.
 
38
Planen Sie nur auf Basis Umsatz und lassen die Betriebsleistung außen vor (wie wir es hier tun), dann sind hier auch die sonstigen betrieblichen Erträge bei den Umsatzerlösen anzusetzen. Wird auch die Betriebsleistung geplant, dann umfasst diese ja schon die sonstigen betrieblichen Erträge nach GKV Gliederung. Umsatz plus/minus Bestandsveränderungen, plus Eigenaktivierungen, plus sonstige betriebliche Erträge ist gleich Betriebsleistung.
 
39
Ansätze für die Planung der HTC: a) Ist-Bilanzsumme und b) Ist-Gesamterlöse.
 
40
Einzahlungsüberschuss, im englischen EBITD: Earnings before Interest and Taxes and Depreciation.
 
41
Besonders (All)Finanzinstitute.
 
42
Entstehung dieser 4. Auflage.
 
43
Der Cash Flow setzt sich in dieser Definition lediglich aus einer Ergebnisgrößen, hier Jahresüberschuss, zuzüglich den Abschreibungen zusammen.
 
44
Tax Shield: der Steuerschutz (1– t) mit (taxes) als Steuersatz.
 
45
Dies gilt natürlich nur unter der Voraussetzung, dass die Ziel-Anlagenintensität erreicht ist.
 
46
Siehe Heesen: Investitionsrechnung für Praktiker, Gabler Verlag Wiesbaden, 3. Auflage 2016.
 
47
Rendite ist hier jeweils synonym mit Rentabilität.
 
48
Diese Zusammenhänge sind jetzt nicht neu, sondern bereits über 100 Jahre bekannt unter dem Namen ‚Du Pont Baum’ oder ‚Schema’. Schauen Sie doch wieder einmal bei https://​de.​wikipedia.​org nach. Dort finden Sie weitere Erläuterungen, falls Sie das Du Pont Schema noch nicht kennen.
 
49
Negative Auswirkungen von Fremdkapital-Finanzierungen bei der Gewerbesteuer wollen wir hier bewusst wieder nicht berücksichtigen.
 
50
Bis einschließlich 31.12.2008 galt in Deutschland das Halbeinkünfteverfahren, seit 01.01.2009 die Abgeltungssteuer.
 
Metadaten
Titel
Analytik, Planung und Gestaltung
verfasst von
Bernd Heesen
Copyright-Jahr
2017
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-15238-3_2