1998 | OriginalPaper | Buchkapitel
Hat der Verkäufer die Ausführungsplanung zu bezahlen, wenn bei einem Grundstückskaufvertrag vereinbart ist, daß der Verkäufer sämtliche für den Erhalt der Baugenehmigung erforderlichen Planungskosten einschließlich der Statikkosten zu tragen hat?
verfasst von : Jürgen Rilling
Erschienen in: Baurechtsberater Architekten
Verlag: Vieweg+Teubner Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Protzig möchte ein Bürohaus bauen. Dazu kauft er vom Immobilienmakler Geldhai ein geeignetes Grundstück. Im Grundstückskaufvertrag wird vereinbart, daß der Verkäufer sämtliche für den Erhalt der Baugenehmigung erforderlichen Planungskosten einschließlich der Statikkosten zu tragen hat. Bei der Vertragsabwicklung treten Schwierigkeiten auf Geldhai verweigert die Bezahlung für die Ausführungsplanung gemäß der Leistungsphase V des §64 HOAI. Protzig meint, diese Leistungsphase müsse auch von Geldhai bezahlt werden.