1998 | OriginalPaper | Buchkapitel
Ist eine Vereinbarung nach AGB, wonach der Warenwert gelieferter Ware nach Anlieferung, also vor Montage, bezahlt werden muß, wirksam?
verfasst von : Jürgen Rilling
Erschienen in: Baurechtsberater Bauherren
Verlag: Vieweg+Teubner Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Bauherr Emsig bestellt beim Schreiner Faulbier Fenster für seinen Rohbau. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Faulbier heißt es unter anderem, daß der Besteller den sogenannten Warenwert zu liefernder und einzubauender Fenster nach Anlieferung (also vor Montage) bezahlen muß. Nachdem Faulbier die Fenster angeliefert hat, verlangt er Bezahlung von 95% des gesamten Werklohnes. Dies würde dem Warenwert der Fenster entsprechen. Emsig dagegen verlangt von Faulbier die Montage der Fenster ohne Vorkasse. Kann Faulbier die Montage unter Berufung auf seine AGB-Klausel verweigern?