1998 | OriginalPaper | Buchkapitel
Ist die Bauaufsichtsbehörde schadenersatzpflichtig, weil sie für ein fehlerhaft geplantes Bauvorhaben eine rechtswidrige Baugenehmigung erteilt hat?
verfasst von : Jürgen Rilling
Erschienen in: Baurechtsberater Bauherren
Verlag: Vieweg+Teubner Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Egon Sparsam hat sich von Architekt Schlampig einen Bungalow planen lassen. Der von Schlampig aufgestellte Plan war derart fehlerhaft, daß eine Baugenehmigung nicht hätte erfolgen dürfen. Trotzdem ist eine solche von der Bauaufsichtsbehörde erteilt worden. Als die Behörde ihren Fehler erkannte, war bereits mit den Bauarbeiten begonnen worden. Eine rechtmäßige Bebauung konnte zwar noch hergestellt werden, doch war dies mit einigen Kosten verbunden. Diese Mehrkosten verlangt nun der Bauherr Sparsam von der Bauaufsichtsbehörde erstattet. Wird sein Ansinnen Erfolg haben?