2009 | OriginalPaper | Buchkapitel
Arbeitgeberseitiges Direktionsrecht während der Wiedereingliederung
verfasst von : Jörg Gawlick
Erschienen in: Die stufenweise Wiedereingliederung arbeitsunfähiger Arbeitnehmer in das Erwerbsleben nach § 28 SGB IX / § 74 SGB V
Verlag: Centaurus Verlag & Media
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Das arbeitgeberseitige Direktionsrecht (Weisungsrecht) gehört zu dem wesentlichen Inhalt eines jeden Arbeitsverhältnisses.1 Mit dem Direktions- oder Weisungsrecht ist das Recht des Arbeitgebers gemeint, die Leistungspflicht des einzelnen Arbeitnehmers nach Art, Ort und Zeit einseitig näher zu bestimmen.2 Für die stufenweise Wiedereingliederung hat das Bundesarbeitsgericht zunächst entschieden, dass ein Direktionsrecht des Arbeitgebers als fortwirkende Ausstrahlung des in seinen Hauptpflichten ruhenden Arbeitsverhältnisses bestehe, soweit ein solches Recht mit dem Zweck der Wiedereingliederungsmaßnahme vereinbar sei.3 Wenige Jahre später gelangte das Gericht demgegenüber zu der Überzeugung, ein Recht des Arbeitgebers, seinem Rehabilitanden während der Wiedereingliederung an einem bestimmten Arbeitsort eine bestimmte Arbeitstätigkeit zuweisen zu können, existiere während der Wiedereingliederung nicht 4 Dagegen spricht das überwiegende Schrifttum dem Arbeitgeber auch in dieser Zeit ein Direktionsrecht zu,5 wobei teilweise nicht klar ersichtlich ist, worauf sich dieses Recht stützt.6