1998 | OriginalPaper | Buchkapitel
Kann der Besteller vom Werkvertrag zurücktreten, wenn die vereinbarte Herstellungsfrist überschritten wird oder wenn deren Überschreitung droht?
verfasst von : Jürgen Rilling
Erschienen in: Baurechtsberater Bauherren
Verlag: Vieweg+Teubner Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Schreinermeister Eder soll für Marcel R. ein großes Bücherregal errichten. Dazu vereinbaren beide eine Herstellungsfrist von 4 Wochen, gerechnet vom Tage des Vertragsabschlusses. Als nach 3 Wochen noch nichts geschehen ist und eine Überschreitung der vereinbarten Herstellungsfrist ernsthaft bevorsteht, tritt Marcel R. vom Vertrag zurück. Schreinermeister Eder meint, ein Rücktritt käme nicht in Frage, da die Herstellungsfrist noch nicht abgelaufen und darüber hinaus die Verzögerung durch Lieferschwierigkeiten für das von Marcel R. gewünschte Holz zurückzuführen sei. Kann Marcel R. vom Vertrag zurücktreten oder sind die Argumente des Schreinermeister Eder stichhaltig?