2017 | OriginalPaper | Buchkapitel
Die Gemeinwohl-Bilanz als Orientierungsrahmen für gesellschaftsgestaltendes Handeln
verfasst von : Dr. Oliver Viest
Erschienen in: Nonprofit-Organisationen und Nachhaltigkeit
Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden
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Die Definition für Gemeinnützigkeit wird in Deutschland in der Abgabenordnung getroffen: „Eine Förderung der Allgemeinheit ist dann anzunehmen, wenn die Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern.“ (§ 52 AO). Das heißt, die Definition legt Ziel und Aufgabe einer Organisation zugrunde, nämlich einen von 25 definierten Bereichen der Allgemeinheit zu fördern.