Freizeit und Urlaub sind seit zwei Jahrzehnten eine feste Komponente der Lebensart der Deutschen. In der Werteskala nimmt die Freizeit einen sehr hohen Rang ein. Die soziale Bedeutung des Urlaubs hat ihren Ursprung in der Entwicklung der Industriegesellschaft seit dem 19. Jahrhundert und findet ihren Fortgang in den heutigen Formen der sogenannten „Freizeitindustrie“. Durch die verschiedenen Modelle der Arbeitszeitverkürzung, der veränderten Einstellung der Menschen zur Arbeit und der Suche nach alternativen Lebensformen bekommt die Freizeit eine politische Dimension. Die genannten Faktoren führen zwangsläufig zu Problemen, die wir aus dem alltäglichen Lebensrhythmus besonders an Feiertagen, Wochenenden und Ferienterminen beobachten können. Natur und Landschaft werden durch die Überlastungserscheinungen der Verkehrsnetze geschädigt. Hier ist vor allem die Politik gefragt, den Ausgleich zwischen Ökonomie und Ökologie zu schaffen. Gewiß ist der Freizeitsektor mit über vier Millionen Beschäftigten ein bedeutender Wirtschaftsfaktor in Deutschland, dadurch darf jedoch das Problembewußtsein nicht verdrängt werden. Neues Denken im Tourismus, die Form des „sanften Tourismus“ hat daher Einzug gehalten in die Strategien der Reisekonzerne und der mit der Freizeit und dem Urlaub beschäftigten Verkehrsträger.
Das Reisevertragsgesetz ist in seiner heutigen Form die Fortentwicklung des Reiserechts. Die Gestaltung des Reisevertragsgesetzes war sehr schwierig. Die Einordnung der traditionellen Reiseunternehmertätigkeit sowie das Vermitteln von Unterkünften und Beförderungen gestalteten sich für die Rechtsprechung nicht einfach.
Der Risikobereich für den Reisenden ist sehr groß. Es beginnt schon mit den vielen Verkehrsträgern, die der Reisende bei einem größeren Urlaubspaket passieren muß: Eisenbahn, Bus, Flugzeug, Schiff oder gar eigener Pkw. Jeder Verkehrsträger hat verschiedenegesetzliche Grundlagen für die Haftungsfragen. Zudem birgt ein Urlaub Unfall- und Krankheitsgefahren. Gepäck kann abhanden kommen, Geld oder Wertgegenstände gestohlen werden.
Für diesen Bereich sind im Rahmen der Reiseverkehrsbetriebslehre Kenntnisse der medizinisch-therapeutischen und rechtlichen Voraussetzungen für die staatliche Anerkennung der Kurorte und ihrer Bedeutung im Rahmen des Gesundheitssystems erforderlich.
Zum Verständnis des Begriffes Fremdenverkehr muß eine Definition und eine Abgrenzung vorgenommen werden. Wichtige Bestandteile des Fremdenverkehrs sind die Reiseverkehrsgeographie, geographische Grundbegriffe sowie Lage, Klima und topographische Gliederung wichtiger Reisegebiete.
Um eine Einsicht in die Bedeutung des Marketing für den einzelnen Reiseverkehrsbetrieb zu bekommen, benötigt man Kenntnisse aller notwendigen Informationsquellen des Marketings und die Fähigkeit, das Marketinginstrumentarium anwenden zu können.
Die Leistungsträger im Tourismus benötigen die vollkommene Verzahnung aller Dienstleistungen. Dies kann das System START, und nur von diesem soll hier die Rede sein, leisten.