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29.03.2019 | Bilanz | Interview | Online-Artikel

"Die Praxis hat sich noch nicht mit der E-Bilanz anfreunden können"

verfasst von: Sylvia Meier

3:30 Min. Lesedauer

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Interviewt wurden:
Professor Dr. Klaus von Sicherer

lehrt an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg sowie an der Hochschule Merseburg im Bereich Wirtschaftswissenschaften Accounting and Taxation und an der Universität Bratislava.

Eva Čunderlíková

ist im Bereich Corporate Income Tax eines internationalen Konzerns tätig.

Die E-Bilanz ist für viele Unternehmen noch immer eine Herausforderung. Klaus von Sicherer und Eva Čunderlíková weisen im Interview auf die Auswertung der E-Bilanz durch die Finanzverwaltung im Rahmen eines Risikomanagements hin.

Springer Professional: Die erstmalige Umsetzung der E-Bilanz war für viele Unternehmen eine große Herausforderung. Wie ist nun der Stand der Dinge in der Praxis? Gibt es noch Stolpersteine?

Klaus von Sicherer: Die Praxis hat sich immer noch nicht ganz mit der E-Bilanz anfreunden können. Vor allem Kleinst- und Kleinunternehmen, und auch selbst die Finanzämter sind teilweise mit der E-Bilanz überfordert. Als Stolpersteine kann man vor allem die stetig anwachsenden Anforderungen der Finanzverwaltung an die bilanzierenden Unternehmen, die mit jeder neuen Taxonomie umfangreicher werden, und natürlich die Übermittlungsfehler nennen. Zu den häufigsten Übermittlungsfehlern zählen beispielsweise die Nichtbefüllung des Anlagengitters oder der Kapitalkontenentwicklung; oder die Befüllung von Positionen, die für die ausgewählte Rechtsform nicht freigeschaltet sind etc.  Diese Fehler werden dann bei der Übermittlung durch ERIC identifiziert und eine Übermittlung wird versagt. Erst nach der Behebung der Fehler kann eine erneute Übermittlung erfolgen.

 

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Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht regelmäßig Taxonomien zur E-Bilanz. Ab Mai 2019 können E-Bilanzen mit der Taxonomie 6.2 übermittelt werden. Was hat es mit Taxonomien auf sich und welche Änderungen enthält die aktuelle Taxonomie?

Eva Čunderlíková: Jede neue Taxonomie, die von der Finanzverwaltung veröffentlicht wird, dient dazu, gesetzliche Vorschriften umzusetzen, Fehler aus den vorherigen Versionen zu korrigieren und die E-Bilanz an den Standard der Steuererklärung anzugleichen. Die Taxonomie 6.2 enthält vor allem fachliche Änderungen. Aktuell geht es beispielsweise um die Einführung der Positionen nach § 4i Einkommensteuergesetz zum Sonderbetriebsausgabenabzug bei Vorgängen mit Auslandsbezug und § 4j Einkommensteuergesetz zu Aufwendungen für Rechteüberlassungen. Aber auch die Einführung eines neuen Berichtsbestandteils, dem steuerlichen Betriebsvermögensvergleich, der voraussichtlich ab der Taxonomie 6.4 verpflichtend zu übermitteln sein wird, ist bereits berücksichtigt.

Die E-Bilanz wird von der Finanzverwaltung im Rahmen eines Risikomanagementsystems ausgewertet. Wie werden Steuerfälle in Risikoklassen eingeordnet?

Klaus von Sicherer: Die Finanzverwaltung unterscheidet insgesamt drei Risikoklassen anhand des Offenlegungsgrades der E-Bilanz. Dieser wird jedoch nicht veröffentlicht. Es ist aber davon auszugehen, dass in die grüne risikoarme Steuerklasse diejenigen bilanzierenden Unternehmen eingestuft werden, die in der E-Bilanz nicht nur Mussfelder, sondern auch sonstige (optionale) Felder erklären und die keine Auffangpositionen benutzen. Die mittlere gelbe Risikoklasse wird an bilanzierende Unternehmen vergeben, die neben den Mussfeldern auch ab und zu sonstige (optionale) Felder und Auffangpositionen verwenden. Bilanzierende Unternehmen, die überwiegend Auffangpositionen verwenden, werden in die rote risikoreiche Steuerklasse eingestuft.

Welche Folgen hat es, wenn Unternehmen in einer hohen Risikoklasse eingeordnet werden?

Eva Čunderlíková: Bilanzierende Unternehmen, die in eine hohe Risikoklasse eingestuft werden, müssen mit häufigeren Rückfragen der Finanzverwaltung rechnen, die ansonsten durch eine Offenlegung im Rahmen der E-Bilanz hätten vermieden werden können. Eine hohe Risikoklasse kann natürlich auch zu einer Betriebsprüfung führen.

Worauf sollten Unternehmen bei der Übermittlung der E-Bilanz achten, damit sie nicht als "hoher Risikofall" eingestuft werden?

Klaus von Sicherer: Bilanzierende Unternehmen, die nicht in die rote risikoreiche Risikoklasse eingestuft werden möchten, sollten in jedem Fall versuchen, die sogenannte Maximalstrategie umzusetzen. Diese Unternehmen müssen also nicht nur alle Mussfelder, sondern auch die sonstigen (optionalen) Felder ausfüllen und Auffangpositionen möglichst vermeiden.

Unternehmen sind verpflichtet, die E-Bilanz an ihr zuständiges Finanzamt zu übermitteln. Doch welche Bedeutung hat die E-Bilanz für außersteuerliche Zwecke, beispielsweise bei Kreditanträgen bei der Bank?

Eva Čunderlíková: Die E-Bilanz kann natürlich von Kreditinstituten auch für die Evaluierung der Kreditanträge bilanzierender Unternehmen genutzt werden. Die Bausteine dafür wurden schon mit der Taxonomie 6.0 mit dem Berichtsbestandteil "Zusatzinformationen Kreditwürdigkeitsprüfung" gelegt. Dadurch sollte der ganze Prozess der Kreditvergabe beschleunigt werden können, da Kreditinstitute und Banken direkt alle Informationen aus diesem Berichtsbestandteil abfragen können.

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Taxonomie

Quelle:
E-Bilanz

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Quelle:
E-Bilanz

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