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1998 | OriginalPaper | Buchkapitel

Ist eine Vereinbarung nach AGB, wonach der Warenwert gelieferter Ware nach Anlieferung, also vor Montage, bezahlt werden muß, wirksam?

verfasst von : Jürgen Rilling

Erschienen in: Baurechtsberater Bauherren

Verlag: Vieweg+Teubner Verlag

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Bauherr Emsig bestellt beim Schreiner Faulbier Fenster für seinen Rohbau. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Faulbier heißt es unter anderem, daß der Besteller den sogenannten Warenwert zu liefernder und einzubauender Fenster nach Anlieferung (also vor Montage) bezahlen muß. Nachdem Faulbier die Fenster angeliefert hat, verlangt er Bezahlung von 95% des gesamten Werklohnes. Dies würde dem Warenwert der Fenster entsprechen. Emsig dagegen verlangt von Faulbier die Montage der Fenster ohne Vorkasse. Kann Faulbier die Montage unter Berufung auf seine AGB-Klausel verweigern?

Metadaten
Titel
Ist eine Vereinbarung nach AGB, wonach der Warenwert gelieferter Ware nach Anlieferung, also vor Montage, bezahlt werden muß, wirksam?
verfasst von
Jürgen Rilling
Copyright-Jahr
1998
Verlag
Vieweg+Teubner Verlag
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-322-87217-3_2

    Marktübersichten

    Die im Laufe eines Jahres in der „adhäsion“ veröffentlichten Marktübersichten helfen Anwendern verschiedenster Branchen, sich einen gezielten Überblick über Lieferantenangebote zu verschaffen.