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2008 | Buch

Der massenhafte Abschluss arbeitsrechtlicher Aufhebungsverträge

verfasst von: Sebastian Naber

Verlag: Centaurus Verlag & Media

Buchreihe : Forum Arbeits- und Sozialrecht

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Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
1. Einleitung
Zusammenfassung
Arbeitsverhältnisse sind als Dauerschuldverhältnisse angelegt und halten — wenngleich in aller Regel länger als nur einen Morgen2 — doch nicht ewig. Lebensarbeitsverhältnisse sind heutzutage passé und dementsprechend ist die Beendigung von Arbeitsverhältnissen für einen Arbeitnehmer bisweilen trauriger, mitunter aber auch segensreicher Bestandteil des Berufslebens. Jedenfalls ist sie des Arbeitsrechtlers tägliches Brot. Gerät ein Arbeitgeber in eine Krise oder möchte er seine bisherige Betriebs- oder Unternehmensorganisation umstrukturieren, wird innerhalb eines kurzen Zeitraums oftmals eine Vielzahl von Arbeitsverhältnissen beendet. Doch obgleich es eigentlich nahe liegt, dass der Arbeitgeber dann Kündigungen ausspricht, zeigt die Praxis, dass der massenhafte Abschluss von Aufhebungsverträgen für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen besonders gut geeignet ist, um einen Ausgleich zwischen den Interessen der betroffenen Arbeitnehmer und des Arbeitgebers herzustellen. Diese Untersuchung möchte sich daher dem massenhaften Abschluss arbeitsrechtlicher Aufhebungsverträge annehmen.
Sebastian Naber
2. Der massenhafte Abschluss von Aufhebungsverträgen in der Praxis
Zusammenfassung
Im Römischen Recht stand ein Aufhebungsvertrag — bezeichnet als contrarius consensus — lediglich zur Verfügung, um Ansprüche aus noch nicht erfüllten Verträgen zu beseitigen1. Die Zeiten haben sich gewandelt: Aufhebungsverträge sind heute fester Bestandteil unseres Zivil- und insbesondere unseres Arbeitsrechts.
Sebastian Naber
3. Die Veranlassung der Beendigung von Arbeitsverhältnissen
Zusammenfassung
Werden arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge massenhaft abgeschlossen, geht dies in der Regel auf Umstrukturierungen oder Sanierungen beim Arbeitgeber zurück121. Statt massenhaft zu kündigen, versucht der Arbeitgeber, mit allen betroffenen Arbeitnehmern Aufhebungsverträge abzuschließen122. Aufhebungsverträge werden -gerade wenn sie massenhaft abgeschlossen werden — als Substitut zu Kündigungen eingesetzt.
Sebastian Naber
4. Aufhebungsverträge und § 613a BGB
Zusammenfassung
Bei arbeitsrechtlichen Sanierungen und Umstrukturierung wechselt häufig der Träger eines Betriebes1. Der neue Betriebsträger möchte oftmals andere unternehmerische Konzepte verwirklichen oder mit neuer Kraft notwendige betriebswirtschaftliche Maßnahmen treffen. Kaum eine andere arbeitsrechtliche Norm hat daher auf Umstrukturierungen und Sanierungen größeren Einfluss als § 613a BGB2. Mit ihnen gehen ebenso häufig Aufhebungsverträge einher. Indessen ist die Auseinandersetzung mit § 613a BGB nicht ausschließlich die Folge des massenhaften Abschlusses von Aufhebungsverträgen. Wie manche richterliche Entscheidung und Stimmen aus dem Schrifttum nahe legen, ist die Vermeidung der Rechtsfolgen von § 613a BGB — der Übergang der Rechte und vor allem der Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis auf den Erwerber des Betriebs — oftmals Anlass, den massenhaften Abschluss von Aufhebungsverträgen herbeizuführen.
Sebastian Naber
5. Vertragsfreiheit und die Lehre von den Schutzpflichten
Zusammenfassung
Ein weiterer Ansatzpunkt, die Freiheit der Arbeitsvertragsparteien, Aufhebungsverträge abzuschließen, einzuschränken, ist möglicherweise mit dem Schutz der Grundrechte der Beteiligten zu rechtfertigen.
Sebastian Naber
6. Massenhaft abgeschlossene Aufhebungsverträge und das BetrVG
Zusammenfassung
Der massenhafte Abschluss von Aufhebungsverträgen hat eine kollektive Dimension. Es liegt auf der Hand, dass sich diese auch in der kollektivrechtlichen Behandlung von Aufhebungsverträgen niederschlägt. In der Praxis werden bei jeder größeren Umstrukturierung oder Sanierung — ganz unabhängig davon, ob sie durch den massenhaften Abschluss von Aufhebungsverträgen erfolgt — Arbeitnehmervertreter beteiligt.
Sebastian Naber
7. Massenhaft abgeschlossene Aufhebungsverträge als Massenentlassungen
Zusammenfassung
Massenentlassungsrecht ergänzt die allgemeinen Vorschriften, die für (einzelne) Beendigungen von Arbeitsverhältnissen gelten. Wer sich dem massenhaften Ab-schluss von arbeitsrechtlichen Aufhebungsverträgen annimmt, kommt daher nicht umhin, sich mit den Vorschriften auseinander zu setzen, welche die massenhafte Beendigung von Arbeitsverträgen gezielt ins Auge fassen.
Sebastian Naber
8. Wesentliche Ergebnisse der Untersuchung
Sebastian Naber
Backmatter
Metadaten
Titel
Der massenhafte Abschluss arbeitsrechtlicher Aufhebungsverträge
verfasst von
Sebastian Naber
Copyright-Jahr
2008
Verlag
Centaurus Verlag & Media
Electronic ISBN
978-3-86226-334-9
Print ISBN
978-3-8255-0720-6
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-86226-334-9