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1982 | OriginalPaper | Buchkapitel

ADS Güterversicherung 1973

verfasst von : Dr. Heiko Ohling

Erschienen in: Handbuch Export — Import — Spedition

Verlag: Gabler Verlag

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Der Grundsatz des § 28 ADS, daß alle Gefahren gedeckt sind, gilt gemäß ADS Güterversicherung 1973 weiter. Die englische Seeversicherung, nach der im allgemeinen nur ganz bestimmte Risiken eingeschlossen sind, wird erst gleichwertig, wenn die Institute Cargo Clauses (All Risks) zugrunde liegen. Eingeschränkt wird der Grundsatz der Ziffer 1.1.1 durch einen Katalog ausgeschlossener Gefahren (1.1.2.1 bis 1.1.2.4). Jedoch werden diese Risiken auf Grund neuer DTV-Klauseln durch besondere Einschlußklauseln gegen Zusatzprämie mitversichert, aber mit Ausnahme von Beschlagnahme.

Metadaten
Titel
ADS Güterversicherung 1973
verfasst von
Dr. Heiko Ohling
Copyright-Jahr
1982
Verlag
Gabler Verlag
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-322-89693-3_29