1988 | OriginalPaper | Buchkapitel
Prüfung der Rückstellungen und der Vermerke über Haftungsverhältnisse
verfasst von : Prof. Dr. Friedrich Wilhelm Selchert
Erschienen in: Jahresabschlußprüfung der Kapitalgesellschaften
Verlag: Gabler Verlag
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Das Prüfgebiet umfaßt primär die im Bilanzschema gemäß § 266 Abs. 3 auf der Passivseite unter B aufgeführte Positionsgruppe „Rückstellungen“. Neben den Rückstellungsbeständen am Bilanzstichtag erstreckt sich die Prüfung auch auf die Entwicklung der Rückstellungen während des abgelaufenen Geschäftsjahres. Bezüglich der mit der Veränderung von Rückstellungen verbundenen Aufwendungen und Erträge sind auch die betreffenden Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung mit zu bearbeiten. Das ist zum einen nach § 275 Abs. 2 die Position 4 bzw. Abs. 3 Position 6 „sonstige betriebliche Erträge“; zum anderen muß sich der Prüfer mit den Aufwandspositionen befassen, in denen der Gegenausweis der Bildung von Rückstellungen erfolgt ist. Wegen der zwischen den Rückstellungen und den Bilanzvermerken nach § 268 Abs. 7 i.V.m. § 251 über Eventualverbindlichkeiten und die „Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sieherheiten für fremde Verbindlichkeiten“1 bestehenden Zusammenhänge wird die Prüfung sinnvollerweise auf diese Vermerke ausgedehnt.