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1998 | OriginalPaper | Buchkapitel

Ist ein Baubetreuungsvertrag zwischen Architekt und Bauherr wirksam, in dem der Baubetreuer zunächst die Leistungen nach Phase 1 und 2 des §15 Abs. 1 HOAI zu erbringen hat und der Bauherr für den Fall, daß er die vorgesehenen Bauleistungen nicht in Anspruch nimmt, die Planungsleistung bezahlen muß?

verfasst von : Jürgen Rilling

Erschienen in: Baurechtsberater Architekten

Verlag: Vieweg+Teubner Verlag

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Architekt Max Planer veräußert ein Baugrundstück, welches er „an der Hand” hat, an Franz Eigenheim, welcher sich ein Haus darauf errichten möchte. Sie vereinbaren darüber hinaus, daß Planer die Leistungsphasen 1 und 2 des § 15 Abs. 1 HOAI (Grundlagenermittlung und Vorplanung) durchführt. Für den Fall, daß Eigenheim die vorgesehenen Bauleistungen nicht in Anspruch nimmt, wird vereinbart, daß diese Planungsleistungen dann zu honorieren sind.

Metadaten
Titel
Ist ein Baubetreuungsvertrag zwischen Architekt und Bauherr wirksam, in dem der Baubetreuer zunächst die Leistungen nach Phase 1 und 2 des §15 Abs. 1 HOAI zu erbringen hat und der Bauherr für den Fall, daß er die vorgesehenen Bauleistungen nicht in Anspruch nimmt, die Planungsleistung bezahlen muß?
verfasst von
Jürgen Rilling
Copyright-Jahr
1998
Verlag
Vieweg+Teubner Verlag
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-322-89081-8_37

    Marktübersichten

    Die im Laufe eines Jahres in der „adhäsion“ veröffentlichten Marktübersichten helfen Anwendern verschiedenster Branchen, sich einen gezielten Überblick über Lieferantenangebote zu verschaffen.