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1980 | OriginalPaper | Buchkapitel

Schutz der Freiheit des Wettbewerbs

verfasst von : Prof. Dr. jur. Helmut Nees, Dr. jur. Friedrich Beuth

Erschienen in: Wettbewerbs- und Kartellrecht

Verlag: Gabler Verlag

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Konkurrenz belebt das Geschäft; ein leistungsstarkes Unternehmen braucht sie in der Regel nicht zu fürchten. Wer mit den Konkurrenten nicht mithalten kann, wird auf die Dauer Marktanteile einbüßen oder ganz vom Markt verschwinden — das ist nicht nur gerecht gegenüber den leistungsfähigeren Mitbewerbern, sondern auch gut für den Verbraucher. Es ist daher grundsätzlich unerwünscht und für den Wettbewerb schädlich, wenn die Wettbewerber von ihrer Vertragsfreiheit dahin Gebrauch machen, den Wettbewerb durch vertragliche Abmachungen untereinander einzuschränken. Zu Recht sind derartige horizontale Absprachen zwischen Unternehmen oder entsprechende Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen, die geeignet sind, den Wettbewerb zu beschränken (Kartelle) nach § 1 GWB grundsätzlich unwirksam. Die Kartellbehörde kann die Durchführung dieser Verträge und Beschlüsse untersagen (§ 3 7a GWB). Wer Kartellverträge oder -beschlüsse trotz ihrer Unwirksamkeit praktiziert, begeht außerdem nach §38 Abs. 1 Ziff. 1 GWB eine mit Geldbuße bedrohte Ordnungswidrigkeit. Ordnungswidrig ist es auch, anderen zu empfehlen, sich über das Kartellverbot hinwegzusetzen (§ 38 Abs. 1 Ziff. 10 GWB) oder es durch gleichförmiges Verhalten zu unterlaufen (§ 38 Abs. 1 Ziff. 11 GWB).

Metadaten
Titel
Schutz der Freiheit des Wettbewerbs
verfasst von
Prof. Dr. jur. Helmut Nees
Dr. jur. Friedrich Beuth
Copyright-Jahr
1980
Verlag
Gabler Verlag
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-322-86424-6_9