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1995 | OriginalPaper | Buchkapitel

Schriftform — Elektronische Form

verfasst von : K. Rihaczek

Erschienen in: Digitale Signatur & Sicherheitssensitive Anwendungen

Verlag: Vieweg+Teubner Verlag

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Die Schriftform/Unterschrift legt dem Gericht eine Beweisvermutung nahe und bewirkt in der Regel eine Verschiebung der Beweislast. Die „elektronische Form“ ist derzeit unsicher und als Schriftformersatz zumeist unzulässig. Ein rechtlich eingeführtes „elektronisches Unterschriftssurrogat“könnte diesem Mangel abhelfen. Technisch läßt es sich weitgehend funktionsäquivalent zur eigenhändigen Unterschrift realisieren. Zur rechtlichen Einführung sind auf technischer Seite noch einige Anforderungen zu erfüllen und sollte auf juristischer Seite eine legislative Aktion eingeleitet werden. Technische und juristische Vorstellungen müssen dabei ineinander einrasten. Dieses ergibt derzeit die eigentliche Schwierigkeit bei der Problembewältigung.

Metadaten
Titel
Schriftform — Elektronische Form
verfasst von
K. Rihaczek
Copyright-Jahr
1995
Verlag
Vieweg+Teubner Verlag
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-322-83083-8_12

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