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27.01.2017 | Steuerrecht | Schwerpunkt | Online-Artikel

Welche Grunderwerbsteuersätze 2017 gelten

verfasst von: Hans-Ulrich Dietz, Sylvia Meier

2 Min. Lesedauer

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Wie viel Grunderwerbsteuer fällt an? Um diese Frage zu beantworten, muss der jeweilige Steuersatz bei der Berechnung berücksichtigt werden. 

Die Grunderwerbsteuer ist eine Verkehrsteuer, die grundsätzlich dann fällig wird, wenn ein Grundstück oder Grundstücksteile erworben werden. Doch gerade Unternehmen müssen noch in weiteren Fällen eine mögliche Steuerbelastung beachten. So beschreibt Springer-Autor Professor Dr. Hans-Jörg Fischer in seinem Buchkapitel "Grunderwerbsteuerrecht" (Seite 344): "Ähnliche Geschäfte können auch Umwandlungsvorgänge, Tauschverträge oder das Meistgebot in der Zwangsversteigerung sein." Seit 1. September 2006 haben die Länder die Möglichkeit, den Grunderwerbsteuersatz abweichend von den bundeseinheitlich vorgesehenen 3,5 Prozent festzulegen. 

Empfehlung der Redaktion

2016 | OriginalPaper | Buchkapitel

Grunderwerbsteuerrecht

Bei unternehmerischen Transaktionen ist auch die Berücksichtigung der GrESt und ihrer Belastungswirkung von Wichtigkeit. Umstrukturierungen im Konzern, ebenso wie Investitionsentscheidungen beim Grundstückserwerb, werden jeweils in der Regel …

Nachdem die Erhöhung des Steuersatzes beim Länderfinanzausgleich unberücksichtigt bleibt, haben die meisten Bundesländer hier eine lukrative Einnahmequelle entdeckt und die Schraube – teils mehrfach – angezogen. Ein Ende ist dabei aktuell nicht abzusehen. Das ist auch mit ein Grund, warum viele Experten die Grunderwerbsteuer als solche kritisieren. So meinen auch Wolfgang Scherf und Carolin Dresselhaus in ihrem "Plädoyer für einen Ersatz der Grunderwerbsteuer" im Wirtschaftsdienst, Ausgabe 10/16, dass die Steuerbelastung durch die Grunderwerbsteuer innerhalb der vergangenen neun Jahr um 84 Prozent gestiegen sei. Die Autoren vertreten außerdem die Auffassung, dass Grunderwerbsteuer ersetzt werden sollten und in das System der Umsatzsteuer integriert werden sollte. 

Aktuell geltende Steuersätze 

BundeslandAktueller Steuersatzgültig seit
Baden-Württemberg5 %5.11.2011
Bayern
3,5 %-
Berlin6 % 1.1.2014
Brandenburg
6,5 % 1.7.2015
Bremen
5 %1.1.2014
Hamburg 4,5 %1.1.2009
Hessen6 % 1.8.2014
Mecklenburg-Vorpommern5 %30.6.2012
Niedersachsen5 %1.1.2014
Nordrhein-Westfalen6,5 % 1.1.2015
Rheinland-Pfalz5 %1.3.2012
Saarland6,5 %1.1.2015
Sachsen3,5 % -
Sachsen-Anhalt5 %1.3.2012
Schleswig-Holstein6,5 %1.1.2014
Thüringen6,5 % 1.1.2017

Lediglich zwei Bundesländer – Bayern und Sachsen – haben bisher auf eine Erhöhung des Steuersatzes verzichtet. Das Bundesland Thüringen hingegen baut auf mehr Steuereinnahmen und hat den Prozentsatz von zuvor fünf Prozent auf 6,5 Prozent erhöht. Unternehmen müssen bei Geschäftsvorfällen die Grunderwerbsteuer beachten und entsprechend prüfen, welcher Steuersatz anzuwenden ist. Ob auf Dauer das System der Grunderwerbsteuer, wie es momentan existiert, gerechtfertigt ist oder eine Integration im Umsatzsteuerrecht empfehlenswerter wäre, bleibt abzuwarten.

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2016 | OriginalPaper | Buchkapitel

Grunderwerbsteuerrecht

Quelle:
Steuerrecht

01.10.2016 | Analysen und Berichte

Plädoyer für einen Ersatz der Grunderwerbsteuer

2014 | OriginalPaper | Buchkapitel

Die Grunderwerbsteuer

Quelle:
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

2012 | OriginalPaper | Buchkapitel

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Quelle:
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