2017 | OriginalPaper | Buchkapitel
O
verfasst von : Fred Wagner
Erschienen in: Gabler Versicherungslexikon
Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden
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Oberstes Organ – Oberste Vertretung. – 1. Begriff: Organ im → Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) – neben dem → Aufsichtsrat und dem → Vorstand. Das Oberste Organ ist letztlich der Souverän im VVaG und besteht entweder aus allen Vereinsmitgliedern (→ Mitglieder) oder aus Mitgliedervertretern.