1994 | OriginalPaper | Buchkapitel
Die rechtlichen Grenzen normvertretender Absprachen
verfasst von : Ulrich Dempfle
Erschienen in: Normvertretende Absprachen
Verlag: Centaurus Verlag & Media
Enthalten in: Professional Book Archive
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In den Teilen des kartellrechtlichen und des öffentlich-rechtlichen Schrifttums, die zumindest die zwischen den privaten Absprachepartnern vorliegenden Vereinbarungen dem Zivilrecht zuordnen, werden die normvertretenden Absprachen übereinstimmend an § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) gemessen332. Nach dieser Ansicht kann die Beteiligung des Staates die Verletzung des Wettbewerbs nicht rechtfertigen333. Für die beteiligten Unternehmen bestehe kein rechtlicher Zwang zum Vertragsschluß, so daß man nicht von Zwangskartellen sprechen könne334. Um jedoch das unerwünschte Ergebnis einer generellen Unzulässigkeit normvertretender Absprachen zu vermeiden, wird von vielen Autoren versucht, den Tatbestand des § 1 GWB interpretatorisch einzuschränken oder die Tragweite des GWB durch eine Güterabwägung zu relativieren335, während ein anderer Teil der Lehre nur eine Legalisierung nach § 8 GWB für möglich hält, was zu einem rechtsstaatlich einwandfreien Verfahren führe336. Auch das Bundeswirtschaftsministerium scheint sich dieser Auffassung anzuschließen, da es mehrfach normvertretende Absprachen nach § 8 GWB genehmigt hat337.