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2011 | OriginalPaper | Buchkapitel

Kündigung bei weiterer Pflichtverletzung nach vorheriger Abmahnung

verfasst von : Dr. Frank Deickert, Prof. Dr. Björn Maier, Prof. Dr. Dr. Diegfried Schwab

Erschienen in: Erfolgsfaktor Controlling

Verlag: Centaurus Verlag & Media

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1.Spricht der Arbeitgeber wegen einer bestimmten Vertragspflichtverletzung eine Abmahnung aus, so kann er wegen des darin gerügten Verhaltens des Arbeitneh­mers das Arbeitsverhältnis nicht mehr, außerordentlich oder ordentlich, kündigen.2.Treten anschließend weitere Pflichtverletzungen zu den abgemahnten hinzu oder werden frühere Pflichtverletzungen dem Arbeitgeber erst nach Ausspruch der Abmahnung3 bekannt, kann er auf diese zur Begründung einer Kündigung zurückgreifen und dabei die bereits abgemahnten Verstöße unterstützend heran­ziehen.

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Metadaten
Titel
Kündigung bei weiterer Pflichtverletzung nach vorheriger Abmahnung
verfasst von
Dr. Frank Deickert
Prof. Dr. Björn Maier
Prof. Dr. Dr. Diegfried Schwab
Copyright-Jahr
2011
Verlag
Centaurus Verlag & Media
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-86226-860-3_6