Die Grunderwerbsteuer ist eine Verkehrsteuer, die grundsätzlich dann fällig wird, wenn ein Grundstück oder Grundstücksteile erworben werden. Doch gerade Unternehmen müssen noch in weiteren Fällen eine mögliche Steuerbelastung beachten. So beschreibt Springer-Autor Professor Dr. Hans-Jörg Fischer in seinem Buchkapitel "Grunderwerbsteuerrecht" (Seite 344): "Ähnliche Geschäfte können auch Umwandlungsvorgänge, Tauschverträge oder das Meistgebot in der Zwangsversteigerung sein." Seit 1. September 2006 haben die Länder die Möglichkeit, den Grunderwerbsteuersatz abweichend von den bundeseinheitlich vorgesehenen 3,5 Prozent festzulegen.
Nachdem die Erhöhung des Steuersatzes beim Länderfinanzausgleich unberücksichtigt bleibt, haben die meisten Bundesländer hier eine lukrative Einnahmequelle entdeckt und die Schraube – teils mehrfach – angezogen. Ein Ende ist dabei aktuell nicht abzusehen. Das ist auch mit ein Grund, warum viele Experten die Grunderwerbsteuer als solche kritisieren. So meinen auch Wolfgang Scherf und Carolin Dresselhaus in ihrem "Plädoyer für einen Ersatz der Grunderwerbsteuer" im Wirtschaftsdienst, Ausgabe 10/16, dass die Steuerbelastung durch die Grunderwerbsteuer innerhalb der vergangenen neun Jahr um 84 Prozent gestiegen sei. Die Autoren vertreten außerdem die Auffassung, dass Grunderwerbsteuer ersetzt werden sollten und in das System der Umsatzsteuer integriert werden sollte.
Aktuell geltende Steuersätze
Bundesland | Aktueller Steuersatz | gültig seit |
Baden-Württemberg | 5 % | 5.11.2011 |
Bayern | 3,5 % | - |
Berlin | 6 % | 1.1.2014 |
Brandenburg | 6,5 % | 1.7.2015 |
Bremen | 5 % | 1.1.2014 |
Hamburg | 4,5 % | 1.1.2009 |
Hessen | 6 % | 1.8.2014 |
Mecklenburg-Vorpommern | 5 % | 30.6.2012 |
Niedersachsen | 5 % | 1.1.2014 |
Nordrhein-Westfalen | 6,5 % | 1.1.2015 |
Rheinland-Pfalz | 5 % | 1.3.2012 |
Saarland | 6,5 % | 1.1.2015 |
Sachsen | 3,5 % | - |
Sachsen-Anhalt | 5 % | 1.3.2012 |
Schleswig-Holstein | 6,5 % | 1.1.2014 |
Thüringen | 6,5 % | 1.1.2017 |
Lediglich zwei Bundesländer – Bayern und Sachsen – haben bisher auf eine Erhöhung des Steuersatzes verzichtet. Das Bundesland Thüringen hingegen baut auf mehr Steuereinnahmen und hat den Prozentsatz von zuvor fünf Prozent auf 6,5 Prozent erhöht. Unternehmen müssen bei Geschäftsvorfällen die Grunderwerbsteuer beachten und entsprechend prüfen, welcher Steuersatz anzuwenden ist. Ob auf Dauer das System der Grunderwerbsteuer, wie es momentan existiert, gerechtfertigt ist oder eine Integration im Umsatzsteuerrecht empfehlenswerter wäre, bleibt abzuwarten.