1990 | OriginalPaper | Buchkapitel
Zulässigkeit der Durchbrechung des Realisationsprinzips bei „langfristiger Fertigung“ zum Zwecke der Teilgewinnrealisierung
verfasst von : Martin Zieger
Erschienen in: Gewinnrealisierung bei langfristiger Fertigung
Verlag: Gabler Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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“Langfristige Fertigung” kommt nach Ansicht der Literatur typischerweisel insbesondere vor in der Bauwirtschaft, z.B. im Rahmen der Errichtung von Brücken, Staudämmen, größeren Gebäuden, Straßen sowie Pipelines, im Industrieanlagenbau, z.B. bei der Fertigung kompletter Produktionsanlagen oder Betriebsausrüstungen, und im Maschinenbau, z.B. im Zusammenhang mit der Herstellung von größeren Flugzeugen und Schiffen sowie von Spezialmaschinen2. Bei den in “langfristiger Fertigung” hergestellten Großprojekten handelt es sich in der Regel3 um Auftragsfertigung, beruhend auf einem Werk-oder Werklieferungsvertrag4. Daher bestehen normalerweise bei “langfristiger Fertigung” weder Absatzrisiken im engeren Sinne5, da mit dem Herstellungsprozeß erst begonnen wird, wenn ein Auftrag vorliegt6, noch herrscht Unklarheit über die Höhe der Gegenleistung. Ist im Vertrag anstelle einer festen Vergütung eine Erstattung der Selbstkosten zuzüglich eines bestimmten Gewinnaufschlages (sogenannte cost plus — Verträge) vereinbart7, kann der erwartete Gewinn lediglich dadurch geschmälert werden, daß Herstellungskosten anfallen, deren Erstattung der Vertrag ausnahmsweise nicht vorsieht.