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1998 | OriginalPaper | Buchkapitel

Wann kann der Antragsteller eines Beweissicherungsverfahrens keinen Anspruch auf Erstattung der dort entstandenen Gerichtskosten geltend machen?

verfasst von : Jürgen Rilling

Erschienen in: Baurechtsberater Bauherren

Verlag: Vieweg+Teubner Verlag

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Zwischen Bauherr Eigenheim und Bauunternehmer Flach ist es bezüglich des Neubaus des Eigenheim zu einem Rechtsstreit gekommen. Auf Antrag des Bauherrn ging dem Rechtsstreit ein Beweissicherungsverfahren voraus. Im Rechtsstreit selbst kommt es zu einem Vergleich zwischen den Parteien. Folge dieses Vergleiches ist es, daß die Kosten des Rechtsstreits gegeneinander aufgehoben sind. Eigenheim möchte jetzt jedoch die Kosten für das Beweissicherungsverfahren von Bauunternehmer Flach erstattet haben.

Metadaten
Titel
Wann kann der Antragsteller eines Beweissicherungsverfahrens keinen Anspruch auf Erstattung der dort entstandenen Gerichtskosten geltend machen?
verfasst von
Jürgen Rilling
Copyright-Jahr
1998
Verlag
Vieweg+Teubner Verlag
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-322-87217-3_32

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