1980 | OriginalPaper | Buchkapitel
Die Lohnzulage mit Hilfe persönlicher Bewertung
verfasst von : Dr. Hermann Böhrs
Erschienen in: Leistungslohngestaltung
Verlag: Gabler Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Die freie Lohnzulage zum Tariflohn ist die einfachste Form einer differenzierten Berücksichtigung Leistung des Arbeitenden beitgebers oder der von ihm bevollmächtigten Betriebsleiter. Ist sie einmal gewährt, so kann sie allerdings nur unter Einhaltung der tariflich vorgeschriebenen Kündigungsfrist wieder aufgehoben werden. Ihre Gültigkeit kann aber auch von vornherein befristet werden, so daß_die Höhe der Zulage von Zeit zu Zeit etwaigen Veränderungen des Arbeitseinsatzes oder der Leistung angepaßt werden kann. Eine anforderungsoder leistungsbedingte Lohnzulage kann allerdings nicht etwa deshalb aufgehoben werden, weil sich der Tariflohnsatz vertraglich erhöht.