1998 | OriginalPaper | Buchkapitel
Kann die Gewährleistungsfrist des §638 BGB durch die isolierte Vereinbarung der Gewährleistungsregeln der VOB/B von 5 auf 2 Jahre verkürzt werden
verfasst von : Jürgen Rilling
Erschienen in: Baurechtsberater Bauherren
Verlag: Vieweg+Teubner Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Das Ehepaar Glücklich erwarb von Clever ein Einfamilienhaus mit ein-kommenssteuerrechtlich relevanter Einliegerwohnung sowie Doppelgarage. Im Vertrag war vereinbart, daß sich die Gewährleistung nach den Bestimmungen der VOB/B richten soll. Als das Ehepaar Glücklich die Einliegerwohnung steuerlich geltend machen wollte, wurde jedoch festgestellt, daß die baulichen Voraussetzungen nicht gegeben waren. Das Ehepaar Glücklich verlangt nun von Clever Schadensersatz nebst Zinsen. Clever hingegen verweist auf den Vertrag, wo es heißt, daß die Gewährleistungsregelungen der VOB/B gelten und seit Abnahme bereits mehr als 2 Jahre vergangen sind. Kann das Ehepaar Glücklich von Clever Schadensersatz verlangen?