1996 | OriginalPaper | Buchkapitel
Der Regelungsdschungel bei den Geheimhaltungspflichten
verfasst von : Ulrich Möncke, Marie-Theres Tinnefeld
Erschienen in: Arbeit in der mobilen Kommunikationsgesellschaft
Verlag: Vieweg+Teubner Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Das Datenschutzrecht im engeren Sinn — das Bundesdatenschutzgesetz und die Landesdatenschutzgesetze sowie die bereichsspezifischen Fachgesetze — ist eng mit der rasanten Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologie verbunden. Trotzdem ist es kein neues Recht. Es handelt sich bei diesem Recht um die Verlängerung von jahrhundertealten Rechtspositionen unter den Bedingungen der Informationsgesellschaft. Es war auch schon früher nicht erlaubt die ärztliche Schweigepflicht zu brechen oder das Briefgeheimnis zu verraten. Heute sprechen wir im Zusammenhang mit den Regeln zum Geheimnisschutz vom Datenschutz im weiteren Sinn.1 Dieser umfaßt die klassischen Regeln des Geheimnisschutzes, die in einer besonderen Vertrauensbeziehung zwischen Personen privat oder beruflich gründen und die allgemeinen Regeln des Datenschutzrechts. Bei den besonderen Geheimhaltungspflichten wird der datenschutzrechtliche Gehalt, das rechtlich geschützte Interessedes einzelnen an Privatheit und Intimität, besonders deutlich. Neben dem persönlichkeitsrechtlichen Aspekt spielt hier das Interesse an der Funktionsfähigkeit des jeweiligen Berufsstandes eine elementare Rolle (z.B. der Heilberufe, des Anwalts oder Steuerberaters). Die Funktionsfähigkeit ist ohne Schutz des Vertrauensverhältnisses nicht denkbar.